Berufssoldaten: Status, Versorgung und Versicherungsschutz

Berufssoldaten genießen bei der Bundeswehr die Vorteile einer sicheren Beschäftigung, einer lebenslangen Versorgung und einer umfassenden sozialen Absicherung. Es gibt jedoch einige zusätzliche Versicherungen, die für Berufssoldaten unverzichtbar oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sind. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth möchten Sie in diesem Artikel über den Status, die Versorgung und den benötigten Versicherungsschutz von Berufssoldaten informieren.
 

Status und Aufgaben von Berufssoldaten

Grundsätzlich haben Berufssoldaten eine ähnliche Absicherung wie die Beamten des Bundes. Sie profitieren von einer lebenslang sicheren Beschäftigung und einer guten Altersversorgung. Soldaten unterscheiden sich jedoch vor allem in zwei Bereichen von „normalen Beamten“: Der freien Heilfürsorge und den möglichen Einsätzen im Ausland. Während der zweite Punkt selbsterklärend ist, gehen wir auf die freie Heilfürsorge weiter etwas genauer ein.
 
Hinsichtlich der Aufgaben unterscheiden sich Berufssoldaten zu Beginn ihrer Karriere nicht von anderen Soldaten der Bundeswehr. Für eine Tätigkeit als Berufssoldat kommen allerdings nur besonders qualifizierte und als geeignet eingestufte Soldaten auf Zeit in Frage, die im Anschluss an ihre Dienstzeit als Zeitsoldat in das lebenslange Soldatenverhältnis aufgenommen werden können. Berufssoldaten besetzen daher besonders häufig verantwortungsvolle Führungspositionen der Bundeswehr.
 
Durch die lange Zeit bei der Bundeswehr und die damit einhergehende Berufserfahrung haben Berufssoldaten hervorragende Aufstiegs- und Karrierechancen sowie die Möglichkeit in zahlreichen Bereichen tätig zu werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth informieren Sie in einem persönlichen Gespräch gerne über die Vorteile einer lebenslangen Verpflichtung beim Militär.

Freie Heilfürsorge und Beihilfe für Berufssoldaten

Die medizinische Versorgung der Berufssoldaten unterscheidet sich grundsätzlich vom Schutz in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Insbesondere während der aktiven Dienstzeit sind Berufssoldaten (das gilt auch für Zeitsoldaten) im Hinblick auf die medizinische Versorgung nicht mit Beamten oder Arbeitnehmern vergleichbar. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen in den nächsten Abschnitten das System der freien Heilfürsorge und der Beihilfe vor.

Die freie Heilfürsorge

Während des aktiven Dienstes erhalten alle Soldaten (ausgenommen Wehrdienstleistende) die sogenannte freie Heilfürsorge. Solange Sie als Soldat Dienst leisten, benötigen Sie neben der freiwilligen und für Sie kostenfreien Heilfürsorge des Dienstherrn keine Krankenversicherung. Bei Berufssoldaten beginnt der aktive Dienst mit dem Eintritt in die Truppe und endet mit der Versetzung in den vorzeitigen oder endgültigen Ruhestand.
 
Berufssoldaten, die die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen, werden kostenfrei beim Truppenarzt behandelt. In der Praxis bedeutet das für Sie: Anstatt eines Hausarztes besuchen Sie den für Sie zuständigen Truppenarzt. Dieser führt alle notwendigen Behandlungen durch, verschreibt Medikamente oder stellt Ihnen eine Dienstunfähigkeitsbescheinigung aus.
 
Hält es der Truppenarzt für notwendig, beispielsweise weil er eine Behandlung nicht selbst durchführen kann, können Sie zu einem zivilen Arzt gehen. In Notfällen ist es selbstverständlich möglich, ohne Rücksprache mit dem Bundeswehrarzt das nächstgelegene Krankenhaus aufzusuchen. In allen anderen Fällen bleiben Sie jedoch auf den Kosten sitzen, wenn Sie ohne Rücksprache mit dem Truppenarzt einen anderen Mediziner aufsuchen.
 
