Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegepflichtversicherung eine gesetzliche und eine private Pflegepflichtversicherung. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den beiden Systemen nicht annähernd so groß wie es im Bereich der Krankenversicherung der Fall ist. So sind die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung nahezu identisch. Die größten Unterschiede bestehen im Bereich der Leistungsgewährung und der Kostenberechnung.
Gesetzlich Pflegepflichtversicherung
Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sach- bzw. Geldleistungen erbracht. Dies geschieht beispielsweise in Form eines Pflegegeldes. Auch die Beitragsberechnung ähnelt der von der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier wird das Gehalt des Versicherungsnehmers herangezogen.
Beamte der Polizei, die sich für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung entscheiden, müssen 2,55 % ihres Bruttogehalts zahlen. Hier wird das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung deutlich. Die Kosten aller Versicherungsnehmer werden aus einer Gesamtkasse bezahlt. Da die Zahl der älteren Menschen in Deutschland aufgrund einer immer besser werdenden gesundheitlichen Versorgung stetig ansteigt, wird der Beitrag sicher nicht so bleibt. Schließlich steigen die Gesamtkosten stetig. Auch Leistungskürzungen sind zu befürchten, wenn sich die demographische Entwicklung nicht ändert.
Private Pflegepflichtversicherung
Anders als die gesetzliche Pflegepflichtversicherung setzt die private Pflegepflichtversicherung nicht auf die Erteilung von Sachleistung. Hier wird vielmehr auf das Prinzip der Kostenerstattung gesetzt. Der Versicherungsnehmer muss wie bei einer privaten Krankenversicherung zunächst in Vorkasse treten. Anschließend kann er die angefallenen Kosten bei seiner Versicherung geltend machen. Diese ersetzt ihm dann die angefallenen Kosten schnellstmöglich.
Die Beitragsberechnung fußt nicht auf dem Einkommen der Versicherungsnehmer. Bei der privaten Pflegepflichtversicherung kommt es vielmehr auf individuelle Faktoren des Beamten der Polizei an. Hierzu gehören Eigenschaften wie Alter, Gesundheitszustand und gewählter Versicherungsumfang. Dies folgt aus dem Individualitätsprinzip, auf dem die private Pflegepflichtversicherung fußt. Hier sorgt jeder für sich selbst vor. Dies wird durch die Bildung von Altersrückstellungen erreicht. Die Altersrückstellungen kommen dann zum Tragen, wenn die Pflegekosten abgedeckt werden müssen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen die private Pflegepflichtversicherung gern nochmals persönlich vor.