Schutz im Dienst: Mit unserer Haftpflicht für Soldaten

DBV Roth Harald Alt | Haftung

Wer einem anderen Schaden zufügt und dafür haftet, muss den Schaden ersetzen. Dies gilt sowohl für Ihren privaten als auch Ihren dienstlichen Bereich. Zum Glück sind es in der Regel nur kleine Missgeschicke, die einen Schaden verursachen. Wenn allerdings Schäden an hohen Sachwerten entstehen oder gar Personen zu Schaden kommen, geht es schnell um hohe Summen, die ersetzt werden müssen. Auch Soldatinnen und Soldaten bilden hierbei keine Ausnahme.

Für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, ist die Haftung nach § 24 Soldatengesetz geregelt. Auch Soldatinnen und Soldaten sind hiervon nicht ausgenommen.

Regresshöhe bei Soldaten

Die derzeit gültigen Richtlinien für die Einziehung von Schadenersatzforderungen der Bundeswehr „Einziehungsrichtlinien“ definieren die Schwere der Schuld und damit die Höhe der Ersatzforderungen. Bei vorsätzlicher Schädigung des Dienstherrn haftet der Soldat in unbegrenzter Höhe. Hat er die Dienstpflichtverletzung zwar wissentlich in Kauf genommen, wollte aber den Dienstherrn nicht schädigen, beträgt die Regressnahme sechs Meßbeträge*. Bei grob fahrlässigem Verhalten beträgt sie immer noch drei Monatsgehälter. Nur bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nicht. Da ist es besser, Sie sichern sich vorher ab.

* ein Meßbetrag entspricht einem Monatsbruttogehalt; ggf inkl. Auslandszuschlägen

Unser Angebot für Ihre Diensthaftpflichtversicherung

Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung. Sie ist eine Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung, da diese nicht für Schäden aufkommt, die sich aus einer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit ergeben. Ein wichtiger Bestandteil ist neben dem Schadenausgleich der „passive“ Rechtsschutz, der bei unbegründeten oder überzogenen Forderungen die Kosten übernimmt, die zur Durchsetzung der Schadenablehnung erforderlich sind. Für Mitglieder des DBwV bieten wir über die Förderungsgesellschaft des DBwV entsprechenden Versicherungsschutz für Soldaten an. Für Nichtmitglieder besteht die Möglichkeit des Einschlusses der Diensthaftpflichtversicherung in die BOXplus Privathaftpflichtversicherung.

Hinweis für Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes - seit dem 01.04.2014 ist die Diensthaftpflichtversicherung obligatorisch in der Verbandsmitgliedschaft enthalten.

Unser Angebot für Ihre Privathaftpflichtversicherung

Mit der BOXflex Privathaftpflichtversicherung sind Sie insbesondere als Soldat perfekt abgesichert. Wir bieten Ihnen eine Versicherungssumme von bis zu 20 Millionen Euro für den privaten Bereich.

DBV Roth Harald Alt | Harald Alt ist Empfehlungsvertragsbeauftragter der FöG Standorte: Roth, Greding, Neuburg/Donau

Harald Alt ist Empfehlungsvertragsbeauftragter der FöG
Standorte: Roth, Greding, Neuburg/Donau

Die Förderungsgesellschaft des Deutschen BundeswehrVerbandes mbH unterhält seit 1956 mit der DBV vertragliche Beziehungen für alle Wehrbereiche. Aufgrund der guten Erfahrungen empfiehlt die FöG jedem Soldaten, sich über das interessante Angebot zu informieren.

DBV Roth Harald Alt | Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

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