Pflegepflichtversicherung

Ihr Alter spielt keine Rolle, wenn es um den Abschluss einer passenden Pflegepflichtversicherung geht. Schließlich können nicht nur altersbedingte Krankheiten zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Auch ein plötzlicher Unfall kann dafür sorgen, dass nichts mehr so ist, wie es vorher war. Umso wichtiger ist ein zuverlässiger Versicherungsschutz. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth hat mit der Pflegepflichtversicherung die optimale Absicherung für Beamte der Polizei im Angebot.

Darum ist eine Absicherung so wichtig

Sollten Sie pflegebedürftig werden, ist nichts mehr so wie es einmal war. Und dieser Umstand kann jeden treffen. Alltägliche Verrichtungen, die für Sie selbstverständlich scheinen, stellen sich plötzlich als große Herausforderung dar. Ein Mensch gilt laut Gesetz dann es pflegebedürftig, wenn auf der einen Seite seine Selbständigkeit eingeschränkt ist und auf der anderen Seite für mindestens sechs Monate eine pflegerische Hilfe benötigt wird. Diese Hilfe ist mit hohen Kosten verbunden. So müssen beispielsweise die eigenen vier Wände komplett umgebaut werden, um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Auch eine Pflegekraft kann hohe Kosten verursachen.

Dem Gesetzgeber ist die Bedeutung einer Pflegepflichtversicherung bewusst. Damit die Bürger keine große finanzielle Belastung befürchten müssen bzw. Pflegeleistungen schlichtweg nicht in Anspruch nehmen, machte er die Pflegepflichtversicherung zu einer der Pflichtversicherung in Deutschland. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth haben mit der Pflegepflichtversicherung eine starke Versicherung für Beamte der Polizei parat.

Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung

Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegepflichtversicherung eine gesetzliche und eine private Pflegepflichtversicherung. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den beiden Systemen nicht annähernd so groß wie es im Bereich der Krankenversicherung der Fall ist. So sind die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung nahezu identisch. Die größten Unterschiede bestehen im Bereich der Leistungsgewährung und der Kostenberechnung.

Gesetzlich Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Wie bereits erwähnt sind die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung sehr ähnlich. Ein Leistungsanspruch besteht auf Seiten des Versicherungsnehmers nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss die Pflegebedürftigkeit bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen. Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn der Betroffene bei alltäglichen Aufgaben Unterstützung benötigt. Hierzu gehören das Waschen, Essen oder anderweitige häusliche Versorgung. Der Bedarf an Unterstützung muss bei mindestens 90 Minuten am Tag liegen. Hiervon nehmen 45 Minuten die Grundversorgung des Pflegebedürftigen ein. Die Pflege muss entweder ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Wie stark die Leistungen ausfallen, hängt in erster Linie vom Pflegegrad des Betroffenen ab. Dieser macht deutlich wie die Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung sind. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrad. Je höher der Grad ausfällt, umso stärker ist der Betroffene beeinträchtigt. Dementsprechend fallen auch die Leistungen höher aus. Bei der Pflege hat der Bedürftige ein großes Mitspracherecht. So kann er beispielsweise entscheiden, wer ihn pflegen soll.

Ort der Pflege

Es sind unterschiedliche Orte der Pflege möglich. Im Folgenden haben Ihnen die kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth einmal die drei möglichen Orte der Pflege aufgelistet.

Ambulant

Tages- oder Nachtpflege

Stationäre Pflege

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

Beamte der Polizei, die sich für eine Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth entscheiden, profitieren von vielerlei Vorteilen. Diese möchten wir Ihnen gern persönlich aufzeigen. Wir empfehlen Ihnen, die private Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit unserer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Doch Sie müssen nicht privat versichert sein, um von der privaten Pflegepflichtversicherung zu profitieren. Auch, wer sich als Beamter der Polizei freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann in die private Pflegepflichtversicherung eintreten. Dasselbe gilt für Beamte der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie sich als Beamter der Polizei mit der Pflegepflichtversicherung optimal absichern können? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Harald Alt in Roth auf. Wir freuen uns auf Sie!

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