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Die freie Heilfürsorge für Soldaten im Überblick

Soldatinnen und Soldaten genießen während ihrer aktiven Dienstzeit das Privileg, sich kostenfrei bei den Ärzten und in den Kliniken der Bundeswehr behandeln zu lassen. Dieses System wird freie Heilfürsorge oder unentgeltliche truppenärztliche Versorgung genannt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth informieren Sie in diesem Artikel über die Heilfürsorge für Soldaten. Im Anschluss haben wir einige Informationen darüber, wie die Versorgung nach dem aktiven Dienst aussieht, für Sie aufbereitet.

Die Grundlagen der Heilfürsorge von Soldaten der Bundeswehr

Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten haben die Möglichkeit, sich gegen eine Krankenversicherung und für die freie Heilfürsorge des Dienstherrn zu entscheiden. Grundsätzlich können alle Soldaten dieses Angebot in Anspruch zu nehmen. Der Dienstherr kann Soldaten die freie Heilfürsorge (etwa wegen Vorerkrankungen) nicht verwehren. Für Wehrdienstleistende gelten besondere Regelungen. Sie haben in den meisten Fällen keinen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Stattdessen wird die vorherige Krankenversicherung weitergeführt.
 
Wir möchten an dieser Stelle betonen, dass Sie sich als Soldat nicht für die Heilfürsorge entscheiden müssen. Sie ist freiwillig. Wenn Sie lieber eine Krankenversicherung abschließen, entstehen Ihnen hierdurch keine dienstlichen Nachteile. Allerdings müssen Sie den monatlichen Beitrag für die private oder gesetzliche Krankenversicherung selbst entrichten.
 
Die freie Heilfürsorge (auch unentgeltliche truppenärztliche Versorgung genannt) ist eine für Sie kostenfreie Leistung des Dienstherrn und funktioniert folgendermaßen: Alle Behandlungskosten, medizinisch notwendige Hilfs- und Arzneimittel sowie ärztliche Beratungsgebühren werden vom Dienstherrn übernommen. Dafür müssen Sie sich jedoch bei den Truppenärzten der Bundeswehr und in den Krankenhäusern der Bundeswehr behandeln lassen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen ist es Soldaten erlaubt, zu einem zivilen Arzt zu gehen.
 
Anspruch auf freie Heilfürsorge haben alle Soldaten der Bundeswehr, die sich im aktiven Dienst befinden (Ausnahmen gelten nur für Wehrdienstleistende). Das zivile Personal der Bundeswehr (Beamte) hat entsprechend dieser Vorschrift keinen Anspruch auf truppenärztliche Versorgung. Die truppenärztliche Versorgung umfasst ausschließlich Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Informieren Sie sich gerne bei uns, wenn Sie weitere Fragen zu den Grundlagen der truppenärztlichen Versorgung haben. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist gerne für Sie da!

Die medizinischen Leistungen in der truppenärztlichen Versorgung

Grundsätzlich entsprechen die medizinischen Leistungen in der freien Heilfürsorge den Standardtarifen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Soldaten dürfen sich in allen notwendigen Fällen von den Ärzten der Bundeswehr behandeln lassen. Ebenfalls eingeschlossen sind dabei spezielle Leistungen wie die Kinderwunschbehandlung (künstliche Befruchtung), sofern sie sinnvoll und notwendig erscheint.
 
Die truppenärztliche Versorgung ist von Soldaten vorrangig in Anspruch zu nehmen. Konkret bedeutet das: Gehen Sie zu einem anderen Arzt, obwohl der Truppenarzt der Bundeswehr für die Behandlung ebenfalls zur Verfügung steht, müssen Sie die Kosten für diese Leistungen selbst tragen. Sie erhalten in diesem Fall (wie ein Privatpatient) eine Rechnung des Arztes über den Umfang der Behandlung. Ausnahmen bestehen unter anderem für diese Fälle:

  • Sie werden vom Truppenarzt an einen zivilen Arzt überwiesen, weil hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Das ist etwa der Fall, wenn Sie zu einem Orthopäden müssen und die Bundeswehr die nötigen Untersuchungen nicht selbst vornehmen kann. Auch eine „zweite Meinung“ kann einen Grund darstellen. In jedem Fall benötigen Sie erst die Überweisung, bevor Sie einen zivilen Mediziner oder ein anderes Krankenhaus aufsuchen dürfen.
  • Es liegt ein Notfall vor. In diesem Fall dürfen Soldaten ohne Rücksprache mit dem zuständigen Truppenarzt eine Notaufnahme aufsuchen.
  • Sie halten sich privat im Ausland auf, etwa während Ihres Urlaubs. Da hier naturgemäß kein Truppenarzt erreichbar ist, können Sie zu einem Arzt Ihrer Wahl gehen. Zu beachten ist allerdings, dass die Kosten für diese Behandlung nur bis zu der Höhe erstattet werden, wie sie im Inland angefallen wären. Eine eventuelle Differenz müssen Sie aus eigener Tasche zahlen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth empfehlen Ihnen daher eine Auslandsreise-Krankenversicherung.

