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DBV Franca Bartjes-Kehr in Bonn Diensthaftpflichtversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Beamte der Polizei geben jeden Tag ihr Bestes, um sich für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einzusetzen. Aus dem hohen Arbeitspensum, den körperlichen Risiken und der großen Verantwortung resultiert nicht selten ein hohes Stresslevel. Bei ihrer Arbeit müssen die Beamten der Polizei oftmals zwangsläufig in die Rechte Dritter eingreifen. Anders können Zwangsmaßnahmen oder auch einfache Personenkontrollen nicht durchgeführt werden. Hier zeigt sich schnell, welche Gratwanderung die Beamten Tag für Tag vollführen müssen. Wichtig ist, dass Sie sich vor etwaigen juristischen Folgen Ihrer Arbeit absichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn hat mit der Diensthaftpflichtversicherung die optimale Lösung parat.

Darum sollten Sie sich absichern

Beamte der Polizei tragen zwar eine Uniform, doch sie sind auch nur Menschen. Genau wie jeder andere Mensch machen auch sie Fehler. Dies ist völlig normal. Doch selbst kleinste Fehler können bereits schwerwiegende Folgen für Sie haben. Sollten Sie im Rahmen Ihrer Dienstausübung einen Schaden verursachen, tritt zunächst Ihr Dienstherr als Schuldner ein. Er wird Adressat einer entsprechenden Schadensersatzforderung. Doch Sie sollten keineswegs denken, dass Sie damit Ihren Kopf aus der Schlinge ziehen können. Schließlich kann Ihr Dienstherr Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie den Schaden zumindest grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht haben. Hieraus können finanzielle Forderungen resultieren, die mitunter zu einer wirtschaftlichen Schieflage bei Ihnen führen können. Umso wichtiger ist eine Absicherung durch die Diensthaftpflichtversicherung.

Die Haftungsrisiken

Vor allem Beamte der Polizei sollten sich darüber im Klaren sein, dass mit ihrem tagtäglichen Dienst auch hohe Haftungsrisiken einher gehen. So verhält es sich mit allen Berufsgruppen, die zwangsläufig in die Rechte Dritter eingreifen müssen. Jeden Tag werden Sie mit den verschiedensten Personen konfrontiert. Wenn Sie zur Klärung einer Gefahrensituation polizeiliche Maßnahmen durchführen müssen, kommt es nicht selten zu Vermögens-, Sach- oder gar Personenschäden. Doch nicht nur der Umgang mit Dritten kann zu einer Schadensersatzforderung führen. Obendrein müssen Sie unmittelbare Forderungen durch Ihren Dienstherrn befürchten. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn Sie beispielsweise Schäden an fiskalischem Eigentum verursachen. Ein klassisches Beispiel ist wohl die Delle im Streifenwagen. Dies kann nicht nur disziplinarrechtliche, sondern auch schwere wirtschaftliche Folgen für Sie haben. Eine Diensthaftpflichtversicherung kann Sie hiervor bewahren.

Bewahren Sie sich vor einer wirtschaftlichen Schieflage

Scheinbar kleine Missgeschicke können in hohen Schadensersatzforderungen münden. Deshalb sollten Sie sich auch dann absichern, wenn Sie sich selbst als unfehlbare Person ansehen. Besonders hoch können die Schadensersatzforderungen dann ausfallen, wenn Sie einen Personenschaden verursacht haben. Schließlich kommen hierbei häufig nicht nur akute Schäden in Frage. Sollte die geschädigte Person bleibende Gesundheitsschäden davontragen, müssen Sie unter Umständen mit einer fortlaufenden Zahlung von Schadensersatz rechnen. Dies führt nicht nur zu einer dauerhaften seelischen Belastung. Obendrein sind permanente Schadensersatzforderungen auch finanziell belastend. Mit der Diensthaftpflichtversicherung sind Beamte der Polizei auch dahingehend bestens geschützt.

Was sagt das Gesetz

Selbstverständlich müssen auch Beamte der Polizei für Schäden einstehen, die sie im Rahmen ihrer Dienstausübung verursacht haben. Ein Blick ins Gesetz macht dies deutlich. Die sogenannte „Dienstpflichtverletzung“ ist im Bundesbeamtengesetz, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Grundgesetz festgeschrieben. Letzteres legt in seinem Artikel 34 Folgendes fest:

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.

Bereits beim Lesen dieses Artikels wird deutlich, dass Beamte im Allgemeinen und Beamte der Polizei im Besonderen hohe Haftungsrisiken besitzen. Dies kann mitunter dazu führen, dass Sie Ihre Arbeit nicht mehr richtig ausüben können. Beamte der Polizei, die übervorsichtig agieren könnten mitunter Gefahrensituationen nicht mehr richtig beurteilen. Schließlich haben sie zu große Angst vor etwaigen finanziellen Folgen. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn die passende Lösung für Sie im Angebot.

Die Leistungen

Wer sich für die Diensthaftpflichtversicherung entscheidet, kann sich auf eine kompetente juristische Unterstützung im Fall der Fälle verlassen. Beamte der Polizei, die im Rahmen ihrer Dienstausübung einen Vermögens-, Sach- oder Personenschaden verursachen, werden in der Regel nicht unmittelbar selbst Adressat einer Forderung. Zunächst erhält der Dienstherr die entsprechende Forderung. Doch Sie sollten im Hinterkopf behalten, dass Ihr Dienstherr Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen kann. Dann müssen auch Sie befürchten, für den Schaden aufkommen zu müssen. Sollte es so weit kommen, unterstützen wir Sie mit folgenden Leistungen:

Rechtliche Überprüfung

Beamte der Polizei, die eine Schadensersatzforderung erhalten, können sich auf das juristische Know-how unserer Experten verlassen. Entsprechende Ansprüche werden zunächst auf deren Rechtfertigung geprüft.

Passiver Rechtsschutz

Sollten unsere Rechtsexperten herausstellen, dass es sich um eine ungerechtfertigte Forderung handelt, ist Ihnen unsere Unterstützung gewiss. So werden wir alles dafür tun, dass der Schadensersatzanspruch abgewehrt wird. Dabei bieten wir Ihnen auch passiven Rechtsschutz. Im Ernstfall gehen wir für Sie auch vor Gericht und übernehmen die damit einhergehenden Kosten.

Kostenübernahme

Das bedeutet nicht, dass wir im Falle von gerechtfertigten Forderungen gegen Sie keine Unterstützung leisten. Ganz im Gegenteil. Sollte sich herausstellen, dass die Forderung gegen Sie zu Recht ergangen ist, kümmern wir uns um die Kostenerstattung.

Wir bieten Ihnen folgende Versicherungssummen:

  • 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden
  • 20 Millionen Euro für Schäden durch Diensthunde und Dienstpferde
  • 20 Millionen Euro für Schäden an fiskalischem Eigentum
  • 20 Millionen Euro für Schäden durch Waffengebrauch, Munitionen sowie durch Sprengungen oder Entschärfen von Munition

Verlassen Sie sich auf den Experten

Einen Schutz vor Haftungsrisiken sollten Beamte der Polizei nicht von irgendjemandem erhalten. Stattdessen ist es wichtig, sich auf einen Experten zu verlassen, der weiß was er tun. Die DBV ist mittlerweile seit über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Dementsprechend wissen wir worauf es bei maßgeschneiderten Versicherungslösungen ankommt. Nicht ohne Grund gelten wir als der Top-Versicherer für Beamte. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stellen Ihnen die Diensthaftpflichtversicherung gern im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs vor.

Weitere leistungsstarke Produkte der DBV für Polizei

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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