Dienstlicher Bereich
Während Ihres Dienstes kommt es zu Interaktionen mit Bürgern, welche juristische Konsequenzen für Sie als Beamten der Polizei haben können. Sollte es zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kommen, wird zunächst Ihr Dienstherr Adressat der Schadensersatzforderung. Allerdings kann dieser Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies findet in der Regel dann statt, wenn Sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich für den Schaden verantwortlich waren.
Im Gegensatz zum Außenverhältnis zum Bürger bestehen auch intern rechtliche Risiken. So kann Ihnen Ihr Dienstherr beispielsweise vorwerfen, dass Sie eine Pflichtverletzung begangen haben. Ein klassisches Beispiel wäre eine Beule am Dienstwagen oder abhanden gekommene Arbeitsmittel. In solch einem Fall wird Sie Ihr Dienstherr zur Rechenschaft ziehen. Genauso gut können Sie aber auch arbeits- oder beamtenrechtlich gegen Ihren Dienstherrn vorgehen wollen. Egal, ob Ihnen im Außen- oder Innenverhältnis juristische Konsequenzen drohen. Die Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist für Sie da.
Privater Bereich
Sollten Sie in Ihrem Privatleben Adressat einer Schadenersatzforderung werden, hat dies in der Regel nicht nur für Ihr Privatleben Auswirkungen. Häufig wird der Ruf und das Ansehen Ihrer gesamten Polizeidienststelle und der Beamten der Polizei beschädigt. Leider zieht ein Fehltritt für Beamte der Polizei dann nicht nur ein Strafverfahren, sondern auch ein Disziplinarverfahren mit sich. Sollten Sie eine juristische Unterstützung benötigen ist die ROLAND Rechtsschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ebenfalls für Sie da. Das ist nicht nur bei strafrechtlichen Angelegenheiten der Fall. Auch bei Ärger mit Ihrem Vermieter oder einem Nachbarn können Sie sich auf unsere Unterstützung verlassen.