Deutschland verfügt über eines der weltweit leistungsstärksten Sozialversicherungssysteme. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der fünf Absicherungen, deren Grundlagen Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts schuf. Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherungen ist: “Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern”. Heute gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Jeder muss sich gegen das hohe finanzielle Risiko im Krankheitsfall absichern.
Dadurch wird gewährleistet, dass die medizinische Versorgung in Anspruch genommen werden kann, die benötigt wird, unabhängig von der eigenen Zahlungskraft. Bis auf wenige Ausnahmen steht die gesetzliche Krankenversicherung jedem offen. Viele haben auch gar keine andere Wahl - gesetzlich pflichtversichert werden Rentner mit entsprechender Vorversicherung, Auszubildende, Praktikanten, Empfänger von Arbeitslosengeld, land- und forstwirtschaftliche Unternehmer, Künstler und Personen, die sich nicht anderweitig absichern können.
Arbeitnehmer mit einem Bruttojahresgehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2020: € 62.550) müssen sich ebenfalls bei einer gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Erst wenn das Gehalt diese Grenze übersteigt können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Unter welchen Voraussetzungen können sich Referendar und Lehrer gesetzlich krankenversichern?
Gesetzlich krankenversichern können sich Referendare und Lehrer, die bisher gesetzlich versichert waren. Gehören Sie einer privaten Krankenversicherung an, ist es fast ausgeschlossen, zu einer gesetzlichen Kasse zu wechseln. Möglich ist eine gesetzliche Absicherung, wenn der Beamtenstatus aufgehoben, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen und ein Gehalt unter der Jahreseinkommensentgeltgrenze erzielt wird.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Lehrer nicht verbeamtet, sondern angestellt werden. Studenten ohne eigenes oder mit geringem Einkommen sind während des Studiums häufig über die Familienversicherung der Eltern gesetzlich krankenversichert. Sie können sich mit Beginn des Referendariats auf freiwilliger Basis weiterhin gesetzlich krankenversichern.
Bei welcher gesetzlichen Krankenkasse können sich Referendar und Lehrer versichern?
In Deutschland gibt es derzeit noch etwa 110 regionale und überregionale gesetzliche Krankenkassen, das sind Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Knappschaften und Ersatzkassen. Seit 1996 kann die Krankenkasse frei gewählt werden. Etwa 95 Prozent der Leistungen aller Kassen sind identisch und werden vom Gesetzgeber verbindlich in einem Leistungskatalog vorgegeben. Unterschiede ergeben sich bei den restlichen 5 Prozent der Leistungen, den sogenannte „Satzungsleistungen“. Hier hat jede Kasse Handlungsspielraum und kann ihren Versicherten individuelle Angebote unterbreiten.
Welche Leistungen bieten gesetzliche Krankenversicherungen Referendar und Lehrer?
Die Versorgung stellt eine Grundversorgung dar. Die Versicherten haben Anspruch auf:
- Ambulante und stationäre ärztliche und psychotherapeutische Behandlung
- Zahnärztliche Behandlung
- Krankheitsfrüherkennung und -verhütung
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Häusliche Krankenpflege
- Versorgung mit Medikamenten und Hilfsmitteln
- Krankengeld
Es gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot, § 12 SGB V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten … Ist für eine Leistung ein Festbetrag festgesetzt, erfüllt die Krankenkasse ihre Leistungspflicht mit dem Festbetrag.“
Was ist die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen?
Ist der Hauptverdiener gesetzlich versichert, können unter Umständen weitere Familienangehörige kostenfrei mitversichert werden:
- Partner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind
- Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
- Kinder in der Ausbildung oder im sozialen, beziehungsweise ökologischen Jahr bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
- Kinder mit Behinderungen, die sich nicht selbst versorgen können und die Behinderung eintrat, als das Kind bereits familienversichert war, können ohne Altersbegrenzung mitversichert werden
Was gilt für Referendar und Lehrer mit Vorerkrankungen?
