Vorteile der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare

Andres als in vielen anderen Ländern, auch innerhalb Europas, basiert das Krankenversicherungssystem in Deutschland auf zwei tragenden Säulen – auf der privaten Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Funktionsweise dieser beiden Krankenversicherungen ist dabei grundlegend unterschiedlich – gemeinsam haben Sie nur die Tatsache, dass Sie im Falle einer Erkrankung einen Arzt aufsuchen können, dessen Honorar seitens der Versicherungen übernommen wird. Dies gilt selbstverständlich auch für notwendige Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. 

Im Zusammenhang mit der Kostenerstattung treten bereits die ersten Unterschiede auf. Während die gesetzliche Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip erstattet, praktiziert die private Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip. Doch was bedeutet dies konkret? 

Sachleistungsprinzip

Kostenerstattungsprinzip

Die richtige Krankenversicherung für Lehrer oder Referendare

Als Lehrer oder Referendar stehen Sie mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit in einem Beamtenverhältnis, was wiederum zur Folge hat, dass Sie von der verpflichtenden Mitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit sind. Somit haben Sie die Möglichkeit, sich selbst zu entscheiden, ob Sie sich zukünftig privat oder gesetzlich versichern möchten. Doch welche Versicherung ist die richtige Wahl für Lehrer oder Referendare?

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn empfiehlt an dieser Stelle ausdrücklich den Abschluss einer privaten Krankenversicherung – nur in ganz seltenen Ausnahmefällen ist dies jedoch nicht möglich oder wenig sinnvoll. Bei diesen Fällen handelt es sich in der Regel um Personen mit etwaigen Vorerkrankungen, die zum Ausschluss einer privaten Krankenversicherung führen sowie Beamte mit vielen Kindern und diese mit privatversichert werden müssten. Näheres hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch, da die Thematik an dieser Stelle nicht in vollem Umfang erörtert werden kann. 

Leistungen der privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare – eine Aufzählung

  • In der PKV haben Sie die Möglichkeit, die Leistungen individuell und frei zu wählen. Sehen Sie im Folgenden einen kurzen Überblick über Ihre Möglichkeiten.
  • Wenn ein stationärer Krankenhausaufenthalt anliegt, haben Sie Anspruch auf ein 1-2 Bettzimmer, um in aller Ruhe wieder auf die Beine zu kommen.
  • Beitragsrückerstattungen von bis zu fünf Monatsbeiträgen sind möglich, in der GKV gehen Sie leer aus.
  • Abhängig vom gewählte Leistungsumfang werden Zahnersatzleistungen bis zu 100% ohne weitere Zuzahlungen übernommen.
  • Sie können eine Chefarztbehandlung verlangen oder Ihren Arzt selbst bestimmen.
  • Sie müssen bei Arzneimitteln nichts zuzahlen.
  • Sie profitieren normalerweise bei der Terminvergabe beim Arzt von einer bevorzugten Behandlung und müssen nicht lange warten.
  • Die PKV bildet selbst Altersrückstellungen und es ist von Vorteil, wenn keine weiteren Rücklagen gebildet werden müssen, die GKV hingegen nicht.
  • Den Erhalt des kompletten, selbst gewählten Leistungsumfangs garantiert die PKV in jedem Fall.

Beihilfe durch den Dienstherrn

Tarifvergleich bei der PKV

Unterschiede zwischen der gesetzlichen sowie der privaten Krankenversicherung

Neben dem Abrechnungssystem bestehen zwischen der privaten Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Krankenversicherung weitere Unterschiede. Während seitens der GKV lediglich Leistungen für Vertragsärzte erstattet werden, die auch Mitglied in der kassenärztlichen Vereinigung sind, spielt dieser Umstand bei privat versicherten Patienten in der Regel keine Rolle. 

Ein klassisches Beispiel stellt hier die ambulante Behandlung in einem Krankenhaus dar. Die jeweilige Fachklinik hat für den ambulanten Bereich keine Zulassung – somit dürfen gesetzlich Versicherte die Behandlung nicht in Anspruch nehmen (diese müssten stationär aufgenommen werden).

