Absicherung gegen Krankheit für Referendare und Lehrer
Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit soll sichergestellt werden, dass jeder der krank wird oder einen Unfall erleidet, medizinische Behandlung in Anspruch nehmen kann, ohne dafür mit hohen Kosten belastet zu werden. Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, die im jeweiligen Versicherungsumfang enthalten sind. Mit der Krankenversicherung wird gewährleistet, dass Gesundheit nicht eine Frage der persönlichen wirtschaftlichen Situation ist.
In Deutschland existieren parallel nebeneinander zwei völlig unterschiedliche Versicherungssysteme, die:
- Gesetzliche Krankenversicherung, mit einheitlichen Leistungen und Beitragssätzen
- Private Krankenversicherung, mit individuellen, bedarfsgerechten Leistungen und verschiedenen Tarifen
Etwa 90 Prozent der versicherungspflichtigen Bürger Deutschlands sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Das sind unter anderem Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und die mehr als € 450 im Monat verdienen.
Beamte und Selbstständige sowie Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können sich privat, zum Beispiel bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, krankenversichern.
Beihilfe für Referendare und Lehrer
Der Dienstherr von Beamten übernimmt im Gegensatz zu Arbeitgebern in der Privatwirtschaft keine Beiträge zu Krankenversicherung. Referendare und Lehrer haben Anspruch auf Krankenfürsorge in Form von Beihilfe. Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr 50 bis 80 % der tatsächlichen entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen.
Im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht müssen Referendare und Lehrer die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Diese Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, angeboten.
Bei den Vollkostentarifen gesetzlicher Krankenversicherungen sind Erstattungen durch die Beihilfestelle überflüssig. Gesetzlich Krankenversicherte zahlen den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung. Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung, bei der nur die nicht über die Beihilfe abgedeckten Kosten abgesichert werden, sind gering.
Pflegepflichtversicherung für Referendare und Lehrer
Mit der steigenden Anzahl älterer Bürger werden auch immer mehr Menschen pflegebedürftig. Pflegebedürftigkeit verursacht hohe Kosten, die privat kaum aufgebracht werden können, sei es für den Umbau der Wohnung oder die stationäre Pflege. Die Pflegeversicherung wurde daher ebenfalls zu einer Pflichtversicherung. Allerdings werden die Kosten nicht komplett übernommen, sondern nur zu einem geringen Teil. Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn verringern Sie das Kostenrisiko für sich und Ihre Angehörigen.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare und Lehrer
Bei längerer Krankheit kann der Dienstherr Referendare und Lehrer für dienstunfähig erklären. Anspruch auf Versorgung haben nur Beamte auf Lebenszeit, die eine 5-jährige Wartezeit erfüllen. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, werden Referendare und Lehrer entlassen. Die Ansprüche von Beamten die Ruhegehalt erhalten, entsprechen in den ersten Jahren einer Mindestversorgung. Ohne Absicherung drohen in jedem Fall gravierende finanzielle Probleme.
Achten Sie darauf, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält, mit der die Dienstunfähigkeitserklärung des Dienstherrn ohne weitere Überprüfung anerkannt wird und Sie auch bei Entlassung eine monatliche Rente erhalten. Einer der wenigen Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn.
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten das größte Kapital. Ohne das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit sind Sie auf Sozialleistungen angewiesen, mit denen sich der Lebensstandard massiv verschlechtern wird. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, genauer gesagt Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor Einkommensverlusten. Mit einer Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sind Sie auch bei Dienstunfähigkeit finanziell unabhängig.
Private Unfallversicherung für Lehrer und Referendare
Etwa 75 Prozent aller Unfälle ereignen sich in der Freizeit. Die Unfallfürsorge beschränkt sich allerdings nur auf Unfälle, die während der Dienstzeit passieren. Für die Kosten, die bei dauerhaften Schäden entstehen, müssen Sie privat aufkommen. Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn zahlt bereits bei 1-prozentiger Invalidität Entschädigungsleistungen, zum Beispiel für kosmetische Operationen oder psychologische Betreuung.
Haftpflichtversicherungen
Neben der Absicherung der eigenen Gesundheit und Arbeitskraft sind Haftpflichtversicherungen essenziell. Fügen Sie Dritten einen Schaden zu, müssen Sie Schadenersatz leisten. Sie haften unbeschränkt und in voller Höhe – möglicherweise ein Leben lang und bis zu Ihrem finanziellen Ruin.
Die private Haftpflichtversicherung – unverzichtbar für Referendare und Lehrer
Eine Versicherung, die jeder haben sollte, ist die private Haftpflichtversicherung. Dass eine andere Person durch einen Fehler Ihrerseits zu Schaden kommt, geschieht schnell. Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden können schnell die Millionengrenze überschreiten, beispielsweise wenn Sie Schmerzensgeld oder lebenslange Renten zahlen müssen.
Die private Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, die an Sie gestellt werden und springt ein, wenn Sie zum Geschädigten werden und der Schadensverursacher nicht für den Schaden aufkommen kann. Mit einer Police können Sie sich und Ihre Familie umfassend gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden pauschal bis zu einer Summe von 20 Millionen € absichern.
Abgedeckt werden:
- Schäden am Eigentum des Vermieters
- Gefälligkeitsschäden
- Verlust fremder Schlüssel und Austausch zentraler Schließanlagen bis zu 50.000 €
- Abwasserschäden
- Schäden während Auslandsreisen
- Sachschäden gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten
- Schäden bei einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 € und bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Kfz-Haftpflichtversicherung – Pflicht für Referendare und Lehrer mit eigenem Fahrzeug
Unfälle im Straßenverkehr können durchaus Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen. Damit Sie sich als Schadensverursacher nicht finanziell ruinieren, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung, ohne die Sie mit Ihrem Auto oder Motorrad nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Das gilt auch für Leasingfahrzeuge. Ihr eigenes Fahrzeug können Sie mit einer Kaskoversicherung gegen Unfallschäden, Diebstahl, Brand oder Hagel absichern.