Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Die Beiträge in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden ähnlich berechnet wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Folglich spielt hier lediglich Ihr Einkommen eine Rolle. Punkte wie Alter und Gesundheitszustand werden bei der Beitragsberechnung nicht beachtet. Weiterhin lassen sich Parallelen bei der Teilung der Kosten feststellen. So übernimmt bei Arbeitnehmern der Arbeitgeber einen gewissen Prozentsatz der monatlich anfallenden Versicherungsbeiträge. Im Umkehrschluss erhalten Freiberufler, Selbstständige und beihilfeberechtigte Beamte keine Unterstützung bei der Zahlung der monatlichen Beiträge für die Pflegepflichtversicherung. Damit müssen Sie als Beamte der Polizei aufgrund Ihres guten Einkommens mit einer hohen finanziellen Belastung rechnen.
Das Solidaritätsprinzip von gesetzlicher Pflegepflichtversicherung und Krankenversicherung fußt auf der Idee, dass Gutverdiener Geringverdiener sowie ältere Mitglieder unserer Gesellschaft unterstützen sollen. Doch was in der Theorie gut klingt, hat einen entscheidenden Haken. Mit zunehmendem medizinischem Fortschritt schreitet auch der demographische Wandel weiter voran. Dementsprechend gibt es immer mehr hochbetagte Menschen, die von den Pflegekassen profitieren und auf der anderen Seite immer weniger einzahlende Mitglieder der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Über kurz oder lang muss es also entweder zu einer Beitragserhöhung oder zu Leistungskürzungen kommen.
Die private Pflegepflichtversicherung
Hier werden die Beiträge auf andere Art berechnet. Ihr Einkommen spielt dabei keine Rolle. Stattdessen legt die private Pflegepflichtversicherung ihren Fokus auf persönliche Faktoren des Versicherungsnehmers. Insbesondere kommen hierbei Gesundheitszustand und Eintrittsalter in Betracht. Im Umkehrschluss lohnt sich für Beamte der Polizei ein möglichst frühzeitiger Eintritt in die private Pflegepflichtversicherung. Schließlich sichern Sie sich dann möglichst günstige Versicherungsbeiträge. Über Leistungskürzungen oder Ähnliches müssen Sie sich indes keine Sorgen machen. Schließlich sorgt bei der privaten Pflegepflichtversicherung jeder für sich selbst vor.