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DBV Franca Bartjes-Kehr in Bonn
Anwartschaftsversicherung

Anwartschaftsversicherung

Als zeitlich befristete Art der Krankenfürsorge zahlt der Dienstherr für Beamtenanwärter oder Beamte deren Krankheits-, Geburts-, Pflege- sowie Vorsorgemaßnahmen-Kosten in Form der freien Heilfürsorge vollständig. Spätestens im Ruhestand besteht sodann für Beamte der Polizei ein Beihilfeanspruch. Heilfürsorge wird in einigen Bundesländern während der gesamten Ausbildungszeit an die Beamten geleistet, wobei der Anspruch bei Verbeamtung erlöschen kann und der Beamte sodann ein Recht auf Beihilfe besitzt. Eine zusätzliche Krankenversicherung ist während der Versorgungszeit durch die Heilfürsorge überflüssig, da beinahe sämtliche anfallenden medizinischen Kosten über die Heilfürsorge gedeckt sind.
 
Eine Gewährung von Beihilfe erfolgt erst, nachdem durch eine private beihilfekonforme Krankenversicherung, die nicht erstattungsfähigen Kosten abgesichert sind. Der Beihilfeanspruch entfällt, sollte der Polizist die gesetzliche Krankenversicherung wählen.
 
Aufwendungen werden normalerweise durch die Beihilfestelle zu 50 % bzw. bei Beamten im Ruhestand sogar zu 70 % erstattet, sodass durch die beihilfekonforme Krankenversicherung, nur die verbleibenden Restkosten gedeckt werden müssen. Beamte der Polizei zahlen für diesen Anteil entsprechende Beiträge. Zumindest dem ambulanten sowie stationären Leistungsniveau gesetzlicher Krankenversicherungen müssen hierbei die gebotenen Versicherungsleistungen genügen.
 
Anhand des Alters, Gesundheitszustandes sowie Leistungsumfangs werden bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn die Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung berechnet. Daher sind die Monatsbeiträge umso geringer, je jünger und gesünder der Polizist ist.
 
Problematisch wird die Aufnahme in private Krankenversicherung für Beamte der Polizei bei Eintritt in den Ruhestand, sollten Sie während des Dienstes Heilfürsorge bezogen haben und nunmehr Beihilfe erhalten. Dies ist auf das dann recht hohe Alter sowie den wohl nach einigen Dienstjahren auch verschlechterten Gesundheitszustand von Polizisten zurückzuführen. Denn aufgrund dessen würden für den Beamten der Polizei wohl hohe Risikozuschläge oder Ausschlüsse entstehen oder lediglich der Tarif Basis, mit enormen Prämien jedoch geringen Leistungen, möglich sein.

Ansichten des Gesetzgebers

Die privaten Versicherer sind laut § 12 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) verpflichtet: „… alle Personen im sogenannten Basistarif aufzunehmen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind. Die Leistungen im Basistarif sind in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Beitrag im Basistarif darf allerdings den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.“
 
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn bietet mit der Anwartschaftsversicherung die optimale und preisgünstige Problemlösung.

Anwartschaftsversicherung, was ist das?

Die Konditionen eines künftigen Eintritts in die private Kranken- sowie Pflegeversicherung werden durch eine Anwartschaftsversicherung festgelegt. Lediglich zur Deckung von anfallenden Verwaltungskosten sowie eventuellem Aufbau von Altersrückstellungen während der Übergangszeit fallen niedrige Prämien an.
 
Zum Absichern einer späteren garantierten Krankenkassen-Aufnahme unter den bei Abschluss der Anwartschaft gegebenen Bedingungen dient die Anwartschaftsversicherung der DBV.
 
Diese wird differenziert zwischen kleiner und großer Anwartschaft, wobei die Beiträge zur Großen höher sind als die für die Kleine.
 
Prinzipiell gilt, dass:

  • Das ursprüngliche Eintrittsalter bei Umwandlung der Anwartschaft in den ausgewählten Tarif zur Beitragsberechnung herangezogen wird.
  • Keine wiederholte Risikoprüfung beim Übergang erfolgt.
  • Im Leistungsfall die Anwartschaftsdauer angerechnet wird und keine Wartezeit besteht.
  • Kein Leistungsanspruch während der Laufzeit besteht.
  • Alle eine eigene Versicherung abschließen müssen

Ohne Berücksichtigung mittels Risikozuschlägen bei der Beitragserhebung bleiben nach Versicherungsabschluss eingetretene Krankheiten oder Unfallfolgen.

