Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses muss man strikt von einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis abgrenzen. Es ist geprägt von umfangreichen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Eine der Pflichten des Dienstherrn ist die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Dieser kann der Dienstherr beispielsweise durch die Beihilfe nachkommen. Im Folgenden möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die beihilfekonforme Krankenversicherung vorstellen. Diese ergänzt die Beihilfe als maßgeschneiderte Restkostenversicherung.

Heilfürsorge oder Beihilfe?

Ihr Dienstherr kommt seiner Gesundheitsfürsorgepflicht entweder mit der freien Heilfürsorge oder der Beihilfe nach. Zwischen diesen beiden Institutionen gibt es entscheidende Unterschiede. Die freie Heilfürsorge übernimmt die anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich. Man kann die Leistungen am ehesten mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Da die Gesundheitskosten in Gänze übernommen werden, besteht für den Beamten keine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung wie der beihilfekonformen Krankenversicherung. Die freie Heilfürsorge steht in der Regel den Beamten der Polizei zu, die im risikoreichen Außendienst tätig werden. Da ihre Beiträge einer Restkostenversicherung aufgrund von Risikozuschlägen sehr hoch ausfallen würden, erhalten sie anstelle der Beihilfe freie Heilfürsorge.

Im Gegensatz zur freien Heilfürsorge übernimmt die Beihilfe nur einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Wie hoch der Beihilfeanspruch ausfällt, hängt von persönlichen Faktoren des Beamten ab. In der Regel liegt der Beihilfeanspruch bei 50%. Beamte mit mehr als einem Kind haben einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kinder selbst haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80%. Wenn der Beamte in den Ruhestand eintritt, steigt der Anspruch auf 70%. Für die restlichen Kosten müssen die Beamten der Polizei eine Restkostenversicherung abschließen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Selbst, wenn die Beamten nur einen Teil der Gesundheitskosten selbst tragen müssten, würde auch dies bei schweren Erkrankungen zu einer finanziellen Belastung werden. Um dies zu vermeiden, müssen die Beamten die Restkosten absichern. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist dabei die optimale Lösung.

Einkommensunabhängige Wahlfreiheit

Anders als Angestellte müssen Sie bei der Wahl der passenden Krankenversicherung keine Versicherungspflichtgrenze beachten. Sie können sich vielmehr einkommensunabhängig zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Dabei bestehen große Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen. Im Folgenden möchten wir einen kurzen Blick auf die deutlichsten Unterschiede werfen.

Leistungen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden vom Gesetzgeber festgelegt. Hier sieht er sich einer Mammutaufgabe gegenüber. Schließlich muss versucht werden, den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Bürger zu finden. Im Umkehrschluss wird allen Versicherungsnehmern in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstmaß an Kompromissbereitschaft abverlangt. Schließlich müssen Sie sich mit den Leistungen zufriedengeben, die im Leistungskatalog festgelegt sind. Sollten Sie Ihre Leistungen erweitern wollen, kommen Sie um teure private Zusatzversicherungen nicht umhin.

In der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung sieht es gänzlich anders aus. Hier können Sie Ihren persönlichen Leistungskatalog zusammenstellen. Sie haben dabei die Wahl zwischen vielen unterschiedlichen Leistungen. Entweder wählen Sie einen günstigen Grundschutz oder einen umfangreichen Premiumschutz zu einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. Unsere erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth unterstützen Sie gern bei der Wahl der passenden Leistungen.

Versicherungsbeiträge

Die gesetzliche Krankenversicherung basiert auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Hier werden die Beiträge anhand Ihres Einkommens bemessen. Jeder Versicherungsnehmer muss 15,5% seines Gehalts für die monatlichen Beiträge entrichten. Hier gibt es jedoch einen entscheidenden Unterschied zwischen Angestellten und Beamten der Polizei. Während der Arbeitgeber in einem Angestelltenverhältnis die Hälfte der Versicherungsbeiträge übernimmt, stehen Sie als Beamter der Polizei allein da. Weder Ihr Dienstherr noch die Beihilfestelle beteiligen sich an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dementsprechend müssen Sie aufgrund Ihres vergleichsweisen hohen Gehaltes mit sehr hohen Versicherungsbeiträgen rechnen.

Bei der privaten beihilfekonformen Krankenversicherung liegt der Fokus auf den persönlichen Faktoren des Beamten der Polizei. Hier sind vor allem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungskatalog von Relevanz. Anhand dieser Faktoren errechnen sich die Kosten Ihrer Versicherung. Die Kosten für eine beihilfekonforme Krankenversicherung können Sie nicht mit denen einer herkömmlichen privaten Krankenversicherung vergleichen. Da Sie Beihilfe beziehen, müssen Sie lediglich Restkosten abdecken, wodurch die monatlichen Beiträge für die beihilfekonforme Krankenversicherung niedrig ausfallen. Unter Umständen kann die beihilfekonforme Krankenversicherung sogar günstiger sein als die leistungsschwache gesetzliche Krankenversicherung.

