Ein Unfall ist schnell passiert. Zwar gehen die meisten Unfälle glimpflich aus, jedoch kann es auch anders enden. Leicht kann ein Unfall zu einer Arbeitsunfähigkeit und damit zum Verdienstausfall führen. Ist dies der Fall, ist man mithilfe der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn auf der sicheren Seite.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist einer der fünf Grundpfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Allerdings sind damit lediglich bestimmte Personengruppen sowie bestimmte Alltagsbereiche gegen Unfälle abgedeckt. Als Beamte der Polizei, Justiz und Zoll sind Sie nicht sozialversicherungspflichtig und leisten keine Beiträge zur Unfallversicherung. Daher sind Sie auch nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Diese Funktion wird durch die Unfallfürsorge Ihres Dienstherrn übernommen.
Aufgrund Ihres Status als Beamte der Polizei wird Ihnen von Ihrem Dienstherrn Schutz sowie Fürsorge gewährt. Jedoch können die Kosten nach einem Unfall, gerade bei daraus folgender Invalidität, durchaus enorm hoch werden. Trotz einer umfänglichen Versorgung durch Ihren Dienstherrn sind diese Kosten dann kaum zu bewältigen. Mithilfe der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sind Sie vor derartigen durchaus existenzbedrohenden Kosten geschützt.