Sind Studenten und Referendare automatisch krankenversichert?
Beginnen Sie als Referendar Ihren Lehrberuf, befinden Sie sich im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf. Es ist wichtig, welche Art des Versicherungsschutzes Sie zuvor genossen und ob Sie diesen verändern wollen. Der Beginn des Referendariats geht dann nicht mehr mit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einher. Das bedeutet, dass ein Verbleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich ist, sowie der Wechsel in die private Krankenversicherung. Einen Automatismus bei der Wahl der Krankenversicherung existiert nicht - Sie als Student und Referendar können sich frei für eine Versicherungsart entscheiden.
Wählten Sie während Ihres Studiums bereits einen bestimmten Zeitpunkt für die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung, können Sie den Vertrag entweder weiterführen oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Schon als Referendar erhalten Sie Beihilfe von Ihrem Dienstherrn, bei der sowohl ein Wechsel in die private Krankenversicherung als auch der Verbleib in der Gesetzlichen eine wesentliche Rolle spielen. Diese Beihilfe gilt es zu beachten, wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen oder einen bestehenden umwandeln.
Weitere Informationen zur Krankenversicherung für Studenten und Referendare finden Sie auf dem Internetportal Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn.
Gibt es spezielle Versicherungen für Studenten und Referendare?
Bezüglich des Versicherungsschutzes wird zwischen Referendaren und Lehrern nicht unterschieden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn legen Ihnen nahe, sich bereits während Ihres Referendariats über eine Dienstunfähigkeitsversicherung zu informieren. Denn bereits zu Beginn Ihrer Karriere ist es Ihrem Dienstherrn möglich, Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme für dienstunfähig zu erklären.
Als Student und Referendar unterliegen Sie dem Risiko, für Schäden während Ihrer Dienstzeit mit Ihrem privaten Vermögen zu haften. Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Haftpflichtversicherung und kommt für die Kosten von Schäden auf, die Ihnen während Ihrer Dienstzeit passieren. Wenn Sie also beispielsweise Ihren Schulschlüssel verloren haben und nun die gesamte Schließanlage der Schule gewechselt werden muss.
In der Zeit des Referendariats sollten Sie sich eingehend über Verträge der Krankenversicherung informieren, die die Beihilfe Ihres Dienstherrn berücksichtigen.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn stellen einen Artikel für Sie bereit, der sich eingehend mit den entsprechende Versicherungen für Studenten und Referendare befasst: “Wichtige Versicherungen für Lehrer und Referendare”.
Brauchen Studenten und Referendare eine Krankenversicherung?
Die Krankenversicherung stellt hierzulande eine Pflichtversicherung dar. Demzufolge ist diese Antwort mit einem klaren Ja zu beantworten. Studenten und Referendare sowie jeder andere Bürger in Deutschland muss krankenversichert sein. Die Gesundheitskosten stiegen in den vergangenen Jahren immens; demzufolge wären Arztbesuche oder Behandlungen durch eigene finanzielle Mittel nicht machbar. Ergo, der Großteil der Menschen könnte keine erforderliche medizinische Versorgung erhalten. Eine solide Gesundheitsabsicherung kostet natürlich Geld, jedoch können Sie jede notwendige und adäquate ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bereits als Student oder Referendar sollten Sie bei der Wahl einer soliden Krankenversicherung die Vorteile der Beihilfe durch Ihren Dienstherren berücksichtigen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Bartjes-Kehr in Bonn stellt Ihnen viele interessante, und für Studenten und Referendare passende, Informationen zum Thema Krankenversicherung bereit. Besuchen Sie hierzu unser Internetportal.