DBV Harald Alt in Roth Beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten erhalten während ihrer aktiven Dienstzeit freie Heilfürsorge und benötigen damit keine Krankenversicherung. Doch wie geht es nach der aktiven Dienstzeit weiter? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth möchten Sie in diesem Artikel genauer über die beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten informieren. Erfahren Sie mehr über die optimale Absicherung von Soldaten nach der aktiven Dienstzeit.

Die Grundlage: So sieht die Absicherung während der aktiven Dienstzeit aus

Zunächst sollten Sie ein grundlegendes Verständnis vom Aufbau der Soldatenversorgung haben. Alle Soldaten der Bundeswehr genießen während ihrer aktiven Dienstzeit die sogenannte „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“, auch „freie Heilfürsorge“ genannt. Ausnahmen gibt es lediglich für Wehrdienstleistende: Bei ihnen wird im Normalfall die vorherige Krankenversicherung weitergeführt. Als aktive Dienstzeit gilt der gesamte Zeitraum der Verpflichtung beim Bund, bei Berufssoldaten die Zeit bis zur Versetzung in den Ruhestand.
 
Während Ihrer aktiven Dienstzeit haben Sie die Möglichkeit, sich auch während eines Urlaubs oder der Elternzeit unentgeltlich bei den medizinischen Einrichtungen der Bundeswehr untersuchen und behandeln zu lassen. Für bestimmte Bereiche, etwa Sehhilfen oder Zahnersatz, sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen. Die grundlegenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle in der truppenärztlichen Versorgung enthalten.
 
Soldaten benötigen trotz freier Heilfürsorge eine Pflegeversicherung, weil diese nicht vom Dienstherrn übernommen wird. Hier kommt, sofern Sie freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen, nur eine private Pflegeversicherung in Frage. Wenn Sie in die gesetzliche Pflegekasse möchten, müssen Sie sich gesetzlich krankenversichern. In der Regel sind Sie als Soldat jedoch nicht gesetzlich, sondern über die freie Heilfürsorge krankenversichert.
 

Verlassen Soldaten die Bundeswehr, weil ihre Dienstzeit abgelaufen ist oder sie in den Ruhestand versetzt werden, endet die „aktive Dienstzeit“. Ab diesem Zeitpunkt erlischt Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge und Sie erhalten Beihilfe, die einen Teil der Behandlungskosten übernimmt. Für den anderen Teil benötigen Sie zwingend eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth informiert Sie über die beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten.

Grundlagen und Funktion der Beihilfe

Wie bereits erwähnt, wird die Heilfürsorge am Ende der Dienstzeit durch den Anspruch auf Beihilfe ersetzt. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine unentgeltliche Leistung Ihres (ehemaligen) Dienstherrn, durch die im Unterschied zur Heilfürsorge aber nicht mehr alle Behandlungskosten abgedeckt werden. Die Höhe der Beihilfe ist nach sogenannten Beihilfesätzen gestaffelt. Bei Soldaten außer Dienst beträgt dieser Satz unabhängig vom Familienstand 70 %.
 
Der Beihilfesatz gibt an, in welcher Höhe der Staat Ihre Behandlungskosten übernimmt. Mit Behandlungskosten sind an dieser Stelle nicht nur die Kosten für die reine Behandlung gemeint, sondern generell alle medizinisch notwendigen Aufwendungen. Folgende Kosten werden von der Beihilfe übernommen:

  • Medikamente und andere Hilfsmittel
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Schwangerschafts- und Kinderwunschbehandlungen
  • Kosten für Behandlungen im Ausland (gedeckelt)

Soldaten mit einem Beihilfesatz von 70 % würden bei einer Arztrechnung in Höhe von 1000 Euro, 700 Euro erstattet bekommen. Für die verbleibenden 300 Euro (30 %) benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, weshalb Sie den verbleibenden Teil nicht einfach aus eigener Tasche zahlen können.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung für Soldaten können Sie den Teil der Krankheitskosten abdecken, der nicht bereits durch die Beihilfe übernommen wird. Sie haben zwar die Möglichkeit, sich nach der aktiven Dienstzeit gesetzlich zu versichern oder sogar von Beginn an auf die freie Heilfürsorge des Dienstherrn zu verzichten. Die truppenärztliche Versorgung mit daran anschließender, privater und beihilfekonformer Krankenversicherung ist jedoch meist die bessere und günstigere Lösung.
 
In der beihilfekonformen Krankenversicherung für Soldaten haben Sie die Möglichkeit, individuelle Leistungspakete zu vereinbaren. Das ist in dieser Form bei der GKV nicht möglich. Ehemalige Soldaten können beispielsweise wahlärztliche Leistungen wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmergarantie bei Krankenhausaufenthalten mitversichern. Ihre Beitragszahlungen sinken bei einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung für Soldaten im Vergleich zu einer Vollversicherung dadurch, dass Sie nur 30% absichern müssen.
 
