Krankenversicherung

Die richtige private Krankenversicherung für Soldaten gehört zu den wichtigsten Versicherungen nach der aktiven Zeit. Im Anschluss an Ihren Dienst erhalten Sie keine freie Heilfürsorge mehr, sondern die Beihilfe. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth informieren Sie in diesem Artikel über die Krankenversicherungen.

So sieht die Versorgung im aktiven Dienst für Soldaten aus

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten sind während ihrer aktiven Zeit bei der Bundeswehr umfassend über die freie Heilfürsorge abgesichert. Diese unentgeltlich truppenärztliche Versorgung ist eine freiwillige Leistung Ihres Dienstherrn, um die Soldaten vor den hohen Risikozuschlägen in den privaten Krankenversicherungen zu schützen und gleichzeitig die Attraktivität der Bundeswehr zu steigern.
 
Die freie Heilfürsorge ist im Grunde genommen eine kostenfreie Krankenversicherung für Soldaten. Durch sie werden alle medizinisch notwendigen Behandlungen übernommen, die auch die gesetzliche Krankenversicherung zahlen würde. Hierzu gehören vor allem diese Leistungen:

  • Untersuchungen
  • Behandlungen und Operationen
  • Arznei- und Hilfsmittel (Tabletten, Rollstühle, Krücken)

Darüber hinaus fallen Leistungen von Heilpraktikern und Logopäden unter die truppenärztliche Versorgung, wenn sie durch den zuständigen Truppenarzt als notwendig eingestuft wurden. Grundsätzlich benötigen Soldaten eine Überweisung des Truppenarztes, um sich bei zivilen Ärzten behandeln lassen zu können. Gehen Sie ohne eine solche Überweisung zu einem anderen Arzt, müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen.
 
In bestimmten, abschließend geregelten Fällen haben Sie die Möglichkeit, auch ohne Überweisung des Bundeswehrarztes in ein anderes Krankenhaus oder zu einem anderen Arzt zu gehen. Das ist etwa der Fall, wenn es sich um einen medizinischen Notfall (Verletzung, Geburt, usw.) handelt. Auch bei Auslandsaufenthalten können Sie sich den Arzt aussuchen. Hier gibt es jedoch die Einschränkung, dass Behandlungen nur bis zu der Höhe, der auch im Inland angefallen Kosten, übernommen werden können. Die Differenz müssen Sie selbst tragen, weshalb wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth eine Auslandsreise-Krankenversicherung empfehlen.
 
Eine Pflegeversicherung gehört zusammen mit der Krankenversicherung nach der aktiven Dienstzeit zum gesetzlichen vorgeschriebenen Versicherungsschutz und ist auch während des Dienstes verpflichtend. Über die Heilfürsorge sind ausschließlich medizinische Leistungen abgedeckt. Für die Pflege müssen Soldaten selbst vorsorgen. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegepflichtversicherung, da Sie durch die freie Heilfürsorge nicht in die gesetzliche Pflegekasse eintreten können.
 
In den nächsten Zeilen stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen die Krankenversicherung nach der aktiven Dienstzeit für Soldaten vor.

Ihre Versorgung nach dem aktiven Dienst

Nachdem Ihre aktive Dienstzeit vorbei ist, wird die freie Heilfürsorge auf das System der Beihilfe „umgestellt“. Damit haben Sie nach Ihrem Dienst dieselben Ansprüche wie Beamtinnen und Beamte des Bundes oder der Länder: Der Dienstherr übernimmt einen Teil Ihrer Krankheitskosten, den übrigen Teil müssen Sie mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Doch wann ist der aktive Dienst überhaupt zu Ende?
 
Bei Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gibt es für das Ende der aktiven Dienstzeit und damit den Beginn der Beihilfe unterschiedliche Zeitpunkte:

  • Bei Soldaten auf Zeit endet der aktive Dienst mit dem Austritt aus der Bundeswehr. Bei Soldaten auf Zeit ist das in Regel nach einer Zeitspanne zwischen vier und 23 Jahren.
  • Bei Berufssoldaten ist der aktive Dienst mit der Versetzung in den Ruhestand zu Ende.

Bei beiden Soldatengruppen endet unabhängig von den Alters- oder Zeitgrenzen der Dienst mit einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand wegen eines Dienstunfalls oder, bei Berufssoldaten, wegen einer Dienstunfähigkeit. In diesem Fall erhalten Sie ebenfalls Beihilfe durch den Dienstherrn.

Diese Möglichkeiten haben Soldaten

Die Beihilfe wird grundsätzlich durch eine beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt. Die Krankenversicherung ist damit eine der wichtigen Versicherungen für Soldaten. Ohne eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung haben ehemalige Soldaten nur eine anteilige Absicherung gegen Krankheitskosten, was in Deutschland wegen der vollständigen Krankenversicherungspflicht nicht zulässig ist.
 
