Beamte im Ruhestand / Pension
Ihre Vorsorge nach dem aktiven Dienst
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie eine besondere Verantwortung und genießen eine einzigartige Sicherheit. Doch auch im Ruhestand müssen Sie sich keine Sorgen um Ihre Versorgung machen. Ihr Dienstherr ist weiterhin für Ihre Fürsorgepflichten zuständig – dies umfasst insbesondere die Besoldung und die Krankheitsfürsorge.
Wann treten Beamte in den Ruhestand?
Der Ruhestand für Beamte kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten:
- Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren.
- Auf eigenen Antrag ab dem 63. Lebensjahr.
- Schwerbehinderung: Auf eigenen Antrag ab dem 60. Lebensjahr.
- Dauernde Dienstunfähigkeit: Ein früherer Eintritt in den Ruhestand aufgrund der Dienstunfähigkeit.
Der Ruhestand kann auch vorzeitig erfolgen, wenn der Beamte dienstunfähig wird oder aus anderen besonderen Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt wird.
Ihre Beamtenpension im Ruhestand
Nach einem langen und erfolgreichen Berufsleben erhalten Sie als Beamter im Ruhestand ein Ruhegehalt, das als Alimentation bezeichnet wird. Dieses setzt sich aus einer Grundabsicherung und einer zusätzlichen Altersvorsorge zusammen.
- Ruhegehalt: Es ist Ihre monatliche Zahlung, die Ihre letzten Besoldungsansprüche als Beamter widerspiegelt.
- Beihilfe: Ihr Dienstherr übernimmt weiterhin einen Teil Ihrer Gesundheitskosten, der Beihilfesatz liegt in der Regel bei 70% für Beamte im Ruhestand und deren beihilfeberechtigten Ehepartner:innen. Die restlichen 30% müssen durch eine private Krankenversicherung gedeckt werden.
Krankenversicherung im Ruhestand
Im aktiven Dienst haben viele Beamte Anspruch auf Heilfürsorge, die die Gesundheitskosten vollständig abdeckt. Sobald Sie jedoch in den Ruhestand gehen, erhalten Sie Beihilfe und müssen für die nicht erstatteten Kosten selbst aufkommen.
Die DBV F. Wiesner bietet Ihnen die passende Lösung:
- Beihilfekonforme private Krankenversicherung: Diese Versicherung deckt die 30%, die Ihre Beihilfe nicht abdeckt, sodass Sie sicher und komfortabel versorgt bleiben.
- Anwartschaftsversicherung: Falls Sie vor dem Ruhestand nicht in eine private Krankenversicherung eingetreten sind, können Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen, die Ihnen den späteren Einstieg in eine private Krankenversicherung zu besten Konditionen ermöglicht.
Private Altersvorsorge – Versorgungslücke im Ruhestand
Die Beamtenpension stellt sicher, dass Sie auch nach dem Arbeitsleben finanziell abgesichert sind, jedoch kann sie unter Ihren vorherigen Bezügen liegen. Um diese Versorgungslücke zu schließen, bieten wir Ihnen maßgeschneiderte Altersvorsorgeprodukte an, die speziell auf die Bedürfnisse von Beamten abgestimmt sind.
Berechnung der Beamtenpension
Die Höhe Ihrer Beamtenpension hängt von mehreren Faktoren ab, darunter Ihre Dienstjahre und der Anpassungsfaktor.
Beispiel:
- 35 Dienstjahre und ein Anpassungsfaktor von 1,79375.
- Berechnung: 35 Jahre x 1,79375 = 62,78% der letzten Besoldung.
Dieser Prozentsatz zeigt, wie viel von Ihrer letzten Besoldung als Ruhegehalt ausgezahlt wird. Es gibt jedoch noch viele Faktoren, die die Höhe beeinflussen, wie etwa Teilzeitbeschäftigung oder gesetzliche Rentenansprüche.
Beratung zu Versicherungen im Ruhestand
Die DBV Wiesner bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu allen Themen rund um Ihre Versicherung und Vorsorge im Ruhestand:
- Krankenversicherung: Optimale Absicherung durch beihilfekonforme private Krankenversicherungen.
- Altersvorsorge: Lückenlose Absicherung durch private Vorsorgeprodukte.
- Dienstunfähigkeitsversicherung: Für den Fall der vorzeitigen Dienstunfähigkeit im Ruhestand.
DBV Wiesner in Münster – Ihr Partner für eine sorgenfreie Zukunft im Ruhestand.
Wiesner GmbH & Co. KG
Hammer Str. 82
48153 Münster
sowie nach Vereinbarung
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