Anwartschaftsversicherung

Beamte der Polizei, die freie Heilfürsorge beziehen, können vorerst nicht in die beihilfekonforme Krankenversicherung eintreten. Jedoch wandelt sich der Anspruch auf freie Heilfürsorge früher oder später in einen Beihilfeanspruch um. Nun ist der Beamte verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Hierbei sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, um einen leistungsstarken Versicherungsschutz genießen zu können. Allerdings kann ein später Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung mit hohen Versicherungsbeiträgen einhergehen.

Es gibt unterschiedliche Ursachen, die zu einem Wechsel von der freien Heilfürsorge zur Beihilfe führen können. Die häufigste Ursache ist wohl die erfolgreich beendete Ausbildung. Während Ihres Vorbereitungsdiensts erhalten in der Regel alle Beamten der Polizei die freie Heilfürsorge. Mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Nun erhält ein Großteil der Beamten der Polizei Beihilfe. Eine weitere Ursache ist der zwischenzeitliche Wechsel vom risikoreichen Außen- in den risikoarmen Innendienst. Da Ihnen nun die Kosten einer Restkostenversicherung zugemutet werden können, werden Sie beihilfeberechtigt. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand steht jedem Beamten der Polizei Beihilfe zu.

Mithilfe unserer Anwartschaftsversicherung können Sie sich vor diesen hohen Kosten frühzeitig absichern. Hier können Sie Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand einfach festhalten lassen. Sollten Sie im hohen Alter in die beihilfekonforme Krankenversicherung eintreten, werden Sie so behandelt als wären Sie all die Jahre bereits Mitglied in der Krankenversicherung gewesen.

Auf uns ist Verlass

Für Ihr besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis benötigt maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Neben der beihilfekonformen Krankenversicherung haben wir noch weitere ausgeklügelte und leistungsstarke Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Beamte der Polizei im Angebot.

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Beihilfekonforme Krankenversicherung FAQ

Erhalte ich auch als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung Beihilfe?

Der Anspruch auf Beihilfe besteht bei Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Anders als in einem klassischen Angestelltenverhältnis beteiligt sich darüber hinaus der Dienstherr nicht an den anfallenden Versicherungsbeiträgen. Sie müssen diese also in Gänze selbst tragen. Dies kann aufgrund des vergleichsweisen hohen Gehaltes von Beamten der Polizei zu hohen Versicherungsbeiträgen in der gesetzlichen Krankenversicherung führen.

Wie hoch fallen die einzelnen Beihilfesätze aus?

Nicht jeder Beamte erhält eine gleich hohe Beihilfe. Es gibt vielmehr Faktoren der einzelnen Beamten der Polizei, die Einfluss auf die Höhe des Beihilfesatzes haben. In der Regel liegt der Beihilfeanspruch bei 50%. Beamte der Polizei, die mehr als ein Kind haben, haben Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kinder selbst haben einen Anspruch auf 80% Beihilfe. Einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70% haben auch Beamte der Polizei, die sich im Ruhestand befinden.

Besteht mein Anspruch auf Beihilfe auch dann, wenn ich im Ruhestand bin?

Als Beamte der Polizei werden Sie auf Lebenszeit verbeamtet. Ihr besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis hält ein Leben lang. Damit ist auch die Zeit nach dem aktiven Dienst gemeint - der Ruhestand. Es bestehen weiterhin beiderseitige Rechte und Pflichten. Zwar sind Sie nicht mehr zum Dienst verpflichtet, doch Sie müssen weiterhin Treuepflichten erfüllen. Hierzu gehört beispielsweise, dass Sie Dienstgeheimnisse bewahren. Auch Ihr Dienstherr muss seine Fürsorgepflichten weiterhin erfüllen. So erhalten Sie ein monatliches Ruhegehalt. Doch er trägt auch für Ihre Gesundheit Sorge, indem Ihr Beihilfeanspruch auch im Ruhestand noch Bestand hat. Beamte der Polizei, die sich im Ruhestand befinden, haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Für die restlichen 30% müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen. Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sorgen Sie für einen zuverlässigen Gesundheitsschutz im Alter.

Wie lange haben meine Kinder einen Beihilfeanspruch?

Von Ihrem Dasein als Beamter profitieren nicht nur Sie höchstpersönlich. Ihr Dienstherr unterstützt auch Ihre Liebsten. So steht Ihren Kindern ebenfalls ein Beihilfeanspruch zu. Dieser Anspruch in Höhe von 80% gilt ab der Geburt Ihres Kindes. Wie lange er insgesamt andauert, hängt vom Kind selbst ab. Hier ist der Anspruch auf Kindergeld maßgeblich. Da dieser Anspruch bis zum 25. Lebensjahr bestehen kann, sind Ihre Kinder maximal bis zum 25. Lebensjahr beihilfeberechtigt. Hier ist allen voran der Ausbildungsweg Ihres Kindes von großer Bedeutung.

