Die kleine Anwartschaft

Was genau ist die kleine Anwartschaftsversicherung?

Die Anwartschaftsversicherung dient einzig und allein dem Sinn und Zweck, eine künftige Aufnahme in die private Krankenversicherung bereits in frühen Zeiten zu sichern.

Schon während der Ausbildung oder auch während der Probezeit können zum Beispiel Beamte der Polizei sich bereits zu frühen Zeiten eine künftige und garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung wie beispielsweise die private und beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sichern. Die Konditionen, die bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung bestanden, sind für den künftigen Beitrag zur Krankenversicherung ausschlaggebend. Daher ist ein Abschluss einer Anwartschaftsversicherung in möglichst jungen Jahren und bei gutem Gesundheitszustand absolut sinnvoll. Die Prämienzahlungen sind während der gesamten Dauer der Anwartschaft recht niedrig. Während bei der kleinen Anwartschaft lediglich die anfallenden Verwaltungskosten durch die Beiträge gedeckt werden, werden mit den Beiträgen zur großen Anwartschaft zusätzliche Altersrückstellungen, welche später für konstante Beiträge sorgen, gebildet.

Eine zeitweise Unterbrechung der Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung kann in einigen Situationen durchaus notwendig werden. Während oder aufgrund einer Unterbrechung ist die Kündigung des Vertrages keinesfalls ratsam, da diese einen unwiderruflichen Verlust, der durch Ihre Beitragszahlungen bereits angesammelten Altersrückstellungen zur Folge hätte. Weiterhin besteht keine Möglichkeit der Mitnahme der durch Sie angesparten Rückstellungen in eine eventuell andere Versicherung. Die angesparten Altersrückstellungen wären verloren.

Sollten Sie zum Beispiel übergangsweise der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, können Sie derartige kurze Zeiträume mithilfe einer kleinen Anwartschaft der DBV überbrücken. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet für Beamte der Polizei mit einer kleinen Anwartschaft jederzeit die Möglichkeit, in den ursprünglichen Tarif deren privater Krankenversicherung ohne wiederholte Gesundheitsprüfung zurückzukehren. Das Alter wird im Unterschied zur großen Anwartschaftsversicherung nicht „eingefroren“. Bei der Berechnung des Beitrages bei der Umwandlung von einer kleinen Anwartschaft in eine private Krankenversicherung wird das derzeitige Alter als Berechnungsgrundlage hinzugezogen, wobei sich dies bei kürzerer Dauer kaum bemerkbar macht.

Während der Laufzeit einer kleinen Anwartschaft werden allerdings Altersrückstellungen nicht angespart, wodurch auch die Beiträge gegenüber einer großen Anwartschaft deutlich niedriger ausfallen. Obwohl mit zunehmendem Alter oftmals auch höhere Kosten für medizinische Versorgung anfallen, bleiben die Beiträge – bei früherer großer Anwartschaft – günstig und konstant, da die Rückstellungen sodann nach und nach aufgelöst und hierfür verwendet werden.

Bei der Anwartschaft handelt es sich nicht um eine Krankenversicherung. Deshalb besteht gegenüber der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn im Krankheitsfall auch kein Anspruch auf entsprechende Leistungen.

Weshalb ist die kleine Anwartschaft überhaupt sinnvoll?

Anwärter

Der Abschluss einer kleinen Anwartschaft ist bereits für Anwärter der Polizei absolut sinnvoll und angeraten. Polizisten sollten jedoch spätestens mit Beendigung der Polizeianwärter-Ausbildung die kleine Anwartschaft in eine große Anwartschaft umwandeln, sollten Sie über die Ausbildung sowie die Probezeit hinaus ebenso künftig Heilfürsorge beziehen. Für Beamte der Polizei, die nach ihrer Ausbildung beihilfeberechtigt sind, bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn die Möglichkeit, unproblematisch die kleine Anwartschaft in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung umzuwandeln.

Die kleine Anwartschaft und ihre Vorteile:

  • Während der gesamten Laufzeit stets niedrige Beiträge
  • Bei Eintritt in die private Krankenversicherung ist eine wiederholte Gesundheitsprüfung nicht notwendig
  • Vor einem Anspruch auf Leistung ist die Erfüllung einer Wartezeit nicht notwendig

Die kleine Anwartschaft und ihre Nachteile:

  • Es erfolgt keine Bildung von sogenannten Altersrückstellungen (welche den künftigen Beitrag im Alter geringhalten)
  • Die für das fortschreitende Alter dringend erforderlichen Altersrückstellungen können erst ab einer Umwandlung in die private Krankenversicherung entsprechend gebildet werden
  • Das derzeitige Alter zählt bei der künftigen Aktivierung der Krankenversicherung
  • Deutlich teurere Beiträge für eine spätere private Krankenversicherung

Wir beraten Sie gerne ausführlich

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stehen Ihnen gerne für weitere Fragen oder Auskünfte zum Thema kleine Anwartschaft, große Anwartschaft, private Krankenversicherung oder weitere Produkte der DBV zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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