Die Dienstunfähigkeit als Beamter auf Probe oder Widerruf
Sollte es bei Ihnen als Beamter auf Probe oder Widerruf dazu kommen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf beenden müssen und dienstunfähig erklärt werden, erhalten Sie keine Leistungen Ihres Dienstherrn und werden darüber hinaus in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
Die Dienstunfähigkeit als Beamter auf Lebenszeit
Werden Sie als Beamter auf Lebenszeit dienstunfähig, kommt es auf die geleistete Dienstzeit an. Jedoch besteht der Anspruch auf Ruhegehalt erst nach 5 Jahren Wartezeit. Die Beträge erhöhen sich jährlich.