Wenn Sie nach Jahren der harten Arbeit in Ihren wohlverdienten Ruhestand eintreten, erhalten Sie weiterhin Unterstützung Ihres Dienstherrn. Er verpflichtet sich im Rahmen des Dienstverhältnisses, Sie als Beamten ein Leben lang zu unterstützen. Diese Unterstützung wird Ihnen in Form der Beihilfe und eines monatlichen Ruhegehaltes gewährt. Seit dem 1. Januar 2019 sind Sie als beihilfeberechtigter Beamter verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Eine beihilfekonforme Krankenversicherung empfehlen wir, von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Franca Bartjes-Kehr in Bonn, Ihnen wärmstens. Des Weiteren sollten Sie für Ihre Altersvorsorge tätig werden. Die Dienstanfänger-Police hält ein Produkt der Altersvorsorge bereit, welches Sie bestenfalls bereits abschlossen. Mit diesen Versicherungsprodukten ist es Ihnen nun mühelos möglich, Ihren Lebensstandard trotz Versorgungslücke zwischen Besoldung und Ruhegehalt aufrechtzuerhalten.