Unser Kranken-, Anwartschafts-, Pflege-, Ergänzungs- und Familienversicherung​sangebot für Soldaten

DBV Roth Harald Alt | Krankenversicherung für Soldaten

Während der Dienstzeit haben alle Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Aber: dieser Anspruch ist zeitlich sowie in der Leistung begrenzt. Und er erstreckt sich nicht auf Ihre Familienmitglieder. Deshalb erhalten Sie hier wichtige Informationen und Empfehlungen zum Thema Krankenversicherung.

Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
Während ihrer Dienstzeit haben alle Soldaten Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Die Leistungen aus der truppenärztlichen Versorgung werden vom Sanitätsdienst der Bundeswehr erbracht und umfassen grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen. Im Notfall, per Überweisung des Truppenarztes, oder bei Auslandsurlauben kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. ein ziviles Krankenhaus aufgesucht werden.

  • Mit Dienstbeginn als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat müssen Sie eine Pflegepflichtversicherung nachweisen
  • Die truppenärztliche Versorgung bietet keine hundertprozentige Absicherung. So können bei Zahnersatz  oder Sehhilfen oder bei Urlauben im Ausland Versorgungslücken entstehen. Diese können Sie aber einfach und günstig durch unsere Zusatzversicherung abdecken
  • Die truppenärztliche Versorgung ist zeitlich befristet. Sie besteht nur, solange Sie Anspruch auf Besoldung haben. D.h. mit dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst
    a) haben Berufssoldaten Anspruch auf Beihilfe und müssen den verbleibenden Teil der Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung absichern
    b) können Soldaten auf Zeit bei ihrem Ausscheiden wählen, ob sie sich in der Übergangszeit gesetzlich oder privat krankenversichern wollen. Diese Neuerung gilt für Soldaten auf Zeit mit DZE ab dem 01.01.2019! Der bisherige Anspruch auf Beihilfe entfällt. Dafür wird ein Beitragszuschuss zum Beitrag der Krankenversicherung – egal ob gesetzlich oder privat – geleistet.
    c) werden Freiwillig Wehrdienst Leistende in Ihrer Vorversicherung weiter versichert
  • Die truppenärztliche Versorgung erstreckt sich nicht auf Familienmitglieder. Die Familienmitglieder eines Soldaten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe. Diese muss ebenfalls mit einer privaten Krankenversicherung ergänzt werden.

Krankheitskosten während der Zeit der truppenärztlichen Versorgung absichern

Auch die truppenärztliche Versorgung ist keine hundertprozentige Absicherung gegen die finanziellen Folgen einer Erkrankung. So werden z.B.keine Leistungen für Implantate oder eine höherwertige Versorgung mit Zahnersatz übernommen. Mit der DBV als Spezialist für den Öffentlichen Dienst können diese Kosten minimiert werden. Auch Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen werden von der truppenärztlichen Versorgung nicht komplett übernommen. Wir empfehlen Ihnen eine private Zusatzversicherung nach Tarif BNHF, die optimal die Lücken der unentgeltliche truppenärztliche Versorgung schließt.

Der clevere Einstieg in die private Krankenversicherung für Soldaten

Ihr Anspruch auf truppenärztliche Versorgung ist zeitlich begrenzt. Im Anschluss an Ihrer aktive Dienstzeit als Berufs- oder Zeitsoldat haben Sie Anspruch auf Beihilfe, und der Abschluss einer beihilfekonformen Krankheitskostenversicherung wird für Sie erforderlich. Bei zwischenzeitlich schlechterer Gesundheit, z. B. durch die Folgen eines Unfalls, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung oft nur gegen Zahlung eines Beitragszuschlages oder gar nicht mehr möglich.

Wir empfehlen Ihnen schon in jungen Jahren als Soldat mit Anspruch auf truppenärztliche Versorgung vorzubeugen und eine Anwartschaft auf eine private Krankenversicherung abzuschließen. Damit wird Ihr heutiger Gesundheitszustand die Basis für Ihre private Krankenversicherung von morgen. Sollten Sie bis zum Zeitpunkt Ihres Beihilfeanspruchs erkranken, so führen diese Krankheiten oder Unfallfolgen dann nicht zu erhöhten Beiträgen. Ist Ihre Ernennung zum Berufssoldaten konkret absehbar sollten Sie Ihre Anwartschaftsversicherung in eine große Anwartschaftsversicherung umwandeln um damit zusätzlich Ihr junges Eintrittsalter für die spätere Aktivierung bei Pensionsentritt zu sichern. Das bringt Ihnen dann deutliche ‚Beitragsvorteile'.

Krankenversicherung zur Beihilfe nach der aktiven Diensteit und für Familienangehörige

Als Versorgungs- oder Übergangsgebührnisempfänger erhalten Sie im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn eine finanzielle Beihilfe in Höhe von 70% der entstandenen Krankheitskosten. Familienangehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder) von Soldaten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfe vom Dienstherrn.

Die DBV bietet Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen und günstigen Beiträgen, um den verbleibenden privat abzusichernden Anteil abzudecken. Unser Komfortangebot für Beihilfeberechtigte des Bundes und ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen ist der Tarif Vision B, die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV. Mit Vision B erfüllen Sie die Vorgaben der allgemeinen Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Und wir bieten Ihnen eine leistungsstarke Krankenversicherung, die für jeden Beihilfeanspruch den richtigen Schutz bereithält und Ihr Gesundheitsbewusstsein belohnt.

Komplettieren Sie Ihre Absicherung durch eine Pflegevorsorge

Die private Pflegeabsicherung ist in jeder Lebensphase unverzichtbar. Nur wer sich rechtzeitig darum kümmert, kann darauf vertrauen, im Pflegefall finanziell unabhängig zu bleiben und sich damit seine Lebensqualität so weit wie möglich zu erhalten. Die DBV bietet Ihnen dazu ein Produkt, mit dem Sie variabel vorsorgen können und das sich ganz auf Ihre Wünsche einstellt. Eine Pflegeversicherung, die Sie in jedem Alter und für jede Pflegestufe unkompliziert absichert: Pflegevorsorge Vario.

DBV Roth Harald Alt | Harald Alt ist Empfehlungsvertragsbeauftragter der FöG Standorte: Roth, Greding, Neuburg/Donau

Harald Alt ist Empfehlungsvertragsbeauftragter der FöG
Standorte: Roth, Greding, Neuburg/Donau

Die Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH unterhält seit 1956 mit der DBV vertragliche Beziehungen für alle Wehrbereiche. Aufgrund der guten Erfahrungen empfiehlt die FöG jedem Soldaten, sich über das interessante Angebot zu informieren.

DBV Roth Harald Alt | Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!

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