Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Ebenso wie Krankenversicherungsbeiträge, werden Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung anhand des Einkommens ermittelt. Leistungen werden als Sachleistungen gewährt.
Zur Pflegepflichtversicherung erhalten Arbeitnehmer Zuschüsse der Arbeitgeber. Arbeitgeber oder Dienstherr übernehmen 50% der Kosten, während Freiberufliche oder Selbstständige diese komplett zahlen müssen.
Die finanziellen Mittel sozialer Pflegekassen werden künftig immer weniger der anfallenden Kosten abdecken, wie sich dies bereits bei der gesetzlichen Krankenversicherung abzeichnet. Folge der steigenden Anzahl älterer pflegebedürftiger Menschen im Verhältnis zur sinkenden Zahl jüngerer zahlender Versicherter ist ein klaffendes Finanzloch in der sozialen Pflegeversicherungskasse.
Private Pflegeversicherung
Nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip erfolgt bei der privaten Pflegepflichtversicherung die Kostenerstattung. Mithilfe dieser Art der Kapitaldeckung soll mittels Bildung von Altersrückstellungen die zu erwartende Zunahme der Leistungsansprüche gedeckt werden. Für Kosten, welche nicht durch Beihilfe gedeckt sind, zahlen Beamte einen günstigeren, beihilfekonformen Tarif.
Die Ermittlung des individuellen Beitrags privat Versicherter erfolgt aufgrund Alter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss und ist somit einkommensunabhängig. Dies bedeutet, dass sich mit zunehmendem Alter steigende Beiträge ergeben, da zur Abdeckung der im Alter steigenden Pflegekosten noch Altersrückstellungen zur Konstanthaltung der Beiträge gebildet werden.
Die DBV bietet mit der privaten Absicherung ein geeignetes System. Im Pflegefall werden die vereinbarten Kosten durch im Verlauf gebildete Altersrückstellungen abgedeckt.
Ein unproblematischer Wechsel von gesetzlicher in die private Pflegekasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn ist bei Arbeitnehmern mit Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze möglich. Dabei sind bei gesetzlicher sowie privater Pflegekasse Aufnahmebedingungen sowie Leistungen identisch.
Problematisch ist ein Wechsel der privaten in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, da:
- vom individuellen Gesundheitszustand eines Versicherten bei der privaten Pflegeversicherung der Versicherungsbeitrag abhängt. Auf ärztliche Befunde oder Gutachten wird zurückgegriffen bzw. Gesundheitsprüfungen durchgeführt. Junge sowie gesunde Privatversicherte zahlen niedrigere Beiträge als chronisch Kranke oder alte Versicherungsnehmer.
- nicht sozialversicherungspflichtige Familienmitglieder bei der privaten Pflegeversicherung nicht kostenfrei mitversichert werden können, sodass alle Familienmitglieder separate Verträge benötigen.