DBV Franca Bartjes-Kehr in Bonn Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

In Deutschland herrscht das Prinzip des Föderalismus. Dieses besagt, dass die einzelnen Bundesländer in bestimmten Bereichen Regelungshoheit haben. Beispielhaft zu nennen sei hierbei die Bildung, aber auch die Polizei. Die entsprechende Befugnis umfasst nicht nur Details zur Tätigkeit der Polizei. Auch Bestimmungen zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren werden von den Ländern festgelegt. Doch obwohl jedes Bundesland theoretisch eigene Regelungen zu diesen Vorgängen treffen könnte, decken sich diese im Großen und Ganzen. Im Folgenden möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn einmal einen Einblick in das gesamte Prozedere verschaffen.

Einstellungsvoraussetzungen

Damit Sie überhaupt eine Chance haben, bei der Polizei aufgenommen zu werden, müssen Sie ein paar grundsätzliche Anforderungen erfüllen. Sollten Sie diese nicht mitbringen, hat Ihre Bewerbung nur wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg. Schließlich sind die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen indiskutabel.

Folgendes müssen Sie beachten:

  • Staatsangehörigkeit Deutschlands oder eines anderen EU-Mitglieds
  • Einstehen für Grundwerte des Grundgesetzes
  • Altersgrenzen
  • Führerschein
  • gesundheitliche Eignung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (frei von Schulden)
  • leeres Vorstrafenregister
  • ein der Laufbahn entsprechender Bildungsabschluss
  • keine Tätowierungen mit politischem Inhalt
  • umfangreiche zwischenmenschliche Kompetenzen
  • körperliche und seelische Fitness

Das Bewerbungsverfahren

Sollten Sie die oben benannten Punkte erfüllen, gibt es nichts, was gegen eine Bewerbung bei der Polizei spricht. Beim Bewerbungsverfahren sollten Sie zuallererst die Fristen im Hinterkopf behalten. Schließlich werden die Ausbildungs- bzw. Studienplätze nur einmal jährlich vergeben. Doch glücklicherweise haben nicht alle Bundesländer identische Bewerbungsfristen. Wer also einmal eine Frist verpasst, kann sich problemlos in einem anderen Bundesland bewerben. Ihre Bewerbung müssen Sie heutzutage nicht mehr zwangsläufig postalisch aufgeben. Genauso gut ermöglichen es mittlerweile viele Bundesländer, eine elektronische Bewerbung einzureichen. Doch auch wenn Sie die Bewerbung „nur“ über das Internet versenden, sollten Sie nicht weniger sorgfältig arbeiten. Ansonsten schwindet Ihre Aussicht auf Erfolg.

Bewerbungsunterlagen:

  • Anschreiben
  • Zeugnisse
  • Geburtsurkunde
  • Lebenslauf
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Führerscheins
  • Kopie des Sportabzeichens

Vergessen Sie nicht, dass Rechtschreibung ein wichtiges Kriterium für eine Aufnahme bei der Polizei ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Ihr Lebenslauf sowie das Anschreiben frei von Rechtschreibfehlern sind. Da der Andrang auf die freien Ausbildungs- bzw. Studienplätze stets groß ist, sollten Sie bereits in Ihrer Bewerbung durch eine sehr gute Grammatik und Rechtschreibung überzeugen. Wenn Sie erfolgreich waren, lädt Sie die zuständige Stelle zum Auswahlverfahren ein.

Das Auswahlverfahren

Wer zum Auswahlverfahren geladen wird, hat bereits den ersten Schritt zum Polizeidienst hinter sich gebracht. Doch das heißt keineswegs, dass Sie sich auf Ihren Lorbeeren ausruhen dürfen. Ganz im Gegenteil. Beim Auswahlverfahren müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie auch das halten können, was Ihre Bewerbung verspricht. Das Auswahlverfahren teilt sich in der Regel in vier unterschiedliche Abschnitte.

Schriftlicher Test

Sporttest

Vorstellungsgespräch/Assessment Center

Untersuchung durch den Polizeiarzt

Nun können Sie nur noch Daumen drücken

Wenn die polizeiärztliche Untersuchung beendet ist, heißt es abwarten und hoffen. Sie können sich zunächst einmal selbst auf die Schulter klopfen. Schließlich ist das polizeiliche Auswahlverfahren eines der härtesten in der Bundesrepublik Deutschland. Ihre Prüfer werden nun eine Tabelle mit den Ergebnissen des Auswahlverfahrens erstellen. Je nachdem wie viele Ausbildungs- oder Studienplätze zu vergeben sind, werden die Bewerber der Rangliste entsprechend auf die freien Plätze verteilt.

Wir sind für Sie da
 

Sollten Sie für den Dienst bei der Polizei zugelassen werden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei um kein klassisches Arbeitsverhältnis handelt. Ganz im Gegenteil. Dieses besondere öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis erfordert maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stehen Ihnen diesbezüglich gern Rede und Antwort.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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