Allerdings können Sie sich auch gegen das System der Beihilfe und für das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenkassen entscheiden. Die Unterschiede sind:

  • Bei der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung versichern Sie sich nur anteilig. Die übrigen Krankheitskosten übernimmt der Dienstherr durch die Beihilfe.
  • Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie Ihre monatlichen Beiträge in voller Höhe selbst und erhalten keine Beihilfe mehr. Einen „Arbeitgeber-Anteil“ gibt es für Soldaten nicht.

Die private Krankenversicherung in Kombination mit der Beihilfe ist meist der günstigere Weg für ehemalige Soldaten. Zusammen mit einer Anwartschaftsversicherung kommen Sie hier zudem in den Genuss sehr niedriger Beiträge. Allerdings empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth dennoch: Wägen Sie immer beide Möglichkeiten ab. Unter bestimmten Umständen lohnt sich die gesetzliche Krankenkasse auch für Soldaten, beispielsweise wegen der kostenfreien Familienversicherung.
 
Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Versicherungen für Soldaten vor, die Sie im Krankheits- und Pflegefall absichern sollen. Dazu gehören unter anderem die Anwartschaft, die beihilfekonforme Krankenversicherung sowie die private Pflegeversicherung.

Die Anwartschaft

Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich den Beitritt in die private Krankenversicherung zu garantierten Konditionen. Je früher Sie die Anwartschaft abschließen, desto niedriger fallen später Ihre Beiträge aus. Mit dem Abschluss dieser Police werden Ihr Gesundheitszustand und bei der großen Anwartschaft auch das Alter „konserviert“.
 
In der Praxis schließen Soldaten die Anwartschaft etwa mit 25 Jahren ab. Das ist ein Alter, in dem Sie zumeist jung und gesund sind, sowie keine Vorerkrankungen haben. Gehen Sie als Berufssoldat nun mit 60 Jahren in Pension und benötigen eine beihilfekonforme Krankenversicherung, erhalten Sie die günstigen Konditionen, die Sie eigentlich nur mit 25 Jahren erhalten hätten. Durch die monatlichen Beiträge, die Sie während der Versicherungslaufzeit einzahlen, können wir Rückstellungen bilden und Sie daher sehr günstig versichern.

Die private Krankenversicherung

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung, im Optimalfall in Kombination mit der Anwartschaft, gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten. Sie ist die elementare Absicherung gegen die hohen Kosten einer medizinischen Behandlung im Alter und zudem an die Ansprüche ehemaliger Soldaten angepasst. Die Beihilfe zahlt in nahezu allen Fällen 70 % der Behandlungskosten, für die verbleibenden 30 % benötigen Sie eine Krankenversicherung.
 
Da wir als Versicherer nur 30 % der Kosten übernehmen müssen, sinkt Ihr monatlicher Beitrag. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, in der es nur eine Vollabsicherung zu 100 % gibt, wirkt sich Ihr Beihilfeanspruch damit unmittelbar auf die finanzielle Belastung aus. Zudem erhalten Sie in der privaten Krankenversicherung in vielen Bereichen bessere Leistungen und können Zusatzoptionen in Anspruch nehmen. Dazu gehören etwa ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder die Chefarztbehandlung.

Die Pflegeversicherung: gesetzlich vorgeschrieben

Mit einer Anwartschaft sichern Sie sich den Beitritt in die private Krankenversicherung zu garantierten Konditionen. Je früher Sie die Anwartschaft abschließen, desto niedriger fallen später Ihre Beiträge aus. Mit dem Abschluss dieser Police werden Ihr Gesundheitszustand und bei der großen Anwartschaft auch das Alter „konserviert“.
 
In der Praxis schließen Soldaten die Anwartschaft etwa mit 25 Jahren ab. Das ist ein Alter, in dem Sie zumeist jung und gesund sind, sowie keine Vorerkrankungen haben. Gehen Sie als Berufssoldat nun mit 60 Jahren in Pension und benötigen eine beihilfekonforme Krankenversicherung, erhalten Sie die günstigen Konditionen, die Sie eigentlich nur mit 25 Jahren erhalten hätten. Durch die monatlichen Beiträge, die Sie während der Versicherungslaufzeit einzahlen, können wir Rückstellungen bilden und Sie daher sehr günstig versichern.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie weitere Fragen zu der Krankenversicherungen, sind Sie bereits Soldat oder streben eine Karriere bei der Bundeswehr an? Kontaktieren Sie uns! Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist jederzeit für Sie da!

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