Ausnahmefälle: Heilfürsorge in Zeiten ohne Besoldung

Für die Heilfürsorge von Soldaten gilt grundsätzlich, dass diese nur gewährt wird, solange ein Anspruch auf Besoldung besteht. Vereinfacht gesagt: Erhalten Sie keine Bezüge, entfällt auch die truppenärztliche Versorgung. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Sie in Zeiten ohne Bezüge in der Regel auch keinen aktiven Dienst leisten. Die freie Heilfürsorge steht jedoch nur Soldaten im aktiven Dienst zu.
 
Der Gesetzgeber hat verschiedene Ausnahmen von dieser Regelung zugelassen. Dazu gehören vor allem Folgende:

  • Soldaten in Elternzeit haben weiterhin einen Anspruch auf freie Heilfürsorge, obwohl sie längere Zeit vom Dienst freigestellt sind. Bedingung ist aber auch hier, dass Sie vorrangig den Truppenarzt aufsuchen. Dies gilt auch, wenn Sie sich nicht auf dem Dienstgelände aufhalten.
  • Soldaten, die sich im Betreuungsurlaub für ihre Kinder oder nahe Angehörige befinden und deshalb vom Dienst freigestellt sind, haben ebenfalls einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Auch hier müssen Sie zuerst den Truppenarzt aufsuchen.
  • Weitere Ausnahmen sind möglich, wenn der Soldat aus einem triftigen Grund vom Dienst beurlaubt wird. Hier sollten Sie jedoch immer mit Ihrem Vorgesetzten oder dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter im Bundesverwaltungsamt Rücksprache halten, um nicht einkalkulierte Kosten zu vermeiden.
  • Sind Sanitätsoffizieranwärter für Zwecke des Studiums beurlaubt, bleibt die freie Heilfürsorge ebenfalls bestehen.

Zusammenfassend: Kehren Soldaten nach ihrer Freistellung wieder in den Dienst zurück, bleibt die freie Heilfürsorge auch während der Beurlaubung bestehen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth empfehlen in unsicheren Fällen dabei immer die Rücksprache mit dem Dienstvorgesetzten.

So geht es nach der freien Heilfürsorge weiter

Die freie Heilfürsorge für Soldaten läuft zu einem bestimmten Zeitpunkt aus. Eine lebenslange, unentgeltliche Versorgung durch den Truppenarzt ist nicht möglich. Soldaten auf Zeit haben keinen Anspruch auf freie Heilfürsorge mehr, wenn ihre Dienstzeit endet (nach vier bis 25 Jahren). Bei Berufssoldaten erlischt die freie Heilfürsorge mit der Versetzung in den frühzeitigen oder endgültigen Ruhestand.
 
Erhalten Sie keine Sie keine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung mehr, haben Sie einen Anspruch auf Beihilfe. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine für Sie kostenfreie Leistung des Dienstherrn. Es werden allerdings nur noch 70 % der Behandlungskosten übernommen. Die verbleibenden 30 % müssen Sie über eine beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV absichern.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth empfehlen Soldaten grundsätzlich den Abschluss einer kleinen oder großen Anwartschaft. Bei dieser Versicherung werden Ihr Alter und der Gesundheitszustand praktisch „konserviert“ und später für die Beitragsberechnung in der privaten (beihilfekonformen) Krankenversicherung verwendet. Sie haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Pensionierung mit sechzig Jahren von den Beiträgen eines 20-jährigen zu. Hinzu kommt, dass die Leistungen der privaten Krankenversicherung fast immer höherwertiger als die der GKV sind.

Kontaktieren Sie uns

Haben Sie weitere Fragen zu der freien Heilfürsorge für Soldaten oder den sonstigen Rechten und Pflichten? Möchten Sie sich über den idealen Versicherungsschutz, monatliche Beiträge oder eine andere Absicherung informieren? Streben Sie vielleicht sogar selbst eine Karriere bei der Bundeswehr an und interessieren sich für den Werdegang eines Soldaten? Kommen Sie auf uns zu. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist jederzeit für Sie da!

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