Eine junge Frau mit Brille und rotem Pullover lächelt

DBV Münster Wiesner GmbH & Co. KG Beamte im Ruhestand – Ihr Übergang in den verdienten Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Ihr Übergang in den verdienten Ruhestand

Der Eintritt in den Ruhestand ist für Beamte nach einem langen, erfolgreichen Arbeitsleben ein wichtiger Meilenstein. Dies kann entweder altersbedingt oder durch Dienstunfähigkeit geschehen. Egal, wie Sie in den Ruhestand gehen, es ist wichtig, gut abgesichert zu sein. Unsere Experten von DBV Wiesner bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Altersvorsorge und Versicherung im Ruhestand.

Wann tritt ein Beamter in den Ruhestand?

Der Ruhestand für Beamte kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen:

  • Gesetzliche Altersgrenze: Beamte treten in den Ruhestand, wenn sie die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreichen, in der Regel mit 65 Jahren.
  • Frühzeitiger Ruhestand: Auf eigenen Antrag können Beamte bereits ab dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand gehen. Dies gilt auch für Beamte, die schwerbehindert sind und ab dem 60. Lebensjahr in den Ruhestand eintreten können.
  • Dienstunfähigkeit: Wenn ein Beamter dienstunfähig wird, erfolgt eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand, unabhängig vom Alter.

Dauernder vs. einstweiliger Ruhestand

  • Dauernder Ruhestand: Beamte treten in den dauernden Ruhestand, wenn sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben oder bei Dienstunfähigkeit. Der Eintritt erfolgt nach Abschluss der letzten aktiven Dienstjahre.
  • Einstweiliger Ruhestand: In bestimmten Fällen, wie bei Regierungsbeamten oder Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, kann ein Beamter vorzeitig in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. In diesem Fall muss er der Möglichkeit einer Reaktivierung des Beamtenverhältnisses folgen.

Versorgung im Ruhestand

Nach dem Eintritt in den Ruhestand wird das Ruhegehalt fällig. Es ersetzt die Bezüge, die ein Beamter im aktiven Dienst erhalten hat, und richtet sich nach den geleisteten Dienstjahren.

Das maximale Ruhegehalt beträgt 71,75% der letzten Bezüge. Früher lag der Satz bei 75%, jedoch wurden diese Werte in den letzten Jahren angepasst, und es ist nicht ausgeschlossen, dass eine weitere Kürzung erfolgt.

Krankenversorgung im Ruhestand

Im Ruhestand sind alle Beamten weiterhin beihilfeberechtigt. Es gibt jedoch einen wichtigen Unterschied zur aktiven Dienstzeit: Heilfürsorge (die vollständige Übernahme der Krankheitskosten) entfällt, da der Beamte im Ruhestand keinen risikobehafteten Dienst mehr leisten muss.

Ab dem 1. Januar 2019 sind Beamte im Ruhestand verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen, um die Differenz zwischen den Beihilfekosten und den tatsächlichen Krankheitskosten abzudecken.

Beihilfe im Ruhestand

Der Anspruch auf Beihilfe bleibt für Beamte im Ruhestand bestehen. Der Beihilfesatz für pensionierte Beamte beträgt in der Regel 70%, und die verbleibenden 30% müssen durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Dies gilt auch für beihilfeberechtigte Ehepartner.

Wenn Sie bislang nur Heilfürsorge genossen haben, sollten Sie Ihre Anwartschaft aktivieren, um die vollen Beihilfeansprüche im Ruhestand zu nutzen. Unsere Experten bei DBV Wiesner beraten Sie gern zur besten Lösung.

Private Vorsorge – Die ideale Ergänzung

Auch wenn Sie als Beamter im Ruhestand viele Absicherungen durch den Staat genießen, empfehlen wir, sich privat abzusichern, um etwaige Versorgungslücken zu schließen. Unsere Altersvorsorgelösungen bieten Ihnen zusätzlich zur Beamtenpension eine umfassende Absicherung.

Neben der Altersvorsorge bieten wir Ihnen auch passende Dienstunfähigkeitsversicherungen und Restkostenversicherungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Beamten im Ruhestand abgestimmt sind.

Wie wird die Beamtenpension berechnet?

Die Höhe Ihrer Beamtenpension richtet sich nach den Dienstjahren und dem entsprechenden Faktor. Der Faktor für die Berechnung liegt aktuell bei 1,79375. So können Sie die Höhe Ihrer Pension grob berechnen:

  • Beispiel: Sie sind seit 30 Jahren im Beamtenverhältnis und gehen mit 65 Jahren in den Ruhestand.
  • Ihre Dienstjahre betragen 35 Jahre (inkl. der 5 Jahre, die Sie auf Lebenszeit verbeamtet waren).
  • Die Berechnung lautet: 35 Jahre x 1,79375 = 62,78% Ihrer letzten Besoldung.

Wichtig: Diese Berechnung kann je nach persönlichen Umständen abweichen. Teilzeitbeschäftigung oder vorherige Entgeltpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung können ebenfalls Einfluss auf die Höhe der Pension haben.

Ihr Ansprechpartner für den Ruhestand

Der Übergang in den Ruhestand kann viele Fragen aufwerfen, besonders in Bezug auf Ihre finanzielle Absicherung und Krankenversicherung. Unsere DBV Wiesner-Experten in Münster stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu beraten. Wir helfen Ihnen, alle notwendigen Schritte für eine sorgenfreie Zukunft im Ruhestand zu planen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin und lassen Sie sich individuell zu Ihren Versicherungs- und Vorsorgelösungen im Ruhestand beraten.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Wiesner GmbH & Co. KG
Hammer Str. 82
48153 Münster
Termin vereinbaren 0251 9742230 0251 9742240 Filialen und Team
:
sowie nach Vereinbarung
Montag:
08:30 bis 12:30
14:30 bis 17:00
Dienstag:
08:30 bis 12:30
14:30 bis 17:00
Mittwoch:
08:30 bis 12:30
14:30 bis 17:00
Donnerstag:
08:30 bis 12:30
14:30 bis 17:00
Freitag:
08:30 bis 12:30
14:00 bis 16:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen