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DBV Claus Decker oHG in Köln Pflegepflichtversicherung

Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln – auch für Beamte der Polizei verpflichtend

Aufgrund stetig fortschreitender medizinischer Möglichkeiten gepaart mit gesunder Lebensweise und besseren Hygienebedingungen sorgen dafür, dass die Lebenserwartung in den letzten Jahren auf einem sehr hohen Niveau angekommen ist. 

Doch wie überall im Leben gibt es auch hier eine Kehrseite der Medaille. Durch die hohe Lebenserwartung ist es nahezu eine logische Schlussfolgerung, dass hierdurch immer mehr Menschen zu einem Pflegefall werden – nahezu jeder dritte Senior ist pflegebedürftig. Hinzu kommen jüngere Menschen, die aufgrund Behinderungen, Unfällen oder Krankheiten ebenfalls eine Pflegestufe haben und entsprechende Unterstützung benötigen. 

Etwa 2,8 Millionen Pflegebedürftige werden allein im Jahr 2020 erwartet – ein Ende ist nicht absehbar. Dennoch haben all diese Personen einen Anspruch auf gute Pflegedienstleistungen, egal ob daheim durch ambulante Unterstützung oder in Pflegeheimen im Rahmen einer stationären Unterbringung. Doch gute Pflege kostet allerdings auch entsprechend viel Geld. So muss im Zuge einer Pflegebedürftigkeit beispielsweise die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden, Kosten für Pflegepersonal, welches die häusliche Pflege übernimmt, aufgebracht werden oder der Pflegeheimplatz finanziert werden. 

Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten übersteigen in der Regel das eigene Einkommen um ein Vielfaches und ist unter normalen Umständen nicht finanzierbar. Aus diesem Grund wurde bereits im Jahr 1995 die Pflegepflichtversicherung in der Bundesrepublik Deutschland ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die Pflegekosten durch den Zuschuss der Pflegepflichtversicherung decken zu können. 

Pflegepflichtversicherung – bindend sowohl für gesetzlich, als auch privat Versicherte

Schließen Sie erstmalig eine eigene Krankenversicherung ab, sind Sie darüber hinaus verpflichtet, zusätzlich eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen – dies gilt für Beamte, Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose sowie auch Heilfürsorgeberechtigte gleichermaßen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die breite Masse der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland gegen einen Teil der finanziellen Folgen, resultierend aus einer Pflegestufe abgesichert sind und Pflegeleistungen in Anspruch nehmen können. 

Bei privat Versicherten, beispielsweise Beamte der Polizei, ist es notwendig, dass diese ergänzend zu Ihrer privaten Krankenversicherung oder freien Heilfürsorge einen zusätzlichen Vertrag abschließen. Gesetzlich Versicherte werden automatisch bei Abschluss der Krankenversicherung auch bei dieser Pflegeversichert, so dass Sie hier nichts weiter unternehmen müssen. Eine private Pflegepflichtversicherung für Beamte der Polizei bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln an – sprechen Sie uns hierzu gerne an!

Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung

Der eine oder andere unter Ihnen wird sich nun sicherlich die Frage stellen, worin der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung liegt. Schließlich sollten die Leistungen doch nahezu identisch sein, wenn es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Tatsächlich gibt es in Hinblick auf den Leistungskatalog kaum einen Unterschied – doch wie der Krankenversicherung basiert die die Kostenerstattung auf unterschiedlichen Prinzipien.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung, hier in Ausprägung der Pflegepflichtversicherung als einen Teil der Sozialversicherung, basiert auf dem sogenannten Sachleistungsprinzip. Sachleistungsprinzip bedeutet, dass im Leistungsfall eine Abrechnung direkt zwischen der Pflegeversicherung und dem Pflegedienstleister erfolgt. Auch etwaige medizinische Hilfsmittel wie Rollatoren etc. werden unmittelbar mit den entsprechenden Lieferanten abgerechnet – ein Prinzip, dass der eine oder andere vielleicht bereits aus der gesetzlichen Krankenversicherung kennt. 

Anders als bei der Krankenkasse können in der Pflegepflichtversicherung aber auch kombinierte Leistungen aus Sach- und Geldleistungen in Anspruch genommen werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Familienangehöriger die Pflege übernimmt, und es zur Auszahlung von Pflegegeld kommt, welches als eine Art Aufwandsentschädigung fungieren soll. 

Die Beiträge der Pflegepflichtversicherung werden wie die der GKV auch anhand Ihres Einkommens ermittelt. Aktuell betragen Sie 3,05 Prozent des maßgeblichen Bruttoeinkommens – Kinderlose jedoch müssen einen erhöhten Beitrag von 3,30 Prozent leisten, also einen Zuschlag von 0,25 Prozent. Der Beitrag wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätisch aufgeteilt. 

Zur Entlastung der Arbeitgeber wurde jedoch ein ehemals bundeseinheitlicher Feiertag (Buß- und Bettag) gestrichen – einzig in Sachsen hat dieser noch bestand. Aus diesem Grund liegt hier die Beitragslast für die Arbeitnehmer höher, nämlich bei 2,275 Prozent für den Arbeitnehmer und 1,275 Prozent beim Arbeitgeber. Als Freiberufler, Selbständiger, Beamte und Rentner hingegen müssen die Beiträge in voller Höhe allein tragen, da kein Arbeitgeber vorhanden ist, der einen hälftigen Beitrag übernehmen könnte. 

Durch das Solidarprinzip werden die laufenden Kosten der aktuell Pflegebedürftigen durch die Beiträge der Arbeitnehmer finanziert – also „jung sorgt für alt“. Eine Rückstellung aus den laufenden Einnahmen der Pflegepflichtversicherung erfolgt nicht. 

Das bedeutet, dass die Pflegekosten immer von der jeweils nächsten Generation finanziert werden, was in Zeiten des stetig vorantreibenden demografischen Wandels auch gewisse Risiken birgt, da die Geburtenrate permanent abnimmt, die Lebenserwartung umgekehrt jedoch immer höher wird. In der Konsequenz wird irgendwann die Masse an Pflegebedürftigen die Beitragszahler übersteigen – ein großer Nachteil der umlagefinanzierten sozialen Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Anders als in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden hier, wie auch in der privaten Krankenversicherung, Rückstellungen gebildet, die im Bedarfsfall aufgelöst werden können. Auf diese Weise erfolgt keine generationenüberreifende Finanzierung mehr. Vielmehr dienen die Beitragszahllungen heute bereits schon der individuellen Absicherung im Alter. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einer kapitalgedeckten Form der Pflegekostenfinanzierung.

Bei Beamten der Polizei wird ein Teil der Pflegekosten von der Beihilfe und die verbleibenden Restkosten durch die private Pflegepflichtversicherung gedeckt – sie erhalten bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln einen ermäßigten, beihilfekonformen Tarif zur Absicherung der verbleibenden Kosten.

Weitere Unterschiede ergeben sich im Leistungsfall. Wie im Rahmen der privaten Krankenversicherung erfolgt eine Leistungserbringung ebenfalls im Zusammenhang mit dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, Sie erhalten nach erbrachter Leistung durch den Pflegedienst eine Rechnung, welche durch Sie zu begleichen ist. Anschließend reichen Sie diese bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker in Köln sowie bei Ihrer Beihilfestelle ein, welche die Aufwendungen nunmehr an Sie erstattet. 

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in die private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln. Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Versicherung ist maximal bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres möglich – überschreiten Sie diese Grenze, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ausgeschlossen.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

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