Warum benötigen Verwaltungsbeamte eine Diensthaftpflichtversicherung?
Als Verwaltungsbeamter tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihren Aufgabenbereich
Sei es der Umgang mit sensiblen Daten oder die Verwaltung finanzieller Mittel – selbst die kleinste Unachtsamkeit kann teure finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV schützt Sie vor diesen Risiken und sorgt dafür, dass Sie im Falle von Personen- oder Sachschäden finanziell abgesichert sind. Schadensersatzforderungen können schnell enorme Größenordnungen erreichen. Mit einer Diensthaftpflichtversicherung sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche ab.
Welche Leistungen bietet die Diensthaftpflichtversicherung?
- Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro für Personenschäden und Sachschäden
- Weltweiter Versicherungsschutz, ohne zeitliche Begrenzung
- Nachhaftung bis zu 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst/Beruf
- Mitversicherung von Regressansprüchen des Dienstherrn
- Abwehr ungerechtfertigter Ersatzansprüche
- Günstige Prämien, da die Diensthaftpflichtversicherung in die Privathaftpflicht integriert werden kann
Warum ist diese Versicherung für Verwaltungsbeamte unverzichtbar?
Verwaltungsbeamte sind nicht nur beruflichen, sondern auch privaten Risiken ausgesetzt. Laut § 839 BGB i.V.m. Artikel 34 GG können Sie vom Dienstherrn regresspflichtig gemacht werden, wenn Sie in Ihrer beruflichen Tätigkeit grob fahrlässig eine Pflichtverletzung begehen. Ohne eine Diensthaftpflichtversicherung könnte dies zu enormen finanziellen Belastungen führen – im schlimmsten Fall bis hin zum finanziellen Ruin.
Individuell anpassbar – Ihre Absicherung nach Maß
Die DBV bietet eine flexible Diensthaftpflichtversicherung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
- Privathaftpflichtversicherung: Ergänzend zur Diensthaftpflicht können Sie den Schutz auch auf private Schadensfälle ausweiten.
- Vermögensschadenshaftpflicht: Sichern Sie sich gegen berufliche Vermögensschäden ab.
- Premium-Baustein: Für einen erweiterten Versicherungsschutz bieten wir den Premium-Baustein an, der noch höhere Versicherungssummen und zusätzlichen Schutz bei ehrenamtlichen Tätigkeiten und der Nutzung von Fremdfahrzeugen beinhaltet.
Schutz vor Regressansprüchen Ihres Dienstherrn
Im öffentlichen Dienst tragen Sie eine besondere Verantwortung. Sollte Ihnen ein Fehler unterlaufen, der zu Schadenersatzforderungen führt, schützt Sie die Diensthaftpflichtversicherung der DBV vor den finanziellen Konsequenzen. Denn nach § 839 BGB i.V.m. Artikel 34 GG ist Ihr Dienstherr berechtigt, Sie in unbegrenzter Höhe haftbar zu machen, wenn ein grober Fehler Ihrerseits auftritt.
Ihre Vorteile im Überblick:
Wiesner GmbH & Co. KG
Hammer Str. 82
48153 Münster
sowie nach Vereinbarung
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