Das Verfahren läuft dabei grundsätzlich wie folgt ab: Sie erhalten zunächst eine Rechnung des behandelnden Arztes. Diese reichen Sie bei der Beihilfe sowie Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ein. Die Beihilfe erstattet Ihnen 70 % des Rechnungsbetrages, wir übernehmen die verbleibenden 30 %. Im Anschluss überweisen Sie das Geld an den behandelnden Arzt.
 
Für ehemalige Soldaten der Bundeswehr sind unterschiedliche Beihilfestellen zuständig. Sie übernehmen die Bearbeitung der Anträge, verschicken die Beihilfebescheide und weisen die Zahlungen an Sie an. Zuständig sind:

  • Für ehemalige Soldaten auf Zeit: Das Bundesverwaltungsamt, Abteilung zentrale Dienste.
  • Für ehemalige Berufssoldaten: Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.

Die Beihilfe für Angehörige und Hinterbliebene

Für die Angehörigen und Hinterbliebene des Soldaten gibt es bei der Gewährung der Beihilfe bestimmte Sonderregelungen. Grundsätzlich hat die Familie des Soldaten ebenfalls einen Anspruch auf Beihilfe. Dieser Beihilfeanspruch besteht bereits, wenn der Soldat selbst noch die freie Heilfürsorge in Anspruch nimmt, der in einem zivilen Beruf beschäftigte Ehepartner selbst, aber keinen Anspruch auf Beihilfe hat.
 
Stirbt der Soldat im Dienst oder Einsatz, werden diese Beihilfeleistungen an die Hinterbliebenen geleistet. Hierzu folgendes Praxisbeispiel: Haben Sie als Ehefrau durch den Soldatenstatus Ihres Mannes Beihilfe erhalten, bleibt dieser Anspruch im Todesfall des Gatten weiter bestehen. Sie sind in diesem Fall nicht verpflichtet, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln oder alle Beiträge selbst zu zahlen.
 
Für das Familienmodell, Ehefrau in zivilem Beruf, Ehemann Soldat, zwei Kinder, gelten folgende Regelungen:

  • Sofern Sie das wünschen, kann die Ehefrau ebenfalls eine beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen, auch wenn Sie ohne ihren Mann keinen Anspruch auf Beihilfe hätte. Die Beiträge zu dieser Versicherung übernimmt dann der Arbeitgeber.
  • Sie erhalten als Ehefrau einen Beihilfesatz von 70 %, der immer gleichbleibt. Versichern Sie Ihre Kinder ebenfalls privat, erhalten diese jeweils Beihilfe in Höhe von 80 %.
  • Stirbt Ihr Ehemann, bleiben Ihre sowie die Beihilfeansprüche ihrer Kinder erhalten. Für Sie ergeben sich keinerlei Änderungen. Ihre Anträge auf Beihilfe stellen Sie weiterhin bei der zuständigen Stelle (BVA/BADV).

Wichtiger Hinweis zum Schluss: Alle Ausführungen gelten nur für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Bei diesen beiden Gruppen bleibt, für Ehegatten und Kinder, der Anspruch auf Beihilfe bestehen, wenn der Soldat aus dem Dienst ausscheidet oder in den Ruhestand versetzt wird. Für Wehrdienstleistende gelten grundlegend andere Regelungen.

Wir beraten Sie gern

Wir hoffen, Ihnen in diesem Artikel einen ersten verständlichen Gesamtüberblick zu den Beihilfeansprüchen von Soldaten vermitteln zu haben. Gerne informieren wir Sie ausführlich und persönlich über die beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten sowie die damit zusammenhängenden Ansprüche und Vorschriften. Vereinbaren Sie einen Termin bei DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth.

FAQ zur beihilfekonformen Krankenversicherung für Soldaten

Übernimmt die Beihilfe auch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse?

Wie hoch fällt meine Beihilfe aus?

Bleibt der Beihilfeanspruch bei Versetzung in den Ruhestand erhalten?

Wie lange besteht der Beihilfeanspruch meiner Kinder?

An welche Voraussetzungen ist der Beihilfeanspruch meines Ehepartners geknüpft?

Wie hoch ist die Beihilfe, wenn Soldaten gepflegt werden müssen?

Was sind Arzneimittel-Festbeträge?

Was ist mit Heilpraktikerleistungen?

Erhalte ich Beihilfe für Kurleistungen?

Kontaktieren Sie uns!

Die Beihilfe und die beihilfekonforme Krankenversicherung sind komplexe Themen, die einer ausführlichen und kompetenten Beratung bedürfen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth haben uns außerdem entschlossen, einige häufig gestellte Fragen in einem kurzen FAQ zu beantworten. Dieses ersetzt aber in keinem Fall eine persönliche und auf Ihre Situation bezogene Beratung bei uns!

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