Für die gesetzliche Krankenversicherung spielt das Krankheitsrisiko, Vorerkrankungen oder chronische Erkrankungen weder für die Aufnahme noch die Beiträge eine Rolle. Es besteht Kontrahierungszwang – jeder, der nicht anderweitig versichert ist und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört, kann sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Welche Zusatzleistungen bieten gesetzliche Krankenkassen Referendar und Lehrer?
Zusatzleistungen sind Angebote, die jede Kasse individuell festlegen kann. 95 % der Leistungen werden gesetzlich vorgegeben, 5 % definiert die Kasse selbst, dazu gehören zum Beispiel:
- Bonusprogramme als Belohnung für einen gesunden Lebensstil, beispielsweise für Versicherte, die regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen oder die für einen umfassenden Impfschutz sorgen
- Erweiterte Leistungen im Bereich Zahn, beispielsweise Vergünstigungen bei Zahnersatz oder Übernahme von Behandlungen, welche über die Regelversorgung hinausgehen
- Kostenübernahme für alternative Heilmethoden, zum Beispiel für Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur
- Zuschüsse für Maßnahmen der Gesundheitsförderung, zum Beispiel Sportkurse oder Kurse zur Gewichtsnormalisierung oder Stressabbau
Welche Kosten und Beiträge kommen auf Referendar und Lehrer zu?
Maßgeblich für die monatlichen Beiträge sind Bruttoeinkommen und Beitragssatz der Krankenkasse. Der einheitliche Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent. Für Zusatzleistungen kann ein Zusatzbeitrag von etwa 1 Prozent erhoben werden. Wer mehr verdient, zahlt auch höhere Beiträge. Allerdings gelten Obergrenzen, die jährlich angepasst werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2020 bei einem Jahresbruttoeinkommen von € 56.250 oder monatlich € 4.687,50. Höheres Einkommen wird bei der Beitragsberechnung nicht mehr berücksichtigt. Beamte haben Anspruch auf Krankenfürsorge. Seine Fürsorgepflicht gegenüber Referendar und Lehrer erfüllt der Dienstherr mit dem Angebot der Beihilfe. An den Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt er sich nicht mehr. Sie müssen den vollen Beitrag aus eigener Tasche zahlen.
Können Referendar und Lehrer die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung ist nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten problemlos möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Krankenkasse:
- erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt
- den Zusatzbeitrag erhöht
- eine Prämienerstattung senkt
Bei Sonderkündigungen muss keine Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden, die Kündigungsfristen gelten aber weiterhin.
Was müssen Referendar und Lehrer bei Auslandsreisen beachten?
Im Ausland besteht nur ein eingeschränkter Versicherungsschutz. Für Behandlungen in EU-Mitgliedstaaten werden maximal die in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Bei hohen Kosten besteht die Gefahr, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. Liegt Ihr Reiseziel außerhalb Europas, ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Gern unterbreitet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein Angebot.
Welche Zusatzversicherungen sind für Referendar und Lehrer sinnvoll?
Möchten Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung individuell ergänzen, können Sie private Zusatzversicherungen abschließen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth bietet Ihnen unter anderem: Krankenhauszusatzversicherung: Sie können sich in einem Krankenhaus Ihrer Wahl behandeln lassen. Zahnzusatzversicherung: Gesetzliche Krankenkasse zahlen lediglich einen festen Betrag als Zuschuss. Eine Zahnzusatzversicherung kann die Kosten übernehmen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht getragen werden.
Was sind Vorteile einer gesetzlichen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer?
- Beitragsbefreiung bei länger als 6 Wochen andauernden Erkrankungen
- Härtefallregelungen bei finanziellen Notlagen
- Kein bürokratischer Aufwand, um verauslagte Kosten erstattet zu bekommen
- keine Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse für Versicherte mit chronischen oder Vorerkrankungen
- Familienversicherung