Ferner liegen große Unterschiede im Leistungsspektrum vor. Während der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vollumfänglich im fünften Sozialgesetzbuch geregelt wird, haben private Krankenversicherter die Möglichkeit im Rahmen der Vertragsfreiheit die Leistungen anzubieten, die Sie für sinnvoll ansehen. Der Antrag in der privaten Krankenversicherung kann unabhängig vom Alter gestellt werden. Wichtig jedoch ist die Tatsache, dass Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, Sie müssen als Angestellter ein Einkommen oberhalb der Sozialversicherungspflichtgrenze erzielen (diese wird jährlich neu durch die Politik bestimmt) oder aus anderen Gründen von der verpflichtenden Mitgliedschaft befreit sein (Beamte, Selbständige). 

Die Aufnahm in die gesetzliche Krankenversicherung hingegen ist maximal bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung erfolgt stets eine ausführliche Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens. Entstehen hier Ungereimtheiten oder Klärungsbedarf, kann es passieren, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müssen – die Kosten hierfür werden selbstverständlich vom Versicherer getragen. 

Je nach Gesundheitszustand erfolgt eine Zu- oder Absage, beziehungsweise eine Aufnahme unter Zahlung eines monatlichen Risikozuschlages. Ein weiterer Unterschied ergibt sich im Rahmen der Beitragslast – die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden ab Abschluss des Vertrages bis hin zum Tode fällig. Ein Umstand, der eine private Krankenversicherung nicht unbedingt preiswerter als die gesetzliche macht. Allerdings dürfen Sie an dieser Stelle nicht außer Acht lassen, dass Sie von deutlich besseren Leistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung partizipieren, und dass eben auch ein Leben lang. Ferner erhalten Sie in der Regel als Lehrer oder Referendar eine Beihilfe durch den Dienstherrn, so dass die auf Sie zukommende Beitragslast im Vergleich zu Versicherten ohne Beihilfeanspruch deutlich niedriger ausfallen wird. 

Ein weiteres Leistungsplus der privaten Krankenversicherung ist die so genannte Beitragsrückerstattung. Dies bedeutet, dass Sie einen Teil Ihrer Beiträge erstattet bekommen, wenn Sie im laufenden Kalenderjahr keine Rechnungen bei der Krankenversicherung einreichen (Einreichungen bei der Beihilfe bleiben hiervon unberührt. Es lohnt sich also, die Rechnungen zunächst zu sammeln und erst dann einzureichen, wenn die Rechnungshöhe die Summer der Beitragsrückerstattung überschreitet. 

Lohnt sich als Lehrer oder Referendar der Abschluss einer privaten Krankenversicherung?

Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Natürlich kann es in Ausnahmefällen sinnvoller sein, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Konkrete Hinweise hierzu geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch – sprechen Sie uns hierzu jederzeit an, in Bonn und Umgebung sind wir für Sie da. Sie haben gerade den Informationstext zur privaten Krankenversicherung für Lehrer und Referendare gelesen.

FAQ - private Krankenversicherung

Wie werden die Beiträge im Alter stabil gehalten?

Kann ich im Rahmen der privaten Krankenversicherung individuelle Leistungen vereinbaren?

Wo können Lehrer und Referendare eine Beratung erhalten?

Auf was sollten Lehrer und Referendare bei der persönlichen Absicherung achten?

Ist ein Wechsel der Krankenversicherung zu jederzeit möglich?

Wie werden die Krankheitskosten für Lehrer und Referendare erstattet?

Wie teuer ist die private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?

Haben Sie weitere Fragen?

Gerne beraten wir Sie ausgiebig und allumfassend zum Thema – sprechen Sie uns jederzeit an, wir sind in Bremen und Umgebung für Sie da! Sie haben die FAQ zum Thema private Krankenversicherung für Lehrer und Referendare gelesen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Kontaktformular aufrufen 0228 92678930 0228 92678931 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
Nach Vereinbarung
Dienstag:
Nach Vereinbarung
Mittwoch:
Nach Vereinbarung
Donnerstag:
Nach Vereinbarung
Freitag:
Nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen