Beamte auf Widerruf
Der Beruf des Polizisten ist für viele Menschen ein Traumberuf. Jedoch ist der Weg bis zum Beamten lang und nicht leicht, denn die Erwartungen an zukünftige Staatsdiener sind hoch. Nachdem Sie bewiesen haben, den körperlichen und charakterlichen Anforderungen gewachsen zu sein, erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Probe.
Beamte auf Widerruf der Polizei haben bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Dienstherrn. Sie haben das Recht auf Ihre Bezüge und auf Leistungen der Krankheitsfürsorge. Der Beihilfeanspruch richtet sich nach dem jeweiligen Dienstherrn (Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht) und der Art Ihrer Tätigkeit.
Heilfürsorge / Beihilfe
Polizei- und Justizvollzugsbeamte erhalten die zeitlich befristete Heilfürsorge. Sie entfällt bei:
- dem Wechsel vom Außen- in den Innendienst
- vorzeitiger Beendigung des Dienstes
- Pensionierung
Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst erhalten während ihrer Ausbildung Heilfürsorge. Anschließend sind sie beihilfeberechtigt.
Familienmitglieder haben keinen Anspruch auf Heilfürsorge, unter bestimmten Voraussetzungen wird jedoch Beihilfe gewährt.
Sofern das Leben oder die Gesundheit eines Beamten auf Widerruf der Polizei durch den Dienst ständig gefährdet ist, besteht ein Heilfürsorgeanspruch.
Leistungen der Heilfürsorge
Die Heilfürsorgeleistungen sind mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Daher ist eine Zusatzversicherung sinnvoll, um Versicherungslücken (Leistungen für Brillen oder Zahnersatz) zu schließen.
Beamte der Polizei können ihre Heilfürsorgeleistungen optimieren, indem sie den Tarif BN abschließen. Der Tarif BN kommt für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerleistungen, Krankheit während Auslandsreisen und den Rücktransport nach Deutschland auf.
Für Dienstanfänger der Polizei gibt es lukrative Ausbildungskonditionen.
Versicherungen für Beamte auf Widerruf im Detail
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Franca Bartjes-Kehr
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