Private Krankenversicherung
Beihilfeanspruch besteht bei der PKV, mit welcher Sie durch Beihilfe nicht erstattungsfähige Kosten absichern. Die Entscheidung, welche Kosten das betrifft, treffen Sie. Speziell für Beamte der Polizei bietet die DBV mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung eine Restkostenversicherung mit preiswerten Beiträgen.
Das Individualprinzip wird hier angewandt. Durch individuelle Verträge werden, im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen, zwischen Versichertem und Versicherung Vertragsbedingungen geregelt. Leistungen sowie Leistungsumfang werden durch versicherte Beamte der Polizei nach individuellem Bedarf ausgewählt und dadurch sein Beitrag selbst bestimmt, wobei Alter sowie Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss einbezogen werden.
Mit der PKV bietet die DBV den Beamten der Polizei unterschiedliche Tarife, die unter den Kosten der Beiträge von gesetzlichen Versicherungen liegen.
Versicherte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn besitzen lebenslangen vertraglich geregelten Anspruch auf vereinbarte Leistungen, ohne nachträgliche Ausschlüsse oder Kürzungen, wobei GKV‘s ihre Leistungen stets kürzen oder streichen.
Gesetzliche Krankenversicherung
Dem Gesetzgeber obliegen Regelungen sowie Bestimmungen gesetzlicher Krankenversicherungen. Mitspracherecht bei Leistungsauswahl, Leistungskürzungen, Leistungsbedingungen oder anderen Änderungen haben Versicherte nicht.
Die GKV funktioniert nach Solidaritätsprinzip, sodass sämtliche Versicherten konkret festgelegte einheitliche Leistungen durch gesetzliche Versicherungen erhalten. Abhängig vom Einkommen wird, auch für freiwillig Versicherte, die Beitragshöhe berechnet.
Anspruch auf Beihilfe entfällt bei der GKV. Der Beitrag, an dem der Dienstherr sich nicht beteiligt, ist vollständig von Ihnen zu leisten.