Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Gesetzliche Krankenversicherungen bieten keine beihilfekonformen Tarife an. Die Kosten für im Leistungskatalog enthaltene Maßnahmen werden von den Kassen direkt und komplett beglichen. Erstattungen durch die Beihilfe würden zu einer Überdeckung der Kosten führen. Für gesetzliche Krankenkassen spielt das gesundheitliche Risiko und Alter für die Aufnahme und Beitragsermittlung keine Rolle. Die Krankenversicherungsbeiträge richten sich grundsätzlich nur nach der Höhe des Einkommens. Der einheitliche Beitragssatz aller Kassen beträgt 14,6 % des Bruttogehalts plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 %. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der monatlichen Versicherungsbeiträge seiner Arbeitnehmer.
Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. Da der Dienstherr sich nicht an Beiträgen zur Krankenversicherung beteiligt, müssen Lehrkräfte, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, die Beiträge komplett aus eigener Tasche zahlen. Bei einem hohen Einkommen ergeben sich auch hohe Versicherungsbeiträge. Die Beiträge werden allerdings gedeckelt. Vorteile aus der Zahlung von hohen Mitgliedsbeiträgen ergeben sich nicht. Die Versicherten haben alle Anspruch auf die gleichen Leistungen.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Regelversorgung. Grundsätzlich gilt: die Leistungen müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Eine Garantie auf die Versicherungsleistungen gibt es nicht. So wie der Gesetzgeber Leistungen vorschreibt, ist er befugt, diese jederzeit wieder zu kürzen oder zu streichen. Der Vorteil gesetzlicher Krankenkassen ist die Familienversicherung, die Möglichkeit, weitere Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern zu können, was von Vorteil von Beamten mit vielen Kindern sein kann.
Private Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Der Dienstherr erstattet Referendar und Lehrer in Form der Beihilfe 50 bis 80 % der tatsächlichen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge. Mit der privaten Krankenversicherung müssen nur noch die restlichen 20 bis 50 % der Kosten abgesichert werden. Daraus resultieren besonders günstige Beiträge zur Krankenversicherung. Spezielle, beihilfekonforme Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherern, angeboten. Mit den Tarifen von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Beamte die Beihilfe perfekt zu einem 100%igen Krankenschutz ausbauen.
Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sind unter anderem:
- Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
- Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
- Kostenerstattungen für Heilpraktiker
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
- Weltweiter Versicherungsschutz
Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendar und Lehrer
Neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth versicherte Beamte Zugang zu den fortschrittlichsten Medikamenten, bestmöglichen Behandlungen und innovativsten Therapien. Aus einem breiten Spektrum von Versicherungslösungen kann jeder nach seinem Bedarf Leistungen wählen.
Für die mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth vereinbarten Leistungen besteht Leistungsgarantie. Die Kombination aus privater Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth und Beihilfe ist für Referendar und Lehrer sowie beihilfeberechtigte Partner und Kinder eine leistungsstarke und kostengünstige Absicherung.