Pflegepflichtversicherung

Über eine passende Pflegepflichtversicherung sollte man sich nicht erst im Alter Gedanken machen. Schließlich ist es dann oftmals bereits zu spät. Jeder von uns ist dazu angehalten, sich früh genug Gedanken über die passende Absicherung zu machen. Schließlich kann es jederzeit zu einer Situation kommen, die uns pflegebedürftig werden lässt. Ein Unfall beim Sport oder einer anderen Freizeitaktivität kann das gesamte Leben um 180 Grad drehen. Dann ist es wichtig, dass man eine Versicherung hat, auf die man sich verlassen kann. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth hat mit der Pflegepflichtversicherung die optimale Absicherung im Angebot.

Vermeiden Sie hohe Kosten im Ernstfall

Sollten Sie auf Pflege angewiesen sein, ist das nicht nur eine Belastung für Sie und Ihre Liebsten, sondern auch eine finanzielle Herausforderung. Die hohen Kosten, die mit einer Pflege einhergehen, werden dabei meist unterschätzt. Seien es notwendige Umbauten der eigenen vier Wände oder eine kompetente Unterstützung im Haushalt. Es fallen Kosten an, für die Sie eine passende Abdeckung benötigen. Auf diesen Umstand reagierte auch der Gesetzgeber. Da er nicht möchte, dass Staatsbürger auf eine angemessene Pflege verzichten müssen, hat er die Pflicht zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung ins Leben gerufen. Ähnlich wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt sich auch bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung der Arbeitgeber anteilig. 

Soll ich mich gesetzlich oder privat absichern?

Die Pflicht zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung gilt für jedermann. Wie auch im Bereich der Krankenversicherung, haben Beamte der Polizei die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Dabei werden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch automatisch Mitglied in der gesetzlichen sozialen Pflegepflichtversicherung.

Im Gegensatz dazu müssen sich Versicherungsnehmer der privaten Krankenversicherung in Eigenregie um eine Pflegepflichtversicherung kümmern. Hierbei erhalten Beamte der Polizei mit der Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die optimale Versicherungslösung. Es bestehen einige Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung. Allen voran werden die Leistungen anders gewährt. Bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhält der Versicherungsnehmer in erster Linie Sachleistungen.

Die private Pflegepflichtversicherung setzt hingegen, wie auch die private Krankenversicherung, auf das Prinzip der Kostenerstattung. So werden die Kosten nicht unmittelbar zwischen Dienstleister und Versicherung abgegolten. Sie werden zunächst vom Versicherungsnehmer vorgestreckt und anschließend im Wege der Kostenerstattung zurückverlangt. Beim Versicherungsumfang gibt es lediglich marginale Unterschiede zwischen den beiden Versicherungstypen. Wie umfangreich die Leistungen ausfallen, hängt vom Pflegegrad des Versicherungsnehmers ab. Die Höhe des Pflegegrades wird anhand der Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung bestimmt. Hierbei werden insgesamt sechs Lebensbereiche geprüft. Anhand der einzelnen Faktoren wird dann ein Pflegegrad von 1 bis zu 5 festgelegt.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung

Ort der Pflege

Es sind für Versicherungsnehmer der Pflegepflichtversicherung drei unterschiedliche Pflegeorte denkbar. So sind eine ambulante oder stationäre Pflege sowie eine Tages- oder Nachtpflege möglich. Im Folgenden stellen Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die Unterschiede im Einzelnen vor.

Ambulant

Tages- oder Nachtpflege

Stationär

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

Ein großer Vorteil der Pflegepflichtversicherung ist die Garantie darauf, dass man in die Versicherung aufgenommen wird. Hierin besteht ein entscheidender Unterschied zu einigen Krankenkassen. Darüber hinaus muss die Versicherung Antragsteller auch dann aufnehmen, wenn Vorerkrankungen oder andere Beeinträchtigungen bestehen. Eine Kündigung durch die Pflegepflichtversicherung darf nicht ausgesprochen werden. Dadurch besteht ein großes Stück Sicherheit. In der sozialen Pflegepflichtversicherung können auch Angehörige mitversichert werden, die kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen haben. Hierin besteht eine Parallele zur Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch offene Fragen zur Pflegepflichtversicherung oder zu anderen relevanten Versicherungen für Beamte der Polizei? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Harald Alt in Roth. Wir beraten Sie gern!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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