Pflegepflichtversicherung

Ihr Alter spielt keine Rolle, wenn es um den Abschluss einer passenden Pflegepflichtversicherung geht. Schließlich können nicht nur altersbedingte Krankheiten zu einer Pflegebedürftigkeit führen. Auch ein plötzlicher Unfall kann dafür sorgen, dass nichts mehr so ist, wie es vorher war. Umso wichtiger ist ein zuverlässiger Versicherungsschutz. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth hat mit der Pflegepflichtversicherung die optimale Absicherung für Beamte der Polizei im Angebot.

Darum ist eine Absicherung so wichtig

Sollten Sie pflegebedürftig werden, ist nichts mehr so wie es einmal war. Und dieser Umstand kann jeden treffen. Alltägliche Verrichtungen, die für Sie selbstverständlich scheinen, stellen sich plötzlich als große Herausforderung dar. Ein Mensch gilt laut Gesetz dann es pflegebedürftig, wenn auf der einen Seite seine Selbständigkeit eingeschränkt ist und auf der anderen Seite für mindestens sechs Monate eine pflegerische Hilfe benötigt wird. Diese Hilfe ist mit hohen Kosten verbunden. So müssen beispielsweise die eigenen vier Wände komplett umgebaut werden, um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen. Auch eine Pflegekraft kann hohe Kosten verursachen.

Dem Gesetzgeber ist die Bedeutung einer Pflegepflichtversicherung bewusst. Damit die Bürger keine große finanzielle Belastung befürchten müssen bzw. Pflegeleistungen schlichtweg nicht in Anspruch nehmen, machte er die Pflegepflichtversicherung zu einer der Pflichtversicherung in Deutschland. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth haben mit der Pflegepflichtversicherung eine starke Versicherung für Beamte der Polizei parat.

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Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung

Wie bei der Krankenversicherung gibt es auch bei der Pflegepflichtversicherung eine gesetzliche und eine private Pflegepflichtversicherung. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den beiden Systemen nicht annähernd so groß wie es im Bereich der Krankenversicherung der Fall ist. So sind die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung nahezu identisch. Die größten Unterschiede bestehen im Bereich der Leistungsgewährung und der Kostenberechnung.

Gesetzlich Pflegepflichtversicherung

Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden auch bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sach- bzw. Geldleistungen erbracht. Dies geschieht beispielsweise in Form eines Pflegegeldes. Auch die Beitragsberechnung ähnelt der von der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier wird das Gehalt des Versicherungsnehmers herangezogen.

Beamte der Polizei, die sich für die gesetzliche Pflegepflichtversicherung entscheiden, müssen 2,55 % ihres Bruttogehalts zahlen. Hier wird das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung deutlich. Die Kosten aller Versicherungsnehmer werden aus einer Gesamtkasse bezahlt. Da die Zahl der älteren Menschen in Deutschland aufgrund einer immer besser werdenden gesundheitlichen Versorgung stetig ansteigt, wird der Beitrag sicher nicht so bleibt. Schließlich steigen die Gesamtkosten stetig. Auch Leistungskürzungen sind zu befürchten, wenn sich die demographische Entwicklung nicht ändert.

Private Pflegepflichtversicherung

Anders als die gesetzliche Pflegepflichtversicherung setzt die private Pflegepflichtversicherung nicht auf die Erteilung von Sachleistung. Hier wird vielmehr auf das Prinzip der Kostenerstattung gesetzt. Der Versicherungsnehmer muss wie bei einer privaten Krankenversicherung zunächst in Vorkasse treten. Anschließend kann er die angefallenen Kosten bei seiner Versicherung geltend machen. Diese ersetzt ihm dann die angefallenen Kosten schnellstmöglich.

