junger Polizist steht zwischen Tür des Polizeiautos und gibt einen Funkspruch durch

DBV Münster Wiesner GmbH & Co. KG Pflegepflichtversicherung für Polizeibeamte – Rundum abgesichert mit DBV Wiesner

Pflegepflichtversicherung für Polizeibeamte

Rundum abgesichert mit DBV Wiesner

Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur Seniorinnen und Senioren – sie kann jeden treffen. Ein Unfall im Alltag oder eine schwere Krankheit reichen aus, um plötzlich auf Unterstützung angewiesen zu sein. Die damit verbundenen finanziellen Belastungen – von Pflegepersonal über Umbaumaßnahmen im Wohnraum bis hin zu stationärer Pflege – können erheblich sein.

Damit Sie in solchen Situationen bestmöglich abgesichert sind, bieten wir von DBV Wiesner Ihnen als Polizeibeamte und Polizeianwärter maßgeschneiderte Lösungen rund um die Pflegepflichtversicherung.

Was genau ist die Pflegepflichtversicherung?

In Deutschland besteht die gesetzliche Verpflichtung, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen – unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat krankenversichert ist. Auch Beamte, die während ihrer aktiven Dienstzeit Heilfürsorge erhalten, sind verpflichtet, eine private Pflegepflichtversicherung (Tarif PVB) abzuschließen.

Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegeversicherung meist automatisch mit drin. Als privatversicherte Beamtinnen und Beamte hingegen schließen Sie diesen Schutz separat ab. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir helfen Ihnen, die passende Absicherung zu finden – fair, verständlich und auf Ihren Status zugeschnitten.

Unterschiede & Leistungen im Überblick

Während gesetzliche Pflegeversicherungen vorrangig Sachleistungen bieten, funktioniert die private Pflegepflichtversicherung nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Sie wählen frei, wer Sie pflegt – ob Angehörige, professionelle Pflegedienste oder stationäre Einrichtungen.

Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach dem Pflegegrad, der anhand von sechs Lebensbereichen bestimmt wird:

  • 1. Mobilität
  • 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • 3. Psychische Verhaltensweisen
  • 4. Selbstversorgung
  • 5. Umgang mit gesundheitlichen Anforderungen
  • 6. Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte

Seit der Pflegereform 2017 erfolgt die Einstufung in fünf Pflegegrade, die maßgeblich für die Höhe der Leistungen sind.

Grundsicherung reicht oft nicht aus

Die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung bietet eine Grundversorgung – mehr aber auch nicht. Bei hohen Pflegegraden (z. B. Pflegegrad 4 oder 5) reichen diese Leistungen oft nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Deshalb empfehlen wir zusätzlich eine Pflegezusatzversicherung, um finanzielle Engpässe für Sie oder Ihre Angehörigen zu vermeiden.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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