Gibt es besondere Versicherungen für Studenten und Referendare?
Studenten und Referendare unterscheiden sich bezüglich des Versicherungsschutzes nicht wesentlich voneinander. Jedoch legen wir, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, Ihnen einen Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung nahe. Bestenfalls schon vor dem Beginn Ihrer Referendariatszeit. An dieser Stelle ist es wichtig zu erwähnen, dass Sie Ihr Dienstherr bereits während Ihres Referendariats, aufgrund gesundheitlicher Probleme für dienstunfähig erklären kann. Das darf er auch ohne ärztliche Diagnose.
Darüber hinaus können Sie für Schäden, die Ihnen während Ihrer Dienstzeit passierten, mit Ihrem privaten Vermögen haftbar gemacht werden. Eine besondere Form der Haftpflichtversicherung ist hier existenziell - die Dienstunfähigkeitsversicherung.
Als Student und Referendar sollten Sie bei der Wahl einer Krankenversicherung darauf achten, dass die Beihilfe Ihres Dienstherrn berücksichtigt wird.
Für mehr Informationen, lesen Sie unseren Artikel “Wichtige Versicherungen für Lehrer und Referendare”. Dort erfahren Sie welche Versicherungen für Sie als Student und Referendar von großer Bedeutung sind.
Benötigen Studenten und Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Sollten Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme für eine längere Zeit ausfallen, ist es beruhigend eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen zu haben. Sie ist eine erweiterte Form der Berufsunfähigkeitsversicherung und stellt eine solide Absicherung dar. Sie erhalten dann eine monatliche Rente und können Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten. Für den Fall, dass Sie von Ihrem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt werden, würden Sie von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung kein Geld erhalten. Von Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen schon. Womöglich scheiden Sie somit aus dem Berufsleben aus, obwohl keine attestierte Berufsunfähigkeit vorliegt. Die rechtzeitige Absicherung gegen diese Risiken ist wärmstens zu empfehlen.