Die Beitragsberechnung fußt nicht auf dem Einkommen der Versicherungsnehmer. Bei der privaten Pflegepflichtversicherung kommt es vielmehr auf individuelle Faktoren des Beamten der Polizei an. Hierzu gehören Eigenschaften wie Alter, Gesundheitszustand und gewählter Versicherungsumfang. Dies folgt aus dem Individualitätsprinzip, auf dem die private Pflegepflichtversicherung fußt. Hier sorgt jeder für sich selbst vor. Dies wird durch die Bildung von Altersrückstellungen erreicht. Die Altersrückstellungen kommen dann zum Tragen, wenn die Pflegekosten abgedeckt werden müssen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen die private Pflegepflichtversicherung gern nochmals persönlich vor.

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung

Wie bereits erwähnt sind die Leistungen der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung sehr ähnlich. Ein Leistungsanspruch besteht auf Seiten des Versicherungsnehmers nur unter bestimmten Voraussetzungen. So muss die Pflegebedürftigkeit bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen. Von Pflegebedürftigkeit spricht man, wenn der Betroffene bei alltäglichen Aufgaben Unterstützung benötigt. Hierzu gehören das Waschen, Essen oder anderweitige häusliche Versorgung. Der Bedarf an Unterstützung muss bei mindestens 90 Minuten am Tag liegen. Hiervon nehmen 45 Minuten die Grundversorgung des Pflegebedürftigen ein. Die Pflege muss entweder ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen. Wie stark die Leistungen ausfallen, hängt in erster Linie vom Pflegegrad des Betroffenen ab. Dieser macht deutlich wie die Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung sind. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrad. Je höher der Grad ausfällt, umso stärker ist der Betroffene beeinträchtigt. Dementsprechend fallen auch die Leistungen höher aus. Bei der Pflege hat der Bedürftige ein großes Mitspracherecht. So kann er beispielsweise entscheiden, wer ihn pflegen soll.

Ort der Pflege

Es sind unterschiedliche Orte der Pflege möglich. Im Folgenden haben Ihnen die kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth einmal die drei möglichen Orte der Pflege aufgelistet.

Ambulant

Wer das eigene Haus nicht verlassen möchte, entscheidet sich für eine ambulante Pflege. Hier findet die Versorgung beispielsweise durch ehrenamtliche nahestehende Personen statt. Diese erhalten pauschale Leistungen von der Versicherung. Auch häusliche Pflege durch einen Pflegedienst ist möglich. Dann erhält der Versicherte eine Kombination aus Pflegegeld und der Kostenerstattung des Pflegedienstes (bis zum Höchstbetrag).

Tages- oder Nachtpflege

Eine Zwischenlösung ist die Tages- oder Nachtpflege. Hier findet halbtäglich eine professionelle Pflege in einer Pflegeeinrichtung statt. Dabei werden die Pflegesachleistungen von den Pflegekassen übernommen. Zusätzlich zu den Pflegesachleistungen steht dem Versicherten aber auch hier ein Pflegegeld zu.

Stationäre Pflege

Vor allem besonders schwere Fälle kommen Vollzeit in einer Pflegeeinrichtung unter. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn keine Angehörigen zur Verfügung stehen oder die Arbeit nur professionellem medizinischem Personal obliegen sollte. Hier werden nur die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

Beamte der Polizei, die sich für eine Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth entscheiden, profitieren von vielerlei Vorteilen. Diese möchten wir Ihnen gern persönlich aufzeigen. Wir empfehlen Ihnen, die private Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit unserer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Doch Sie müssen nicht privat versichert sein, um von der privaten Pflegepflichtversicherung zu profitieren. Auch, wer sich als Beamter der Polizei freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, kann in die private Pflegepflichtversicherung eintreten. Dasselbe gilt für Beamte der Polizei mit Anspruch auf Heilfürsorge.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie sich als Beamter der Polizei mit der Pflegepflichtversicherung optimal absichern können? Dann nehmen Sie Kontakt zu unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Harald Alt in Roth auf. Wir freuen uns auf Sie!

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