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DBV Harald Alt in Roth Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten: Deshalb ist sie so wichtig

Ihre Arbeitskraft ist das wertvollste Gut, das Sie haben. Werden Sie dienstunfähig und verlieren damit einen Großteil oder sogar Ihre gesamte Besoldung, kann dies im schlimmsten Fall zum Verlust der eigenen Existenz führen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sichern Soldaten sich gegen die genannten Risiken ab. Sie gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt!

Grundsatz: Ab diesen Zeitpunkt sind Soldaten dienstunfähig

Grundsätzlich gilt bei Soldaten, dass sie nicht berufsunfähig im klassischen Sinne, sondern „nur“ dienstunfähig werden können. Beide Begriffe klingen auf den ersten Blick zwar ähnlich und haben bei der jeweiligen Police (Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung) auch vergleichbare Konsequenzen. Dennoch gibt es im Detail einige Unterschiede:

  • Eine Berufsunfähigkeit liegt dann vor, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 Prozent und voraussichtlich für die nächsten sechs Monate nicht mehr ausüben können. Ob Sie in der Lage sind, Ihren Beruf noch auszuüben, bestimmt in der Regel ein von der Versicherung bestimmter Arzt.
  • Eine Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn Sie für eine Verwendung bei der Bundeswehr nicht mehr in Betracht kommen und dadurch entlassen oder in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung akzeptiert die Entscheidung des Dienstherrn und beginnt sofort mit der Auszahlung der Rente, ohne eigene Prüfungen vorzunehmen.

Für Soldaten bedeutet das, dass sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ausreichend gegen das Risiko einer Dienstunfähigkeit abgesichert sind. Vielmehr kann es Ihnen hier passieren, dass der Berufsunfähigkeitsversicherer die Entlassungsurkunde des Dienstherrn nicht anerkennt und mit eigenen Ärzten prüft, ob Sie wirklich berufsunfähig sind. Bei einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung kann das nicht passieren. Hier werden nach einer Entlassung/Versetzung wegen Dienstunfähigkeit keine Fragen mehr gestellt.

Die Grundlagen der Dienstunfähigkeitsversicherung

Sollten Sie sich gegen den Abschluss einer „reinen“ Dienstunfähigkeitsversicherung entscheiden, haben Sie als Soldat die Möglichkeit, eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Diese deckt in der Regel sämtliche Formen der Berufsunfähigkeit (etwa auch bei Angestellten und Selbstständigen) ab. Für Sie als Soldat ist es jedoch entscheidend, dass Ihre Versicherung eine sogenannte „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ enthält:

  • Echte Klausel: Die echte DU-Klausel sieht in etwa so aus: „Bei Soldaten und Beamten gilt eine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit ohne weitere Prüfung als Berufsunfähigkeit.“
  • Unechte/unvollständige Klausel: Sie könnte ungefähr so aussehen: „Werden Soldaten oder Beamte durch den Dienstherrn für dienstunfähig erklärt, gelten sie nach weiterer Prüfung durch die Versicherung als berufsunfähig“ oder „…erklärt, gelten sie bei Vorliegen der Voraussetzungen (50 Prozent/sechs Monate) als berufsunfähig.“

Da Sie im Zweifel leer ausgehen, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag speziell auf diese Klausel hin prüfen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth gehören zu den renommiertesten Soldatenversicherern Deutschlands und verzichten daher in allen Verträgen auf unechte Klauseln.

Weitere Details zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Diese Leistungen erbringt die Dienstunfähigkeitsversicherung

Nachdem wir uns angesehen haben, auf was es bei einer guten Dienstunfähigkeitsversicherung ankommt, werfen wir nun einen Blick auf die konkreten Leistungen. Wir beantworten also die Frage: „Was erhalte ich, wenn ich dienstunfähig werde?“.
 
Generell erhalten Sie immer die Leistungen, die Sie beim Abschluss der Versicherung vereinbart haben. Bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten ist das in der Regel eine monatliche Rente, die sogenannte DU-Rente. Sie sollte mindestens 1000 Euro betragen und sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen, Ihren Zukunftsplänen sowie laufenden Verbindlichkeiten richten. Stellen Sie sich hierzu etwa diese Fragen:

  • Welche Summe benötige ich pro Monat, um die unvermeidbaren Kosten (Kreditraten, Lebenshaltung) zu decken?
  • Wie hoch sind meine monatlichen Kosten für Familie und Co.?
  • Ist meine Familie weiterhin finanziell abgesichert, wenn mein Einkommen wegfallen sollte?
  • Wie sehen meine Zukunftspläne aus und wie hoch sind die voraussichtlichen, monatlichen Kosten dafür?

