Beamte auf Probe

Eine Ernennung zum Beamten auf Probe erfolgt, nachdem die dem Vorbereitungsdienst folgende Laufbahnprüfung bestanden wurde. Eine Laufbahnprüfung entfällt im einfachen Dienst.
 
Angaben der Begründung des Beamtenverhältnisses sind in der Ernennungsurkunde, welche bei Ernennung zum Beamten auf Probe überreicht wird, notwendig. Teilweise besteht Möglichkeit, Beamter auf Probe der Polizei zu werden, ohne dass ein Vorbereitungsdienst absolviert wurde. Später in besonderen Fachbereichen eingesetzte Personen oder solche, die noch nicht Beamte sind, aber künftig leitende Positionen oder Ämter übernehmen sollen, haben diese Möglichkeit.
 
Ihre Eignung zum Beamten auf Lebenszeit können Beamte auf Probe nach beendeter Ausbildung in der darauffolgenden Probezeit unter Beweis stellen. Hierbei werden auch Anforderungen an die persönliche Eignung sowie fachliches Wissen geprüft.
 
Es folgt die Verleihung eines Amtes nebst entsprechender Amtsbezeichnung für den Beamten der Polizei auf Probe. Die Probezeit dauert regulär 3 Jahre, wobei unter gewissen Voraussetzungen eine Verkürzung, allerdings auch Verlängerung auf 5 Jahre möglich ist. Eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit ist nach Erfüllung sämtlicher beamtenrechtlicher Voraussetzungen und bestandener Probezeit möglich. Die Rechte sowie Pflichten der Beamten auf Lebenszeit sind mit denjenigen der Beamten auf Probe identisch. Der Dienstherr ist an eine Fürsorgepflicht gegenüber Beamten auf Probe der Polizei gebunden, während dieser umgekehrt seinem Dienstherrn gegenüber an die Erfüllung gewisser Pflichten gebunden ist.

Pflichten von Beamten auf Probe bei der Polizei:

  • Treue
  • Verschwiegenheitspflicht, auch nach Beendigung der aktiven Dienstzeit
  • Gehorsam
  • gerechtes und unparteiisches Handeln zum Wohle des Volkes
  • Beratung sowie Unterstützung übergeordneter Dienststellen

Individuelle Rechte von Beamten auf Probe der Polizei:

  • Führung einer Amtsbezeichnung
  • Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung
  • Erholungs- sowie Sonderurlaub
  • Schutz der Beamtenstellung
  • Einsicht in die Personalakte
  • Vereinigungsfreiheit
  • Schutz bei amtlichen Tätigkeiten

Rechte Beamter auf Probe der Polizei:

  • Krankenfürsorge
  • Trennungsgeld
  • nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder dem Landesbesoldungsgesetz gerichtete Bezüge
  • Versorgung
  • Umzugskosten
  • Reisekosten
  • Unterstützung

Für Dienstherrn besteht Verpflichtung zur Beteiligung an Kosten der Gesundheitsfürsorge, Krankenhaus-, Rehabilitations- sowie Zahnarztkosten, Krankheits-, Geburts-, Pflege- sowie Todesfallkosten.

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Details der Versicherungen für Beamte auf Probe

Beihilfe

Beihilfe und private Krankenversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeit - was bedeutet das?

Sollte Ihnen die Dienstausübung im letzten halben Jahr zumindest für 3 Monate nicht möglich gewesen sein und wohl in den künftigen sechs Monaten nicht vollkommen wieder hergestellt werden können, gelten Sie als dienstunfähig.
 
Die Gefahr einer Berufsunfähigkeit ist deutlich geringer als die einer Dienstunfähigkeit, da die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit deutlich höher sind. Bei Dienstunfähigkeit leistet eine ausschließliche Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.

Dienstanfänger-Police

Diensthaftpflichtversicherung

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