Beamter auf Probe und Widerruf
Beamte auf Probe und Widerruf werden bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit entlassen. Anschließend erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Staatliche Unterstützung erhalten Sie hier keine.
Beamter auf Lebenszeit
Wird ein verbeamteter Lehrer krankheitsbedingt dienstunfähig, erhält er erst nach einer 5-jährigen Wartezeit ein Ruhegehalt. Die Höhe des Gehaltes richtet sich nach der geleisteten Dienstzeit und steigert sich jährlich. Jedoch ist das Ruhegehalt lediglich ein Teil des vorherigen Gehaltes. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücke. Somit ist Ihr gewohnter Lebensstandard auch bei einer Dienstunfähigkeit gewährleistet.
Wann besteht eine Dienstunfähigkeit?
Verbeamtete Lehrer werden “dienstunfähig”, nicht “berufsunfähig”. Sobald Sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb der vergangenen sechs Monate weniger als drei Monate Ihrem Dienst nachkommen konnten und keine Aussicht darauf besteht, dass Sie innerhalb der kommenden sechs Monate wieder dienstfähig sind, werden Sie in den Ruhestand versetzt. Dienstunfähigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Berufsunfähigkeit. Eine Dienstunfähigkeit besteht dann, wenn Sie zwar Ihren Dienst nicht länger ausüben können, wohl aber einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen könnten. Demnach ist es Ihnen möglich berufstätig zu sein. Nach den Richtlinien einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung würden Sie keine Leistungen erhalten. Die Dienstunfähigkeitsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn sichert Ihnen ein Ruhegehalt, auch wenn Sie bei Dienstunfähigkeit einem anderen Beruf nachgehen könnten.