Die Regresshöhe bei Soldaten: Sondervorschriften und Amtshaftung

Soldaten nehmen zwar eine besondere dienstliche Stellung ein, unterliegen aber dennoch den üblichen Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die Regresshöhe bei Soldaten richtet sich daher vor allem nach der dort geregelten Haftung, wird aber durch besondere Vorschriften im Soldatengesetz und den sogenannten Einziehungsrichtlinien ergänzt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth informieren Sie in diesem Artikel über die Grundlagen der Regresshöhe bei Soldaten und stellen Ihnen zwei wichtige Absicherungen gegen Schadenersatzforderungen vor.

Die Regelung der Regresshöhe bei Soldaten

Grundsätzlich können Sie als Soldat nie direkt in die Haftung genommen werden, sondern haften nur im Rahmen der Amtshaftung. Das bedeutet konkret, dass zunächst die Bundeswehr für den von Ihnen angerichteten Schaden aufkommt, diesen aber im Wege einer Regressforderung von Ihnen zurückfordern kann. Allerdings ist dieser Regress auf eine bestimmte Höhe begrenzt, die sich vor allem nach dem Tatmotiv und der Schwere der Schuld richten.
 
§ 24 des Soldatengesetzes (SG) regelt hierzu: „Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“
 
Grundsätzlich haben Sie als Soldat den angerichteten Schaden also in voller Höhe zu ersetzen. Wie hoch dieser Schaden ausfällt, bemisst der Dienstherr unter anderem nach dem Sachschaden, etwaigen Personenschäden oder anderen Ausfällen. Bei einem zerstörten Dienstfahrzeug würden daher der Wert des Fahrzeuges sowie der durch den Wegfall des Fahrzeugs entstehende Dienstausfall als Bemessungsgrundlage für den Gesamtschaden herangezogen werden.
 
Das Soldatengesetz wird nun durch die sogenannten Einziehungsrichtlinien ergänzt. Sie regeln die genaue Regresshöhe bei Soldaten und konkretisieren damit die allgemein gehaltene Formulierung in § 24 SG. Wichtig sind an dieser Stelle vor allem die Ziffern zwei und drei der Einziehungsrichtlinien:

  • Ziffer zwei: Hat der Soldat den Schaden vorsätzlich herbeigeführt oder ist er aufgrund einer Straftat entstanden, haftet der Soldat in voller Höhe. Eine Beschränkung auf bestimmte Beträge gibt es nach dieser Ziffer nicht. Diese Regelung gilt auch für Vermögensschäden, die dem Dienstherrn durch rechtswidriges Verhalten entstehen. Beschädigen Sie also mit Absicht ein Dienstfahrzeug der Bundeswehr oder machen Sie falsche Angaben und erhalten deshalb zu hohe Bezüge, müssen Sie den gesamten Schaden ersetzen (vollumfängliche Haftung).
  • Ziffer drei: In allen anderen Fällen, in denen Sie nicht vorsätzlich handeln, wird die Regresshöhe von Soldaten auf sogenannte Messbeträge beschränkt. Dabei handelt es sich entweder um drei oder sechs volle Monatsgehälter, unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Schadens.

Die Vorschriften im Soldatengesetz und den Einziehungsrichtlinien gelten im Übrigen nicht nur für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Anwärter, Wehrdienstleistende und Reservisten werden ebenfalls von den gesetzlichen Regelungen erfasst. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth informieren Sie im persönlichen Gespräch gerne über weitere Details im Bereich der Soldatenhaftung

Schützen Sie sich mit einer Haftpflichtversicherung

Die Regresshöhe bei Soldaten ist in zahlreichen Vorschriften geregelt und wird eindeutig konkretisiert. Möglichkeiten, der Haftung selbst zu entgehen, haben Sie bei einem dienstlichen Fehlverhalten daher meist nicht. Allerdings empfehlen wir Ihnen, sich mit den Haftpflichtversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gegen die Forderungen Ihres Dienstherrn abzusichern. Wir übernehmen im Leistungsfall den gesamten Schaden oder die Zahlungen nach Ziffer drei der Einziehungsrichtlinien.

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Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist Ihr Ansprechpartner für alle offenen Fragen und die richtigen Policen für Soldaten. Melden Sie sich bei uns oder vereinbaren Sie eine erste Beratung!

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