Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Dieses muss man strikt von einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis abgrenzen. Es ist geprägt von umfangreichen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Eine der Pflichten des Dienstherrn ist die Pflicht zur Gesundheitsfürsorge. Dieser kann der Dienstherr beispielsweise durch die Beihilfe nachkommen. Im Folgenden möchten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die beihilfekonforme Krankenversicherung vorstellen. Diese ergänzt die Beihilfe als maßgeschneiderte Restkostenversicherung.

Heilfürsorge oder Beihilfe?

Ihr Dienstherr kommt seiner Gesundheitsfürsorgepflicht entweder mit der freien Heilfürsorge oder der Beihilfe nach. Zwischen diesen beiden Institutionen gibt es entscheidende Unterschiede. Die freie Heilfürsorge übernimmt die anfallenden Gesundheitskosten vollumfänglich. Man kann die Leistungen am ehesten mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Da die Gesundheitskosten in Gänze übernommen werden, besteht für den Beamten keine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung wie der beihilfekonformen Krankenversicherung. Die freie Heilfürsorge steht in der Regel den Beamten der Polizei zu, die im risikoreichen Außendienst tätig werden. Da ihre Beiträge einer Restkostenversicherung aufgrund von Risikozuschlägen sehr hoch ausfallen würden, erhalten sie anstelle der Beihilfe freie Heilfürsorge.

Im Gegensatz zur freien Heilfürsorge übernimmt die Beihilfe nur einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Wie hoch der Beihilfeanspruch ausfällt, hängt von persönlichen Faktoren des Beamten ab. In der Regel liegt der Beihilfeanspruch bei 50%. Beamte mit mehr als einem Kind haben einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Die Kinder selbst haben einen Beihilfeanspruch in Höhe von 80%. Wenn der Beamte in den Ruhestand eintritt, steigt der Anspruch auf 70%. Für die restlichen Kosten müssen die Beamten der Polizei eine Restkostenversicherung abschließen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Selbst, wenn die Beamten nur einen Teil der Gesundheitskosten selbst tragen müssten, würde auch dies bei schweren Erkrankungen zu einer finanziellen Belastung werden. Um dies zu vermeiden, müssen die Beamten die Restkosten absichern. Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist dabei die optimale Lösung.

Einkommensunabhängige Wahlfreiheit

Anders als Angestellte müssen Sie bei der Wahl der passenden Krankenversicherung keine Versicherungspflichtgrenze beachten. Sie können sich vielmehr einkommensunabhängig zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung entscheiden. Dabei bestehen große Unterschiede zwischen diesen beiden Systemen. Im Folgenden möchten wir einen kurzen Blick auf die deutlichsten Unterschiede werfen.

Leistungen

Versicherungsbeiträge

Anwartschaftsversicherung

Beamte der Polizei, die freie Heilfürsorge beziehen, können vorerst nicht in die beihilfekonforme Krankenversicherung eintreten. Jedoch wandelt sich der Anspruch auf freie Heilfürsorge früher oder später in einen Beihilfeanspruch um. Nun ist der Beamte verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Hierbei sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, um einen leistungsstarken Versicherungsschutz genießen zu können. Allerdings kann ein später Eintritt in die beihilfekonforme Krankenversicherung mit hohen Versicherungsbeiträgen einhergehen.

Es gibt unterschiedliche Ursachen, die zu einem Wechsel von der freien Heilfürsorge zur Beihilfe führen können. Die häufigste Ursache ist wohl die erfolgreich beendete Ausbildung. Während Ihres Vorbereitungsdiensts erhalten in der Regel alle Beamten der Polizei die freie Heilfürsorge. Mit erfolgreichem Bestehen der Laufbahnprüfung werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Nun erhält ein Großteil der Beamten der Polizei Beihilfe. Eine weitere Ursache ist der zwischenzeitliche Wechsel vom risikoreichen Außen- in den risikoarmen Innendienst. Da Ihnen nun die Kosten einer Restkostenversicherung zugemutet werden können, werden Sie beihilfeberechtigt. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand steht jedem Beamten der Polizei Beihilfe zu.

Mithilfe unserer Anwartschaftsversicherung können Sie sich vor diesen hohen Kosten frühzeitig absichern. Hier können Sie Faktoren wie Eintrittsalter und Gesundheitszustand einfach festhalten lassen. Sollten Sie im hohen Alter in die beihilfekonforme Krankenversicherung eintreten, werden Sie so behandelt als wären Sie all die Jahre bereits Mitglied in der Krankenversicherung gewesen.

Auf uns ist Verlass

Für Ihr besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis benötigt maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Neben der beihilfekonformen Krankenversicherung haben wir noch weitere ausgeklügelte und leistungsstarke Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Beamte der Polizei im Angebot.

Beihilfekonforme Krankenversicherung FAQ

Erhalte ich auch als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung Beihilfe?

Wie hoch fallen die einzelnen Beihilfesätze aus?

Besteht mein Anspruch auf Beihilfe auch dann, wenn ich im Ruhestand bin?

Wie lange haben meine Kinder einen Beihilfeanspruch?

Hat auch mein Ehepartner Anspruch auf Beihilfe?

Welche Pflegeleistungen erstattet die Beihilfe?

Gelten für Beamte Versicherungspflichtgrenzen?

Kostet mich eine private Krankenversicherung mehr Geld als eine gesetzliche?

Ist eine ambulante Reha-Maßnahme beihilfefähig?

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch offene Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung für Beamte der Polizei? Dann vereinbaren Sie mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Harald Alt
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