Hat auch mein Ehepartner Anspruch auf Beihilfe?

Auch Ihr Ehepartner kann beihilfeberechtigt sein. Allerdings müssen hierfür die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Orientierungspunkt ist in erster Linie das Einkommen Ihres Partners. Sollte das Einkommen unter der im jeweiligen Bundesland gültigen Einkommensgrenze liegen, besteht ein Anspruch auf Beihilfe. In den meisten Bundesländern liegt die Einkommensgrenze bei 18.000 Euro Jahreseinkommen. Doch nicht nur das Einkommen an sich, sondern auch das generelle Arbeitsverhältnis ist maßgeblich. So darf sich der Ehepartner nicht in einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung befinden. Ansonsten bestünde seinerseits ein Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung.

Sollte ein Anspruch auf Beihilfe bestehen, müssen die Nachweise regelmäßig bei der Beihilfestelle erbracht werden. Der Ehepartner hat einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70%. Dementsprechend besteht auch für ihn eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist auch für Ehepartner von Beamten der Polizei die optimale Versicherungslösung.

Welche Pflegeleistungen erstattet die Beihilfe?

Pflegebedürftige Menschen werden in eine der fünf gültigen Pflegestufen eingestuft. Diese Einstufung nimmt ein Gutachter vor. Der höchste Pflegegrad ist dabei die Pflegestufe fünf. Wie hoch die Unterstützung der Beihilfe im Einzelnen ausfällt, hängt dabei nicht nur von der Pflegestufe ab. Auch die Art und Weise der Pflege spielt hierbei eine Rolle. Der Fokus liegt dabei auch auf dem Ort der Pflege. Wird der Beamte der Polizei ambulant oder stationär gepflegt? Unabhängig der Pflegeart steht jedem Pflegebedürftigen seitens der Beihilfe ein Zuschuss für Aufwendungen zusätzlicher Betreuungsleistungen zu.

Beihilfefähig sind im Rahmen der stationären Pflege in der Regel die reinen Pflegeleistungen. Im Umkehrschluss erstattet die Beihilfe keinerlei Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Ausnahmen gibt es diesbezüglich in einigen Bundesländern. Hier werden die sogenannten „Hotelkosten“ teilweise übernommen. Wenn die Pflege zuhause stattfindet, hängt die Höhe des Pflegegeldes von der pflegenden Person ab. Wenn der Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst gepflegt wird, fällt die Unterstützung durch das Pflegegeld höher aus als bei einer Pflege durch einen Angehörigen.

Gelten für Beamte Versicherungspflichtgrenzen?

Anders als klassische Angestellte müssen Sie bei der Wahl der passenden Krankenversicherung keine Versicherungspflichtgrenzen beachten. Sie haben die freie und einkommensunabhängige Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Sie als Beamter der Polizei bereits im Vorbereitungsdienst in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV eintreten können. Aufgrund Ihres jungen Alters und guten Gesundheitszustands profitieren Sie dabei von den bestmöglichen Konditionen.

Kostet mich eine private Krankenversicherung mehr Geld als eine gesetzliche?

In der Regel ist eine private Krankenversicherung teurer als eine gesetzliche. Allerdings gilt dieser Grundsatz nur für Angestellte. Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth müssen Sie lediglich die Kosten abdecken, die nicht von der Beihilfe übernommen werden. Da nur die Restkosten abgedeckt werden müssen, fallen die Versicherungsbeiträge entsprechend gering aus. Unter Umständen kann eine beihilfekonforme Krankenversicherung für einen jungen Beamten der Polizei sogar günstiger sein als eine gesetzliche Krankenversicherung. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen für Sie gern eine Vergleichsrechnung an.

Ist eine ambulante Reha-Maßnahme beihilfefähig?

Eine ambulante Reha-Maßnahme ist in der Regel beihilfefähig. Dies gilt nicht für alle Beamte der Polizei. Insbesondere Beamte der Polizei, die sich im Ruhestand befinden, können Kosten für eine Reha-Maßnahme nicht bei der Beihilfe einreichen. Dasselbe gilt für Familienangehörige mit Beihilfeberechtigung. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Eine Reha-Maßnahme soll im Sinne der Beihilfe dazu dienen, die Dienstfähigkeit des Beamten der Polizei aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen.

Im Rahmen der Reha-Maßnahme sind nur die Kosten beihilfefähig, die auch tatsächlich der medizinischen Behandlung dienen. Dementsprechend werden die Kosten, die für Unterkunft und Verpflegung anfallen, nicht übernommen. Sie müssen anderweitig abgedeckt werden. Sollten Sie sich jedoch für eine stationäre Rehabilitation entscheiden, fällt die Unterstützung durch die Beihilfe weit höher aus.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch offene Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte der Polizei? Dann vereinbaren Sie mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

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