Versicherungsschutz von Soldaten
Soldaten haben einen speziellen Versicherungsbedarf, wobei nochmals zwischen den Versorgungsansprüchen von Berufssoldaten, Zeitsoldaten und freiwillig Wehrdienstleistenden unterschieden wird. Die Versorgungsansprüche von Berufssoldaten entsprechen in etwa den Ansprüchen von Beamten auf Lebenszeit. Beratungsbedarf besteht hier besonders in den Bereichen:
- Soldatendienstunfähigkeit
- Anwartschaftsversicherung
- Hinterbliebenenversorgung
- Invaliditätsabsicherung bei Unfällen beziehungsweise Wehrdienstbeschädigung
- Haftung
- Altersvorsorge
Dienstunfähigkeit bei Soldaten
Sind Sie aufgrund einer Erkrankung für längere Zeit nicht in der Lage, Ihren Wehrdienst wie gewohnt zu leisten, können Sie von Ihrem Dienstherrn bzw. dem Truppenarzt für wehrdienstunfähig erklärt werden. Ob Sie Anspruch auf Versorgung vonseiten des Dienstherrn haben, ist abhängig von Ihrem Status, den geleisteten Dienstjahren und der Ursache der Dienstunfähigkeit. Können Sie in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie ein Ruhegehalt. Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Einsatzunfall, erhalten Sie eine einmalige Entschädigungsleistung und ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Das Ruhegehalt entspricht jedoch niemals den gewohnten monatlichen Dienstbezügen. Eine Dienstunfähigkeit stellt immer eine ernstzunehmende Bedrohung der Existenz dar. Staatliche Unterstützung können Sie bei Entlassung in Form von Hartz 4 erhalten.
Truppenärztliche Versorgung
Streitkräfte der Bundeswehr erhalten im Krankheitsfall eine truppenärztliche Versorgung, die nur in den Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr gewährt wird. Sie umfasst die ambulante und stationäre ärztliche Versorgung, inklusive zahnmedizinischer Behandlungen. Die truppenärztliche Versorgung ist vergleichbar mit den Leistungen, welche gesetzliche Krankenversicherungen bieten. In einigen Bereichen, beispielsweise der zahnärztlichen Versorgung, sind private Zusatzversicherungen empfehlenswert. Die Behandlungskosten werden von der Bundeswehr komplett übernommen.
Der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung geht bei der Versetzung in den Ruhestand in den Anspruch auf Beihilfe über. Während in der aktiven Zeit keine weitere Krankenversicherung notwendig ist, benötigen Sie als Versorgungsempfänger mit Beihilfe eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich frühzeitig gegen einen geringen Beitrag das Rechte auf die spätere, problemlose Aufnahme in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung. Für Zeitsoldaten empfiehlt sich die kleine Anwartschaft, mit welcher festgelegt wird, dass der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss später maßgeblicher Faktor für die Aufnahme und Beiträge sein wird. Selbst zwischenzeitlich auftretende gravierende Gesundheitsverschlechterungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Bei Berufssoldaten wird erst mit der Pensionierung der Heilfürsorgeanspruch durch den Beihilfeanspruch ersetzt. Im Idealfall liegt dieser Zeitpunkt noch in weiter Ferne. Im höheren Alter haben Sie kaum noch die Chance, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Für diesen Fall können Sie vorsorgen, indem Sie bereits in jungen Jahren die garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth mit einer Anwartschaftsversicherung sicherstellen. Diese wird bei Bedarf, mit den bei Abschluss der Anwartschaft festgehaltenen Konditionen in eine private Krankenversicherung umgewandelt. Bei der Umwandlung der Anwartschaft in eine private Krankenversicherung spielt bei der großen Anwartschaft auch das Alter eine Rolle. Neben dem Gesundheitszustand wird das Alter bei Versicherungsabschluss „konserviert“ - es werden bereits Altersrückstellungen gebildet. Der Beitrag ist zwar höher als bei der kleinen Anwartschaft, führt aber später zu deutlich günstigeren Beiträgen.