Das Beamtenverhältnis
Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn zu Dienst und Treue verpflichtet sind, muss dieser wiederum Fürsorgepflichten nachkommen. Hierbei steht nicht nur Ihre finanzielle Fürsorge im Fokus. Obendrein muss sich Ihr Dienstherr um Ihre Gesundheitsfürsorge kümmern. Dies kann er in Form der Beihilfe oder freien Heilfürsorge tun. Je nachdem welche Fürsorge Sie von Ihrem Dienstherrn erhalten, gilt es Einiges beim Punkt der Krankenversicherung zu beachten.
Die Beihilfe
Zunächst einmal wollen wir einen Blick auf die Unterschiede der beiden Formen der Fürsorge werfen. Bei der Beihilfe erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Unterstützung bei der Zahlung von Gesundheitskosten. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt vom Beamten selbst ab. Der niedrigste Beihilfesatz liegt bei 50 Prozent. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben einen Anspruch auf 70 Prozent Beihilfe. Die Kinder selbst sind auch beihilfeberechtigt. Ihnen steht eine Unterstützung von 80 Prozent zu. Da die Beihilfe nicht alle Gesundheitskosten trägt, sind Sie zum Abschluss einer sogenannten Restkostenversicherung verpflichtet. Dies soll Sie vor einer hohen finanziellen Belastung in Folge einer schweren und/oder langwierigen Erkrankung bewahren. Eine passende Restkostenversicherung ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn.
Die freie Heilfürsorge
Anders als die Beihilfe übernimmt die freie Heilfürsorge alle Gesundheitskosten, die bei Ihnen anfallen. Dabei müssen Sie bei den Leistungen jedoch ein Defizit im Vergleich zu einer privaten Krankenversicherung hinnehmen. Der Leistungskatalog entspricht nämlich in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Um eine Krankenversicherung, die Restkosten abdeckt, müssen Sie sich jedoch keine Gedanken machen. Schließlich bleiben für Sie keine Kosten übrig. Wer mehr Leistung möchte, kommt um eine private Zusatzversicherung nicht herum. Doch welcher Beamte der Polizei bekommt Beihilfe und welcher Heilfürsorge? Grob gesagt hängt es von der Tätigkeit der Beamten ab.