So sieht die Versorgung im aktiven Dienst für Soldaten aus
Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind während ihrer aktiven Zeit bei der Bundeswehr umfassend über die freie Heilfürsorge abgesichert. Diese unentgeltlich truppenärztliche Versorgung ist eine freiwillige Leistung Ihres Dienstherrn, um die Soldaten vor den hohen Risikozuschlägen in den privaten Krankenversicherungen zu schützen und gleichzeitig die Attraktivität der Bundeswehr zu steigern.
Die freie Heilfürsorge ist im Grunde genommen eine kostenfreie Krankenversicherung für Soldaten. Durch sie werden alle medizinisch notwendigen Behandlungen übernommen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde. Hierzu gehören vor allem diese Leistungen:
- Untersuchungen
- Behandlungen und Operationen
- Arznei- und Hilfsmittel (Tabletten, Rollstühle, Krücken)
Darüber hinaus fallen Leistungen von Heilpraktikern und Logopäden unter die truppenärztliche Versorgung, wenn sie durch den zuständigen Truppenarzt als notwendig eingestuft wurden. Grundsätzlich benötigen Soldaten eine Überweisung des Truppenarztes, um sich bei zivilen Ärzten behandeln lassen zu können. Gehen Sie ohne eine solche Überweisung zu einem anderen Arzt, müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen.
In bestimmten, abschließend geregelten Fällen haben Sie die Möglichkeit, auch ohne Überweisung des Bundeswehrarztes in ein anderes Krankenhaus oder zu einem anderen Arzt zu gehen. Das ist etwa der Fall, wenn es sich um einen medizinischen Notfall (Verletzung, Geburt, usw.) handelt. Auch bei Auslandsaufenthalten können Sie sich den Arzt aussuchen. Hier gibt es jedoch die Einschränkung, dass Behandlungen nur bis zu der Höhe, der auch im Inland angefallen Kosten, übernommen werden können. Die Differenz müssen Sie selbst tragen, weshalb wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth eine Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlen.
Eine Pflegeversicherung gehört zusammen mit der Krankenversicherung nach der aktiven Dienstzeit zum gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungsschutz und ist auch während des Dienstes verpflichtend. Über die Heilfürsorge sind ausschließlich medizinische Leistungen abgedeckt. Für die Pflege müssen Soldaten selbst vorsorgen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung, da Sie durch die freie Heilfürsorge nicht in die gesetzliche Pflegekasse eintreten können.
In den nächsten Zeilen stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen die Krankenversicherung nach der aktiven Dienstzeit für Soldaten vor.
Ihre Versorgung nach dem aktiven Dienst
Nachdem Ihre aktive Dienstzeit vorbei ist, wird die freie Heilfürsorge auf das System der Beihilfe „umgestellt“. Damit haben Sie nach Ihrem Dienst dieselben Ansprüche wie Beamtinnen und Beamte des Bundes oder der Länder: Der Dienstherr übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten, den übrigen Teil müssen Sie mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Doch wann ist der aktive Dienst überhaupt zu Ende?
Bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gibt es für das Ende der aktiven Dienstzeit und damit den Beginn der Beihilfe unterschiedliche Zeitpunkte:
- Bei Soldaten auf Zeit endet der aktive Dienst mit dem Austritt aus der Bundeswehr. Bei Soldaten auf Zeit ist das in Regel nach einer Zeitspanne zwischen vier und 23 Jahren.
- Bei Berufssoldaten ist der aktive Dienst mit der Versetzung in den Ruhestand zu Ende.
Bei beiden Soldatengruppen endet unabhängig von den Alters- oder Zeitgrenzen der Dienst mit einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen eines Dienstunfalls oder, bei Berufssoldaten, wegen einer Dienstunfähigkeit. In diesem Fall erhalten Sie ebenfalls Beihilfe durch den Dienstherrn.