Beamte im Ruhestand

Mit Übernahme ins Beamtenverhältnis beginnt für Polizisten, welche im öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, die versorgungsrelevante Dienstzeit, mit welcher er ein Recht auf Besoldung, Krankheitsfürsorge sowie Ruhegehalt besitzt.

Selbst nach Versetzung in den Ruhestand behält ein Beamter auf Lebenszeit seine Bezeichnung bei. Bestehende Rechte und Pflichten zwischen Beamten sowie Dienstherren gelten ein Leben lang. Beamte sowie deren Familien müssen aufgrund des öffentlich-rechtlichen Dienst- sowie Treueverhältnisses zwischen Beamten der Polizei sowie Dienstherren lebenslang finanziell abgesichert sein. Ein Recht auf Besoldung sowie Krankenfürsorge besitzen Beamte des aktiven Dienstes. Anspruch auf amtsangemessene Ruhestandsversorgung besitzen Beamte im Ruhestand. Die Grundabsicherung der gesetzlichen Rentenversicherung mit zusätzlicher betrieblicher Altersvorsorge wird kombiniert durch die Alimentation.
 
Alimentationen für Beamte im Ruhestand der Polizei beinhalten:

  • familien- sowie pflegebezogene Leistungen
  • Ruhegehalt bzw. Unterhaltsbeitrag
  • Unfallfürsorge
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Ausgleich bei speziellen Altersgrenzen
  • Übergangsgeld

Bei Beamten auf Widerruf erlöschen beamtenrechtliche Versorgungsansprüche aufgrund von Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis durch Entlassung oder Ruhegehalts-Aberkennung.
 
Zuständig für Beamtenversorgung sind Bund sowie Bundesländer, wobei beamtenrechtliche Versorgungsbezüge aus dem laufenden Haushalt des Dienstherrn gezahlt wird.

Details der Besonderheiten für Beamte im Ruhestand

Ruhegehalt

Nicht nur Renten, sondern auch Beamtenversorgungen werden stetig gekürzt, sodass für Beamte im Ruhestand der Versorgungshöchstsatz 2001 von 75% auf 71,75% sank. Eine frühestmögliche und ausreichende Vorsorge für das Alter oder Dienstunfähigkeit in Verbindung mit frühzeitigem Ruhestand ist daher relevant.
 
Grundlagen der Berechnung des Ruhegehaltssatzes:

  • ruhegehaltsfähige Dienstzeit
  • Besoldungstabellen von Bund sowie Länder
  • ruhegehaltfähige Dienstbezüge

 Nach 40-jähriger Dienstzeit wird der Maximal-Gehaltssatz erreicht, welcher derzeit anhand der Bezüge der letzten beiden Jahre im selben Amt 71,75% beträgt. Beamten im Ruhestand werden nach Vollendung des 65. Lebensjahres bei zumindest 45 Jahren versorgungsrechtlich relevanter Zeiten bei Pensionierung keine Versorgungsabschläge abgezogen.
 
Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung sowie Erwerbseinkommen werden auf das Ruhegehalt nicht angerechnet, sofern der Höchstversorgungssatz von 71,75% nicht überstiegen wird.

Beamte im Ruhestand

  • Die gesetzliche Regelaltersgrenze von 65 Jahren gilt für vor 01.01.1947 Geborene
  • Schrittweise Anhebung der Altersgrenze für nach 31.12.1946 Geborene auf das 67. Lebensjahr
  • Die gesetzliche Regelaltersgrenze für nach 01.01.1964 Geborene von 67 Jahren gilt im Großteil der Bundesländer

Abschlagsfrei in den Ruhestand treten können Polizei- sowie Justizvollzugsbeamte mit Ablauf des Monats, in welchem sie das 62. Lebensjahr vollenden.
 
Polizeivollzugsbeamte, die 25 Jahre Wechselschicht-Dienst leisteten treten zum Ende des Monats, in welchem sie das 61. Lebensjahr vollenden, in den Ruhestand. Aufgrund für sie geltender spezieller Altersgrenzen für früheren Ruhestand sowie hiermit entstehender finanzieller Nachteile, erhalten Polizei- sowie Justizvollzugsdienstbeamte einen Ausgleich neben dem Ruhegehalt.
 
Eine Ruhestandsversetzung ab Vollendung des 62. Lebensjahres ist für Schwerbehinderte Beamte der Polizei auf Antrag möglich. Ansonsten ist eine Pensionierung ohne Abschläge erst ab 65 möglich.
 
Beamte können weiterhin aufgrund:

  • Stetiger Dienstunfähigkeit
  • Ab vollendetem 63. Lebensjahr auf Antrag mit 0,3% Abschlag je Kalendermonat
  • Dienstunfall oder Dienstbeschädigung eines Beamten auf Probe

in Ruhestand versetzt werden.
Erst nach 5-jähriger Dienstzeit besitzen Beamte im Ruhestand einen Ruhegehalts-Anspruch, wobei aufgrund Dienstbeschädigung, welche Beamte ohne Eigenverschulden erlitten haben, die Wartezeit entfällt.
 
Aufgrund Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Polizisten, welche das 63. Lebensjahr nicht vollendet haben und ihre Dienstfähigkeit zurückgewinnen, können ins Amt zurückgerufen werden.
 
Anspruch auf Altersgeld besitzen Beamte, welche ohne dienstliche Gründe von eigener Seite die Beamtenlaufbahn beenden und eine Nachversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht wünschen. Voraussetzung ist mindestens eine 7-jährige Dienstzeit, wobei zumindest 5 hiervon beim Bund als Dienstherr zurückgelegt wurden. Die letzten Bezüge sowie geleistete Dienstzeit bestimmen die Altersgeld-Höhe.
 
Erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze wird Altersgeld gewährt.
 
Anrecht auf Ruhegehalt verfällt bei:

  • Verlust von Beamtenrechten
  • Entfernung aus Beamtenverhältnis
  • Entlassung

Unterhaltsbeitrag

Eine Entlassung erfolgt bei Beamten auf Probe, welche die 5-jährige versorgungsrechtliche Wartezeit nicht erfüllt haben, sowie Beamten der Polizei, welche, während der ersten fünf Dienstjahre dienstunfähig werden oder die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Ein Unterhaltsbeitrag kann, da kein Ruhegehalts-Anspruch besteht, nach Ermessen bis zur Ruhegehalts-Höhe gewährt werden.

Beamte im Ruhestand - Mindestversorgung

Polizisten sind durch das Beamtenversorgungsgesetz bei Dienstunfähigkeit ohne Dienstunfall zur Absicherung deren finanzieller Unabhängigkeit durch ein Unfallruhegehalt geschützt, welches zumindest 35% ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge bei amtsabhängiger Versorgung bedeutet.
 
65% ruhegehaltsfähige Dienstbezüge aus der Endstufe von Besoldungsgruppe A4 werden als amtsunabhängige Mindestversorgung zugrunde gelegt.
 
Gewährt wird schlussendlich die entsprechend höhere Mindestversorgung.
 
Ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67% wird bei Dienstunfällen, die zur vorzeitigen Dienstunfähigkeit führen, gewährt.

Altersrente sowie Ruhegehalt

Bei Beamten im Ruhestand ist ein unmittelbarer Vergleich zwischen deren Versorgung sowie Arbeitnehmer-Altersrente nicht leicht, wobei prinzipiell eine Besserstellung des Beamten im Ruhestand besteht.

Beamte im Ruhestand - Versicherung

Krankenversicherung

Früher im aktiven Polizeivollzugsdienst sowie Justizvollzugsdienst tätige Beamte im Ruhestand der Polizei erhielten zuvor Heilfürsorge, welche nunmehr in Beihilfeanspruch übergeht, der 70-prozentige Erstattung von Krankheits-, Pflege- sowie Todesfallkosten durch den Dienstherrn beinhaltet.
 
Eine beihilfekonforme private Krankenversicherung deckt verbleibende Kosten ab. Ein frühzeitiger Abschluss einer Anwartschaftsversicherung ist relevant, da mit zunehmendem Alter der Eintritt in die private Krankenversicherung schwierig oder mit enormen Zuschlägen verbunden ist.

Anwartschaftsversicherung

Durch frühzeitigen Abschluss einer Anwartschaftsversicherung wird der spätere unproblematische Eintritt ohne Wartezeit in die private Krankenkasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn gesichert. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn berechnet Krankenversicherungs-Beiträge anhand Ihres Alters, Gesundheitszustandes sowie vereinbarter Leistungen bei Versicherungsabschluss.

Private Altersvorsorge

Polizisten benötigen dringend eine private Altersvorsorge zur Beibehaltung des gewohnten Lebensstandards auch im Alter. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet u.a. folgende Altersvorsorge-Varianten:

Relax-Rente:

Die Kombination aus Sicherheit und Chance auf Rendite. Eine individuelle Anpassung auf die privaten Bedürfnisse ist während der Rentenversicherungs-Laufzeit möglich.

  • Interessante Möglichkeit zur steueroptimierten Vorsorge fürs Alter
  • Aufgrund jährlicher Zuzahlungen in flexibler Höhe bestehende Steuerersparnis
  • Einschlussmöglichkeit steuerlich geförderten Dienstunfähigkeits- sowie Hinterbliebenenschutzes

Klassik-Privatrente:

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet mit der Klassik-Privatrente individuelle sowie flexible Vorsorgemöglichkeiten, welche nicht nur Beteiligungschancen an erzielten Überschüssen, sondern auch Guthabenverzinsung mit 0,9% gewährt. Einzahlungs- sowie Auszahlungshöhe ist flexibel. Die Kombinationsmöglichkeit mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung sowie Hinterbliebenenabsicherung ist gegeben.

Fonds-Privatrente

Hierbei handelt es sich um eine aus bis zu 3 Investment-Strategien bestehende Anlage in einem individuellen Fonds-Mix. Sowohl eine Dienstunfähigkeitsversicherung als auch eine Hinterbliebenenversorgung kann in die Fonds-Privatrente als flexible und renditestarke Altersvorsorge mit garantierter lebenslanger Rente eingeschlossen werden.

Portfolio Plus Police

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet mit der Portfolio Plus Police eine flexible Geldanlage mit Steuerersparnis. Auch Ihre Nachlassregelung ist nach Ihren Vorstellungen ausführbar. Sie investieren je nach individuellem Sicherheitsbedarf in diverse Aktienfonds aus 10 unterschiedlichen Vermögensmanagement-Klassen.

Rürup-Rente

Besonders attraktiv ist die Rürup-Rente für Polizisten, welche künftig in den Ruhestand gehen. Speziell für Personen mit großem versteuerbarem Einkommen während der Ansparphase ist diese steuerlich begünstigte Möglichkeit privater Altersvorsorge vorteilhaft.
 
Die Rente wird an Beamte im Ruhestand nicht durch einmalige Kapitalabfindung, sondern monatlich ausgezahlt.

Riester-Rente:

Als Altersvorsorge für Beamte ist ebenfalls die Riester-Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn geeignet, wobei die Freistellung der Versicherungspflicht Voraussetzung der staatlichen Förderung ist.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Fragen zu unseren Versicherungsoptionen für Polizeibeamte im Ruhestand? Dann zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sind gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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