Sonderfälle betreffen vor allem das Ausland und vorübergehende Freistellungen vom Dienst. Hierbei gilt für Berufssoldaten Folgendes:

  • Sind Sie in Elternzeit oder während eines Betreuungsurlaubs ohne Bezüge beurlaubt, haben Sie weiterhin Anspruch auf freie Heilfürsorge.
  • Sind Sie zum Studium, aufgrund einer Fortbildung oder einer anderen Maßnahme beurlaubt, besteht der Anspruch ebenfalls durchgehend.
  • Bei einem Aufenthalt im Ausland (Urlaub etc.) erstattet der Dienstherr die Kosten für notwendige Behandlungen bis zu der Höhe, in der sie auch im Inland angefallen wären. Dienstliche Aufenthalte im Ausland sind von dieser Regelung ausgenommen, hier gibt es keine Höchstgrenze.

Die freie Heilfürsorge erlischt mit der Versetzung in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Beihilfe, die durch eine private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ergänzt wird.

Die Beihilfe

Da Sie während des aktiven Dienstes freie Heilfürsorge erhalten, wird die Beihilfe erst mit der Versetzung in den Ruhestand maßgeblich. Mit der Beihilfe wird nur noch ein Teil der Behandlungskosten erstattet (in den meisten Fällen 70 %). Den verbleibenden Teil der Aufwendungen müssen Berufssoldaten mit einer privaten und beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.
 
Das System der Beihilfe funktioniert folgendermaßen: Sie lassen sich bei einem Arzt Ihrer Wahl behandeln, da Sie nicht mehr zum Truppenarzt gehen können. Der Arzt schreibt Ihnen im Anschluss eine Rechnung, die Sie innerhalb einer Zahlungsfrist begleichen müssen. Dieses Dokument reichen Sie bei der Beihilfestelle ein (für ehemalige Berufssoldaten das BADV), die Ihnen im Anschluss 70 % der Rechnungskosten erstattet.
 
Um auch für die verbleibenden 30 % eine Erstattung zu erhalten, reichen Sie die Rechnung auch bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein. Diese gesetzlich vorgeschriebene Police stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
 

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Versicherungen für Berufssoldaten: Darauf kommt es an

Für Berufssoldaten gibt es zahlreiche Versicherungen, die von immenser Bedeutung sind. Jede Police hier vorzustellen, würde allerdings den Rahmen sprengen. Daher stellen wir Ihnen im Folgenden zunächst vier wichtige Versicherungen vor. Diese sind aus unserer Sicht unverzichtbar, um ihre soziale und finanzielle Absicherung in allen Fällen zu gewährleisten.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei einer Dienstunfähigkeit fallen mindestens 30% Ihrer Bezüge weg. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung schützen Sie sich vor hohen finanziellen Einbußen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth zahlt Ihnen im Falle einer Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente aus, um Ihren Lebensstandard zu halten.

Die Pflegeversicherung

Die Pflegepflichtversicherung ist in Deutschland seit 1995 gesetzlich vorgeschrieben und soll Berufssoldaten vor den möglicherweise hohen Kosten einer notwendig werdenden Pflege schützen. Wenn Sie, wie in den meisten Fällen, über die freie Heilfürsorge oder privat krankenversichert sind, kommt für Sie nur eine private Pflegeversicherung in Frage. Die Leistungen decken sich weitestgehend mit denen der gesetzlichen Pflegekasse.

Die Anwartschaftsversicherung

Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich bereits in jungen Jahren das Recht, später zu garantierten Konditionen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Schließen Sie die Anwartschaft bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth beispielsweise mit zwanzig Jahren ab, erhalten Sie mit sechzig Jahren die Beiträge, die Sie eigentlich nur mit 20 Jahren erhalten könnten. Zudem werden Sie garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen, die Sie aufgrund Ihres Alters oder des Risikos sonst ablehnen würden.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Sie beihilfekonforme Krankenversicherung übernimmt den Teil der Krankheitskosten, die nicht von der Beihilfe getragen werden. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, da Sie in Deutschland vollständig krankenversichert sein müssen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth bieten Berufssoldaten maßgeschneiderte Lösungen mit zahlreichen Zusatzoptionen.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie weitere Fragen zur Absicherung von Berufssoldaten, ihrem beruflichen Status oder den Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr? Möchten Sie mehr über die freie Heilfürsorge oder die private Krankenversicherung erfahren oder streben Sie eine Karriere bei der Bundeswehr an? Dann kontaktieren Sie uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth berät Sie jederzeit gerne zu Ihren Versicherungsoptionen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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