In einigen Bundesländern erhalten Polizisten während der Ausbildung oder auch in der Probezeit freie Heilfürsorge. Bei der Beihilfe, welche bei Verbeamtung auf Lebenszeit meist eintritt, werden vom Dienstherrn lediglich noch bestimmte Anteile von anfallenden Kosten im Krankheits-, Geburts- oder Pflegefall sowie für entsprechende Vorsorgemaßnahmen erstattet. Über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung müssen sich Polizisten gegen verbleibende Restkosten selbst absichern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn empfiehlt Beamten der Polizei mithilfe der kleinen Anwartschaft einen bereits frühzeitigen Eintritt in die private Krankenversicherung, um sich so optimale Konditionen zu sichern.
Auf diese Art wird Beamten der Polizei durch die DBV ein künftiger Zugang zu exzellenter Gesundheitsvorsorge in deren privater Krankenversicherung garantiert. Auf den monatlichen Beitrag der Krankenversicherung wirken sich während der Laufzeit der kleinen Anwartschaft bei der DBV eventuelle Verschlechterungen des Gesundheitszustandes nicht aus.
Sollten die Beiträge der Polizisten aufgrund deren Gesundheitszustand in höherem Alter berücksichtigt werden, würden diese naturgemäß deutlich teurer ausfallen. Eine weitere Folge wären eventuelle Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine Aufnahme lediglich im Basistarif, dessen Leistungen allerdings ausschließlich denjenigen Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen würden. Der Leistungsumfang des Basistarifs ist mit dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung verbunden und kann daher ebenso jederzeit nach Ermessen vom Gesetzgeber geändert werden. Die Nachteile des Basistarifs bestehen darin, dass bei recht teuren monatlichen Prämien ausschließlich eine sogenannte Regelversorgung gewährt wird.
Wie wohl allgemein bekannt sein dürfte, wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in vergangener Zeit stetig gestrichen oder gekürzt, sodass auch entsprechend die Leistungen des Basistarifs gestrichen oder gekürzt wurden.
Beamte der Polizei, Zollbeamte sowie Justizbeamte, welche keine Anwartschaft besitzen, wären bei gravierenden Erkrankungen und der besonders im hohen Alter dringend benötigten umfänglichen und leistungsstarken Krankenversicherung auf einen recht teuren Basistarif, der entsprechend wenig Leistungen bietet, angewiesen. Sobald ein beihilfeberechtigter Polizist die Beihilfe auch tatsächlich in Anspruch nehmen möchte, ist die Aufnahme in die private Krankenversicherung für diesen nicht mehr zu umgehen und sogar vorgeschrieben. Für Polizisten ist auch eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Da Polizei, Zollbeamte sowie Justizbeamte jedoch den vollständigen Beitrag selbst zahlen müssen, da sich deren Dienstherr nicht an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt, wäre eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung für diese mit enormen Kosten verbunden.