Was ist die Dienstunfähigkeit?
Um Ihnen das Thema der Dienstunfähigkeit vor Augen zu führen, möchten wir zunächst einmal klären, worum es sich hierbei handelt. Dabei genügt ein Blick in das Bundesbeamtengesetz (BBG).
§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Grob zusammengefasst besagt dieser Paragraf, dass der Beamte dienstunfähig ist, der seinen Dienst nicht mehr ausüben kann. Hierbei muss man eine deutliche Trennlinie zur Berufsunfähigkeit ziehen. Schließlich ist berufsunfähig derjenige, der nur seinen bestimmten Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine andere berufliche Tätigkeit wäre dann hingegen noch möglich. Im Umkehrschluss sind Sie erst dann dienstunfähig, wenn Ihr Dienstherr Sie an keiner Stelle mehr einsetzen kann.