Insgesamt soll die DU-Rente dafür sorgen, dass Sie trotz wegfallender Besoldung Ihren Lebensstandard so weit wie möglich aufrechterhalten können. Als Faustregel gilt hier, dass Sie mindestens 70 Prozent Ihrer monatlichen Bezüge als Dienstunfähigkeitsrente vereinbaren sollten. Eine Dynamik kann hier sinnvoll sein, um die Rente an Ihre steigenden Bezüge anzupassen. Weniger als 1000 Euro sollten Sie an dieser Stelle jedoch nie vereinbaren.
 
Wie hoch die Leistung der Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten in Ihrem Fall konkret aussehen soll, ermitteln wir zusammen im persönlichen Gespräch. Durch die zahlreichen Faktoren, die hier eine Rolle spielen, ist es schwierig, den genauen Bedarf abzuschätzen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth und bringen Sie im Optimalfall einige Antworten auf die obenstehenden Fragen mit. So erleichtern Sie unseren Beratern die Suche nach der richten Absicherung.

Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten: Unterschiedliche Versorgung bei einer Dienstunfähigkeit

Zwar sind die Aufgaben und teilweise auch die Besoldung der einzelnen Soldatengruppen in vielen Bereichen recht ähnlich, bei der Versorgung gibt es jedoch gravierende Unterschiede. Dies betrifft insbesondere den Fall der Dienstunfähigkeit, sofern diese nicht durch einen Dienstunfall und eine dadurch entstehende Wehrdienstbeschädigung (WDB) eintritt. Zu unterscheiden ist an dieser Stelle zwischen Wehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit auf der einen sowie Berufssoldaten auf der anderen Seite:

  • Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit: Sind Sie dienstunfähig, werden Sie aus dem aktiven Dienst entlassen und haben keinerlei Ansprüche gegen Ihren Dienstherrn. Sie werden in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Zeit bei der Bundeswehr nachversichert. Ab einer Beitragsdauer von fünf Jahren haben Sie hier Anspruch auf Leistungen, etwa auf die Erwerbsminderungsrente.
  • Berufssoldaten: Sie werden bei einer Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und haben Anspruch auf ein Ruhegehalt. Es beträgt für jedes geleistete Dienstjahr rund 1,7 Prozent der letzten Bruttobezüge, insgesamt jedoch mindestens 35 Prozent der letzten Besoldung.

Insbesondere für Soldaten auf Zeit und Wehrdienstleistende spielt die Dienstunfähigkeitsversicherung eine elementare Rolle, da im Zweifel das gesamte Einkommen wegfällt. Bei Berufssoldaten kann die monatliche Rente an die steigenden Ansprüche gegen den Dienstherrn angepasst werden, wodurch der monatliche Beitrag in der Regel ebenfalls sinkt. Dennoch gilt auch hier, dass 70 Prozent der letzten Bezüge eine gute Faustregel sind.

Darum ist die Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig!

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten sichert das wichtigste Gut, Ihre persönliche Arbeitskraft, ab. Damit ist sie nicht nur elementar, sondern sollte auch erst nach umfassender Recherche und mehreren Vergleichen abgeschlossen werden. Der „Worst Case“ tritt ein, wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung bei einer Dienstunfähigkeit die Leistung verweigert – seien Sie daher sorgfältig und achten Sie vor allem auf diese Punkte:

  • Machen Sie wahrheitsgemäße Angaben. Verschweigen Sie keine Vorerkrankung oder Vorschaden, da ein solcher im Zweifel dazu führt, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung später nicht leistet.
  • Achten Sie auf nachteilige Klauseln, etwa die abstrakte Verweisung. Ihr Versicherer darf nicht das Recht haben, Sie bei einer Dienstunfähigkeit in einen anderen Beruf zu „verschieben“.
  • Prüfen Sie vor dem Abschluss sowie alle paar Jahre die Höhe der DU-Rente sorgfältig und passen Sie die Leistung gegebenenfalls an geänderte Lebensumstände an.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten oder einer anderen Police für Bedienstete der Bundeswehr? Kontaktieren Sie uns. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist seit mehreren Jahrzehnten Ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Absicherung und Versorgung von Soldaten. Wir freuen uns schon auf Sie!

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