DBV Franca Bartjes-Kehr in Bonn Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung als 5. Säule der Sozialversicherung

Nicht nur bei älteren Personen, sondern bei uns allen besteht ein Pflegebedürftigkeitsrisiko. Einiges, was heute selbstverständlich ist, kann aufgrund eines Sport- oder Haushaltsunfalles unmöglich werden. Pflegebedürftigkeit bedeutet oft enorme Kosten, so dass die Pflegeversicherung zur teilweisen Deckung entstehender Kosten eingeführt wurde. Die Beitragsanteile des Mitarbeiters sowie Arbeitgebers werden von letzterem zusammen an die Pflegekasse abgeführt. Arbeitgebern wurde ein weiterer Arbeitstag als Entschädigung zugesprochen und Arbeitnehmern, bis auf Sachsen, ein Feiertag weggenommen.

Private oder gesetzliche Absicherung?

Eine Pflegeversicherung ist nicht nur für gesetzlich Krankenversicherte, sondern auch privatversicherte Heilfürsorgeberechtigte, Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose Pflicht. Eine automatische Erfassung durch gesetzliche soziale Pflegeversicherungen erfolgt bei gesetzlich Versicherten. Für Privatversicherte bietet beispielsweise die DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn oder ihre Krankenkasse Verträge an.
 
Beinahe sämtliche Personen in Deutschland sind teilweise gegen das Pflegebedürftigkeitsrisiko aufgrund Einführung erweiterter Pflegeversicherungspflicht abgesichert.
 
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung gewährt Sachleistungen, während die Pflegeversicherung der DBV das Kostenerstattungsprinzip anwendet.
 
Gesetzliche und private Pflegepflichtversicherungen bieten einen konkret festgelegten und beinahe identischen Leistungsumfang. Bei Erfüllung nachfolgender erforderlicher Voraussetzungen besteht Leistungsrecht:

  • Zumindest ein halbes Jahr besteht Pflegebedürftigkeit.
  • Hilfe wird z.B. beim Essen, Waschen oder eigener häuslicher Versorgung benötigt.
  • Zumindest eineinhalb Stunden tägliche Pflegebedarf- Unterstützung.
  • Davon 50% zur Grundversorgung.
  • Ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflege

Art, Schwere sowie Dauer der Beeinträchtigung sind für den Pflegebedürftigkeitsgrad ausschlaggebend, wobei hier sechs Lebensbereiche des Antragstellers geprüft werden. Der Bedürftige entscheidet selbst, wer ihn wo und in welcher Form pflegt. Die Einordnung der Bedürftigkeit in Pflegegrade 1-5 erfolgt seit 2017, wobei ein höherer Pflegegrad höhere Leistungsansprüche bedeutet.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Private Pflegeversicherung

Pflegeorte

Ambulant

Ehrenamtliche Personen übernehmen ambulante Versorgung und erhalten Pauschalleistungen. Ein steuerfreies Pflegegeld erhalten pflegende Angehörige.
 
Pflegegeld sowie Erstattung des Pflegedienstes bis zum Höchstbetrag werden bei notwendigem Pflegedienst übernommen. Privat müssen eventuelle Differenzen übernommen werden.

Tages- sowie Nachtpflege

Zu Hause lebende Pflegebedürftige haben die Möglichkeit stundenweiser professioneller Pflege. Pflegekassen gewähren Pflegesachleistungen für Pflegebedürftige in einer Tages- oder Nachtpflege-Einrichtung - zusätzlich zum Pflegegeld für Pflege durch Familienangehörige oder Pflegesachleistungen für durch ambulante Pflegedienste erfolgte Versorgung.

Stationär

Maximal zur Höhe gesetzlicher Pflegesätze werden bei stationärer Pflege die reinen Pflegekosten erstattet.

Pflegepflichtversicherung - Vorteile

  • Anders als bei Krankenkassen besteht für sämtliche Versicherungspflichtigen und -berechtigten ein Aufnahmeanspruch.
  • Selbst bei bestehenden Beeinträchtigungen oder Vorerkrankungen muss eine Aufnahme erfolgen.
  • Krankenversicherungen dürfen nicht kündigen, solange Versicherungspflicht besteht.
  • In der sozialen Pflegeversicherung können Angehörige ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen kostenlos mitversichert werden.

Gewöhnlich erfolgt der Abschluss der Pflegepflichtversicherung und Krankenversicherung zusammen.
 
Ein Abschluss der Pflegeversicherung von freiwillig gesetzlich Versicherten muss nicht ebenfalls gesetzlich erfolgen, sodass diese z.B. die private Versicherung der DBV abschließen können. Automatisch in der sozialen Pflegeversicherung werden Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die gesetzliche Kasse verlassen und privat versichern ist möglich, sollte ihr Einkommen die Pflichtversicherung 1 Jahr überschreiten.

Pflegebedürftigkeits-Feststellung

Soziale Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Voraussetzungen staatlicher Förderung:

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sollten Sie noch Fragen rund um das Thema Pflegepflichtversicherung haben, scheuen Sie nicht davor unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Franca Bartjes-Kehr
Am Wolfsbach 47
53229 Bonn
Kontaktformular aufrufen 0228 92678930 0228 92678931 Filialen & Team
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