Freiwillig Wehrdienstleistende (FWdLer)
Freiwillig Wehrdienstleistende bilden bei der Bundeswehr die unterste Gruppe von Soldaten, die daher auch die geringfügigste Versorgung durch den Dienstherrn genießt. Allerdings ist die Soldatenversorgung von Wehrdienstleistenden keinesfalls schlecht. Für den Dienstherrn ist es schlicht und ergreifend nicht rentabel, eine umfassende Vorsorge für sie zu betreiben, da sie nur kurzzeitig bei der Bundeswehr beschäftigt werden.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth wissen allerdings, dass Wehrdienstleistende während der Zeit beim Bund nur unter bestimmten Umständen freie Heilfürsorge erhalten. Normalerweise bleibt die vorherige Krankenversicherung bestehen und der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Soldatenversorgung die monatlichen Beiträge. Freie Heilfürsorge würde hingegen bedeuten, dass Sie gar keine Krankenversicherung brauchen. Zudem unterliegen Sie der Rentenversicherungspflicht, wodurch Sie monatliche Beiträge zahlen müssen.
Scheiden Sie als freiwillig Wehrdienstleistender aus der Truppe aus, erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen Soldatenversorgung. Für den Anspruch und dessen Höhe hängt es vor allem davon ab, weshalb Sie nicht mehr bei der Bundeswehr dienen. Hier gibt es vor allem diese Konstellationen:
- Sie beenden den Wehrdienst ausschließlich aus persönlichen Gründen, etwa weil Sie einen anderen Beruf ausüben möchten oder eine Stelle erhalten haben. In diesem Fall erlöschen alle Leistungen des Dienstherrn, sobald Sie die Bundeswehr verlassen. Im Gegenzug erlischt Ihre Pflicht zur Dienstleistung.
- Sie werden wegen Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen. Dienstunfähig sind Sie immer, wenn Sie keinen Dienst mehr leisten können – die Ursache ist grundsätzlich erst einmal unerheblich. Werden Sie deshalb entlassen, erhalten Sie gar keine Leistungen mehr. Allerdings kommt es bei einer Wehrdienstbeschädigung oder einem Dienstunfall zu einer sehr umfangreichen Soldatenversorgung.
- Erleiden Sie eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) oder einen Dienstunfall, werden dadurch dienstunfähig oder sterben, fällt die Soldatenversorgung sehr großzügig aus. Auch Ihre Hinterbliebenen hätten hier Anspruch auf Leistungen. Sie bestehen unter anderem aus dem Unfallruhegehalt, einer Einmalentschädigung und gegebenenfalls einer Witwenrente. Auch ein Sterbegeld wird gewährt. Hinzu kommen gegebenenfalls Leistungen aus einer Versicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth.
Soldaten auf Zeit (SaZ)
Zwar entspricht die Versorgung von Zeitsoldaten nicht ganz der eines Beamten auf Lebenszeit oder eines Berufssoldaten. Sie kommt allerdings recht nah an deren Niveau heran. Da Soldaten auf Zeit recht lange (mindestens vier Jahre) dienen und kaum Kündigungsmöglichkeiten haben, kann der Dienstherr umfassende Rücklagen für die Versorgung bilden. Sind Sie Soldat auf Zeit, erhalten Sie diese Rücklagen dann in Form verschiedener Leistungen. Eine zusätzliche Absicherung durch die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist bei SaZ unentbehrlich.
Soldaten auf Zeit profitieren in vollem Umfang von der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung, die an jedem Bundeswehrstandort zur Verfügung steht. Dadurch benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung, lediglich eine private Pflegepflichtversicherung ist notwendig. Diese umfassende Soldatenversorgung führt dazu, dass Sie von Ihrem Bruttogehalt grundsätzlich nur Steuern und einige Versicherungen zahlen müssen – Sozialabgaben fallen nicht an.
Verlassen Sie nach Ihrer Dienstzeit die Bundeswehr, erhalten Sie sogenannte Übergangsgebührnisse und –beihilfen. Ab einer Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren werden dabei die vollen Leistungen gewährt, darunter sind sie gestaffelt. Die Übergangsgebührnisse betragen 70 Prozent der letzten Dienstbezüge, die Übergangsbeihilfe beträgt 70 Prozent aller Krankheitskosten. Diese Soldatenversorgung soll dazu beitragen, dass Sie nach der Bundeswehr nicht „ins kalte Wasser geworfen“ werden, sondern möglichst fließend zurück ins Berufsleben finden.
Berufssoldaten (BS)
Als Berufssoldat haben Sie einen ähnlichen Status wie Beamte auf Lebenszeit, wodurch Sie in den Genuss der umfangreichsten Soldatenversorgung kommen. Nur die besten Soldaten auf Zeit bekommen überhaupt die Chance, ihr gesamtes Berufsleben bei der Bundeswehr zu verbringen. Entsprechend umfangreich fallen die zahlreichen Leistungen aus, die Berufssoldaten erhalten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen auch diese kurz vor.
Bis zur Versetzung in den vorzeitigen oder endgültigen Ruhestand haben Berufssoldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung durch die Ärzte der Bundeswehr. Hinzu kommen zahlreiche Zuschläge, die etwa bei bestimmten Verwendungen und Einsätzen gewährt werden. Im Ruhestand haben ehemalige Berufssoldaten – wie Beamte – Anspruch auf ein sogenanntes Ruhegehalt, die Pension.