Beamte im Ruhestand – Sicher versorgt, gut vorbereitet
Beamtenstatus gilt lebenslang
Auch nach dem aktiven Dienst bleiben Sie Beamter – mit Rechten und Pflichten:
- Anspruch auf Ruhegehalt (Pension)
- Beihilfe oder Heilfürsorge (je nach Modell)
- Fürsorgepflicht des Dienstherrn bleibt bestehen
- Gilt auch bei Dienstunfähigkeit oder besonderer Altersgrenze
Alimentation im Ruhestand
Alimentation = Lebenslange Unterstützung durch den Dienstherrn Leistungsbestandteile:
Leistung |
Beschreibung |
Ruhegehalt
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Grundversorgung nach Pensionsbeginn
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Unterhaltsbeitrag
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Ersatzleistung bei besonderen Fällen (z. B. Ruhestand ohne Mindestversorgung)
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Hinterbliebenenversorgung
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Absicherung für Ehepartner, Kinder etc.
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Unfallfürsorge
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Besondere Leistungen bei Dienstunfällen
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Übergangsgeld
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Zahlung bei vorzeitigem Ausscheiden
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familien-/pflegebezogene Leistungen
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z. B. Zuschläge für Ehepartner, Pflegeunterstützung
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Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
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z. B. Polizei, Feuerwehr – frühe Pension wird anteilig kompensiert
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Rechtsgrundlagen & Zuständigkeit
- Versorgung ist im Beamtenversorgungsgesetz (Bund/Länder) geregelt
- Zuständig ist der Dienstherr (Bund oder Bundesland)
- Kosten trägt der laufende Haushalt – keine eigene Vorsorgepflicht wie bei Angestellten
Krankenversicherung im Ruhestand
Pflicht zur Restkostenversicherung
- Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV)
- Empfehlung: Beihilfekonforme PKV – bleibt leistungsstark & günstiger
- Gesetzliche KV ist kostspieliger, da Beihilfeanspruch entfällt
Modell |
Wichtig zu wissen |
Heilfürsorge
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Endet mit Eintritt in den Ruhestand
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Beihilfe
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Wird aktiviert – Dienstherr übernimmt i. d. R. 50–70 % der Kosten
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Tipp: Anwartschaftsversicherung
Wer als Beamter auf Widerruf Heilfürsorge hatte, sollte frühzeitig vorsorgen:
- Abschluss der Anwartschaft sichert Gesundheitszustand & Eintrittsalter
- Vorteil: Garantierte Aufnahme in die PKV im Ruhestand zu besten Konditionen
- Kein Risiko späterer Ablehnung oder Beitragszuschläge
Ruhestand: Eintritt & Varianten
Zeitpunkte für den Ruhestand
Art |
Altersgrenze / Voraussetzung |
Regulärer Ruhestand
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i. d. R. mit 65–67 Jahren
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Vorzeitiger Ruhestand
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Auf Antrag ab 63, bei Schwerbehinderung ab 60
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Dienstunfähigkeit
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Frühpensionierung möglich
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Formen des Ruhestands |
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Form |
Bedeutung |
Dauernder Ruhestand
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Endgültiger Ruhestand, z. B. wegen Alter oder dauerhafter Dienstunfähigkeit
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Einstweiliger Ruhestand
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Für Beamte in Leitungsfunktionen – jederzeit reaktivierbar (z. B. Präsidenten, Staatssekretäre)
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Unsere Leistungen bei der DBV – Wiesner GmbH & Co. KG Münster
Wir bieten Ihnen:
Fazit – Ruhestand als Beamter: Sicher, planbar, versorgt
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Wiesner GmbH & Co. KG
Hammer Str. 82
48153 Münster
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sowie nach Vereinbarung
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