Eine Wahlfreiheit stellt einen immer vor viele Fragen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es um ein so wichtiges Thema wie die passende Krankenversicherung geht. Um Ihnen die Entscheidung etwas zu erleichtern, haben wir im Folgenden einmal gesetzliche und beihilfekonforme Krankenversicherung miteinander verglichen.
Beitragshöhe
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung findet das Solidaritätsprinzip Anwendung. Das zeigt sich darin, dass jeder Versicherungsnehmer den gleich hohen Prozentsatz seines Bruttoeinkommens für die Versicherungsbeiträge aufwenden muss. Hieraus folgt jedoch, dass Besserverdiener höhere Beiträge zahlen müssen als Geringverdiener oder Rentner. Obwohl das Solidaritätsprinzip im Kern eine gute Idee ist, scheint es für Deutschland nicht zukunftstragend zu sein. Da unsere Gesellschaft aufgrund einer stetig besser werdenden medizinischen Versorgung immer älter wird, werden die Kassen der gesetzlichen Krankenversicherungen zunehmend belastet. Die Folgen können Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen sein.
Anders als die gesetzliche Krankenversicherung setzt die private beihilfekonforme Krankenversicherung auf das Individualitätsprinzip. Hier sorgt jeder für sich selbst vor. Dieses Ziel wird durch die Bildung sogenannter Altersrückstellungen erreicht. Die gesteigerten Gesundheitskosten im Alter werden dank dieser Rückstellungen völlig unkompliziert abgedeckt. So benötigt man keine Gesamtkasse. Grundlage der Beitragsberechnung ist bei der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung nicht Ihr Gehalt als Beamter der Polizei. Es spielen vielmehr individuelle Faktoren eine große Rolle. Hierzu zählen unter anderem das Eintrittsalter und Gesundheitszustand. In Folge der Unterstützung durch die Beihilfe kann ein Eintritt in die private beihilfekonforme Krankenversicherung für einen jungen Beamten der Polizei günstiger sein als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
Leistungsumfang
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Gesetzgeber festgelegt. Hierbei muss er den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Bürgerinteressen finden. Schließlich muss die gesetzliche Krankenversicherung ein stückweit allen Interessen entsprechen. Die Leistungen entsprechen einer soliden Grundversorgung. Doch wer mehr möchte, muss auch mehr bezahlen. Private Zusatzversicherungen sind mit hohen Kosten verbunden.
In der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth können Sie sich als Beamter der Polizei Ihren persönlichen Leistungskatalog zusammenstellen. Vom günstigen Basisschutz für fitte junge Beamte der Polizei bis hin zum Premiumschutz für fortgeschrittenes Alter ist alles möglich. Darüber hinaus profitieren Sie von verkürzten Wartezeiten in Wartezimmern, einer freien Arztwahl und einer bevorzugten Terminvergabe. Im besten Falle besprechen Sie mit den kompetenten Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth, welche Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung für Sie interessant sein könnten.
Die Beihilfeunterstützung
Anders als bei Angestellten erhalten Beamte der Polizei in der gesetzlichen Krankenversicherung keinerlei Unterstützung, wenn es zur Kostentragung der Beiträge kommt. Sie müssen vielmehr vollumfänglich für die Versicherungsbeiträge aufkommen. Grund dafür ist, dass die Beihilfe wegfällt, wenn sich der Beamte der Polizei für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet.
Mit einer privaten Krankenversicherung wie der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth behalten Sie hingegen Ihren Anspruch auf Beihilfe. Diese sorgt dafür, dass Ihre Beiträge gering ausfallen. Schließlich müssen Sie nicht alle Gesundheitskosten abdecken, sondern lediglich die übrigen Restkosten, welche nicht von der Beihilfe übernommen wurden. Kurz gesagt ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Vollkosten- und die private beihilfekonforme Krankenversicherung eine echte Restkostenversicherung.