DBV Franca Bartjes-Kehr in Bonn
Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Ihren Dienst leisten Beamte der Polizei prinzipiell bei Bundes- oder Landesbehörden.
 
Durch den Bund oder aber bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts oder auch Stiftungen erfolgt die Berufung von Beamten der Polizei, welche auch als Bundesbeamte bezeichnet werden.
 
Sowohl in der Bundeshauptstadt Berlin als auch in der ehemaligen Hauptstadt Köln befinden sich die Dienststellen der Bundesbeamten. Die Verteilung der Sitze von diversen Bundesbehörden sowie bundesunmittelbaren Körperschaften erfolgt in vielen größeren Städten und bundesweit.
 
Ihrem Dienstherrn gegenüber besitzen sämtliche Polizisten einen Anspruch auf Krankenfürsorge. Dieser Anspruch wird überwiegend in Form von Beihilfe gewährt. Die anfallenden Kosten für Krankheit, Geburt, Vorsorgemaßnahmen oder Pflege werden beihilfeberechtigten Polizisten teilweise durch die für sie zuständige Beihilfestelle erstattet. Die Erstattung für medizinisch notwendige Behandlungen inklusive Heil- sowie Hilfsmittel erfolgt im Normalfall für beihilfefähige Aufwendungen in Höhe von 50 %. Bei Polizisten erhöht sich dieser Beihilfesatz, sollten diese zwei oder mehr Kinder haben, für deren berücksichtigungsfähige Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie auch für Beamte im Ruhestand auf 70 %. Eine Übernahme der Kosten für beihilfefähige Aufwendungen in Höhe von sogar 80 % steht Kindern sowie beihilfeberechtigten Waisen zu.
 
Sowohl Ehepartner als auch Lebenspartner, welche im vorangegangenen Kalenderjahr lediglich Einkünfte von weniger als 18.000 € erzielt haben, gelten als berücksichtigungsfähig.
 
Die Bundesbeihilfeverordnung gilt generell als gesetzliche Grundlage der Beihilferegelung.

Infos zur Beihilfe im Detail

Nachfolgen gibt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn detaillierte Infos zur Beihilfe.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Kostenerstattung?

Eigenbehalt bei Beihilfe

Bagatellgrenze bei Beihilfe

Wir beraten Sie gern

Eine Ernennung zum Beamten der Polizei kann jedes Bundesland selbst vornehmen. Eine Berufung der Beamten der Polizei ist durch diverse Behörden, Körperschaften, Anstalten sowie Stiftungen des öffentlichen Rechts möglich, wobei die jeweils im Bundesland geltenden Beamtengesetze entsprechend zur Anwendung kommen. Die Bearbeitung der Erstattungsanträge eines Beamten der Polizei des Landes sowie die Beantwortung eventuell auftretender Fragen wird für jeden Beamten in jedem Bundesland bei den sogenannten Beihilfestellen vorgenommen.
 
Gerne stehen Ihnen auch unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn beratend zur Seite.

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Ebenfalls dort finden Sie eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für Ihre Dienststelle.

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4000

Berlin – Referat A I 2
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 2
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-1000

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr
+49(0)30 187030-9900

Bonn – Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-2000

Chemnitz
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Datenbearbeitungszentrum – Beihilfe
Referat A I 7
Brückenstr. 10
09111 Chemnitz

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-4444

Düsseldorf
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 3
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf

Hotline:
Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr
+49(0)211 959-2596 (für Versorgungsempfänger der Bundeswehr mit Erstantragstellung)

Frankfurt (Oder)
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 5
Spitzkrugring 10
15234 Frankfurt (Oder)

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-9901

Neubrandenburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 6
Ihlenfelder Str. 112-114
17034 Neubrandenburg

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)30 187030-5555

Rostock
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A I 4
Wallstr. 2
18055 Rostock

Hotline:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)3018 7030-3333

Stuttgart
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 2
Löwentorzentrum – Heilbronner Str. 186
70191 Stuttgart

Hotline:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
+49(0)711 2540-2888

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Kontaktformular aufrufen 0228 92678930 0228 92678931 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
Nach Vereinbarung
Dienstag:
Nach Vereinbarung
Mittwoch:
Nach Vereinbarung
Donnerstag:
Nach Vereinbarung
Freitag:
Nach Vereinbarung
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