Beihilfe
Eine Möglichkeit ist die Beihilfe. Hierbei übernimmt der Dienstherr einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Die restlichen Kosten muss der Beamte der Polizei selbst abdecken. Dabei haben beihilfeberechtigte Beamte der Polizei eine attraktive Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung - völlig unabhängig von ihrem Einkommen. Die Höhe der Beihilfe hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Der Beamte hat jedoch einen Mindestanspruch von 50%. Aus diesem Grund fallen auch die Beiträge für eine private Krankenversicherung entsprechend gering aus. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth erhalten Beamte der Polizei eine maßgeschneiderte und zuverlässige Absicherung.
Heilfürsorge
Das Pendant zur Beihilfe stellt die freie Heilfürsorge dar. Diese unterscheidet sich elementar von der Beihilfe. So übernimmt die freie Heilfürsorge beispielsweise vollumfänglich die anfallenden Gesundheitskosten. Die Leistungen sind dabei ungefähr deckungsgleich mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus diesem Grund müssen heilfürsorgeberechtigte Beamte der Polizei, die mehr von ihrer Versicherung haben möchten, auf teure private Zusatzversicherungen zurückgreifen.
Der Weg in die private Krankenversicherung steht ihnen noch nicht offen. Allerdings wandelt sich jeder Anspruch auf Heilfürsorge irgendwann einmal in einen Anspruch auf Beihilfe um. Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss eine Restkostenversicherung abgeschlossen werden. Wer aber erst jetzt in die private Krankenversicherung eintritt, muss mit erheblichen Kosten rechnen. Schließlich werden die Beiträge anhand von persönlichen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand berechnet. Um diesen hohen Kosten aus dem Weg zu gehen, hat die DBV die Anwartschaftsversicherung ins Leben gerufen.