Pflegeversicherung

Der Abschluss einer Anwartschaft ist bei der Pflegeversicherung für höchstens 5 Jahre möglich, wobei die Versicherungsdauer auf Antrag des versicherten Beamten der Polizei auch verlängert werden kann.

Polizeibeamte, Zollbeamte sowie Justizbeamte und die kleine Anwartschaftsversicherung

Zur Sicherung des festgestellten Gesundheitszustandes bei Abschluss der Anwartschaftsversicherung und somit Berechnung der Prämie, bietet die DBV die kleine Anwartschaftsversicherung. Speziell dann, sollte die zu überbrückende Zeit gering und der Altersfaktor lediglich nebensächlich sein, wie beispielsweise bei heilfürsorgeberechtigten Polizeianwärtern oder Beamten auf Probe, welche ab Verbeamtung Beihilfeanspruch besitzen, ist die kleine Anwartschaft interessant.

Kleine Anwartschaftsversicherung und deren Nachteile

Aufgrund der notwendigen Bildung von Altersrückstellungen sind künftige Beiträge zur privaten Krankenversicherung teurer.

DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn - große Anwartschaftsversicherung

Eine große Anwartschaft ist besonders für Beamte der Polizei, welche bis zur Positionierung Heilfürsorgeanspruch besitzen, vorteilhaft. Grundlage zur Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung ist u.a. das Eintrittsalter in die private Krankenversicherung, sodass beispielsweise ein Eintritt mit 58 Jahren deutlich höhere Prämien bedeutet als in jungen Jahren.
 
Um sich das Alter sowie den Gesundheitszustand in jungen Jahren als Berechnungsgrundlage zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn zu sichern, empfiehlt sich ein frühzeitiger Abschluss der großen Anwartschaftsversicherung.
 
Der Abschluss einer kleinen Anwartschaftsversicherung für Anwärter des Dienstes als Beamter der Polizei, welche im Zweifel nach der Ausbildung und weiterbestehendem Heilfürsorgeanspruch unproblematisch und ohne wiederholte Gesundheitsprüfung in eine große Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden kann, ist sinnvoll. Die Monatsbeiträge zur kleinen sind günstiger als diejenigen zur großen. Damit Beiträge auch im Alter und damit häufigeren intensiveren medizinischen Versorgung konstant bleiben, werden zusätzlich zur Abdeckung von Verwaltungskosten bei der großen Anwartschaftsversicherung Altersrückstellungen angespart.
 
Die Kündigung der bestehenden Versicherung der DBV ist selbst dann, falls Sie noch unsicher sind, ob Sie tatsächlich in die private Krankenversicherung der DBV möchten, nicht ratsam, da dies mit einem vollständigen Verlust der Altersrückstellungen und Konditionen verbunden wäre.

Nachteile bei künftigem erneutem Anwartschaftsabschluss:

  • Beiträge sind aufgrund höherem Eintrittsalter größer als bei der vorangegangenen Versicherung.
  • Mit einer Kündigung verfallen sämtliche bereits gebildeten Altersrückstellungen.
  • Auf die Beitragshöhe wirkt sich ein neuer Vertrag, bei dem Sie erneut bei „0“ starten, negativ aus.
  • Neue Antragstellung bedeutet neue Gesundheitsprüfung, sodass sich nunmehrige Erkrankungen sowie Beeinträchtigungen durch Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder eine mögliche vollständige Ablehnung oder Aufnahme nur im Basistarif bemerkbar machen.
  • Eine neue Versicherung bedeutet erneute Wartezeiten, sodass der Versicherungsschutz erst nach deren Ablauf greift.

Generell wird ausschließlich in der privaten Krankenversicherung die Anwartschaftsversicherung geboten. Derartige Verträge existieren in der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Anhand des jeweiligen Einkommens wird der monatliche Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung ermittelt. Daher können Versicherungsnehmer durch eine Anwartschaft keinerlei Kostenvorteile erlangen.
 
Eine frühzeitige und optimale Vorsorge ist mittels Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn gegeben. Gleichzeitig bietet sie zu einem künftigen Zeitpunkt und zu günstigen Konditionen eine angemessene Versorgung.

Wir beraten Sie gern

Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stehen Ihnen unverbindlich und kostenlos für Rückfragen zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
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