Die Anwartschaftsversicherung für Soldaten: schlicht unverzichtbar

Während des aktiven Dienstes kommen nahezu alle Soldaten der Bundeswehr in den Genuss der freien Heilfürsorge. Diese kostenfreie Leistung des Dienstherrn ersetzt Krankenversicherung und Beihilfe, wie Sie „normalen“ Beamten zustehen. Nach der aktiven Zeit wird die Krankenversicherung jedoch auch für Soldaten wichtig – und damit die Anwartschaftsversicherung. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth bringen Ihnen die Police in diesem Artikel etwas näher.

Grundlage: Diese Ansprüche haben Soldaten im aktiven Dienst

Nahezu alle Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten haben während ihrer aktiven Dienstzeit bei der Bundeswehr Anspruch auf sogenannte freie Heilfürsorge. Sie wird auch als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bezeichnet und steht für die vollständige Übernahme aller Krankheits- und Behandlungskosten durch den Dienstherrn. Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen freie Heilfürsorge, haben meist allerdings keinen Anspruch darauf.
 
Durch die freie Heilfürsorge ist es für Soldaten nicht notwendig, in die gesetzliche oder private Krankenversicherung einzutreten. Die truppenärztliche Versorgung ersetzt die Krankenversicherungspflicht vollständig – das gilt allerdings nicht für die Pflegeversicherung. Diese müssen Sie trotz freier Heilfürsorge abschließen und monatliche Beiträge entrichten, da der Dienstherr diese Leistungen nicht für Sie übernimmt.
 
Im Rahmen der freien Heilfürsorge erhalten Sie alle Leistungen, die medizinisch notwendig sind. Dabei umfasst der Leistungskatalog in etwa das Spektrum der gesetzlichen Krankenversicherung. Mit den Heilfürsorge-Ergänzungstarifen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth haben Soldaten die Möglichkeit, ihre freie Heilfürsorge um besondere Leistungen (etwa Zahnersatz oder Wahlleistungen) zu erweitern.
 
Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV werden Sie nach Ablauf der freien Heilfürsorge garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen. Auch wenn Sie aktuell noch keine Krankenversicherung benötigen, ist der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für die meisten Soldaten unverzichtbar. Hier gilt das übliche Prinzip: Je früher, desto besser!
 
Wenn Sie die freie Heilfürsorge in Anspruch nehmen, können Sie sich nur bei den Truppenärzten der Bundeswehr behandeln lassen. Ausnahmen sind nur in wenigen Fällen möglich, unter anderem in diesen:

  • Der Truppenarzt überweist Sie an einen zivilen Mediziner, etwa an einen Orthopäden.
  • Es liegt ein medizinischer Notfall vor. Hier können Sie sofort und ohne Rücksprache mit der Bundeswehr ins nächste Krankenhaus fahren.
  • Sie befinden sich im Ausland und müssen zum Arzt. Die Kosten werden jedoch nur bis zu der Höhe übernommen, in der sie auch im Inland angefallen wären. Wir von der DBV empfehlen daher bei Urlauben grundsätzlich eine Reisekrankenversicherung.

Suchen Sie einen anderen Arzt als den Truppenarzt auf und gibt es hierfür keinen triftigen Grund, müssen Sie die Kosten selbst übernehmen. Der Dienstherr leistet insoweit keinen Ersatz der entsprechenden Aufwendungen.
 
Zwar besteht der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung generell nur, während Sie auch Bezüge erhalten – hier gibt es jedoch ebenfalls Ausnahmen. So können Sie auch zum Truppenarzt gehen, wenn Sie zum Studium beurlaubt sind oder sich in Elternzeit oder einem Betreuungsurlaub befinden. Eine Anwartschaftsversicherung oder gar private Krankenversicherung benötigen Sie für derartige Zeiträume also nicht, sie werden erst nach dem endgültigen Ausscheiden aus der Bundeswehr relevant.

Anwartschaftsversicherung, Krankenversicherung und Beihilfe: die Zeit nach dem aktiven Dienst bei der Bundeswehr

Nach dem aktiven Dienst erhalten Sie keine freie Heilfürsorge mehr. Für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten ändert sich damit grundlegend die medizinische Versorgung. Ab sofort erhalten Sie Beihilfe und benötigen eine private Krankenversicherung, auf die Sie sich mit der Anwartschaftsversicherung bereits „vorbereitet“ haben. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth zeigen Ihnen in den nächsten Zeilen, worauf es bei Beihilfe und Krankenversicherung ankommt.

Die Beihilfe: Das leistet sie

Soldaten auf Zeit scheiden mit dem Ablauf ihrer Verpflichtung, Berufssoldaten mit der Versetzung in den Ruhestand aus dem aktiven Dienst aus. Ab diesem Zeitpunkt erhalten beide „Gruppen“ Beihilfe, die in der Regel in Höhe von 70 Prozent gewährt wird. Konkret bedeutet das: Ihr Dienstherr übernimmt 70 Prozent der Krankheitskosten, für den übrigen Teil müssen Sie selbst vorsorgen. Hier kommt die Anwartschaftsversicherung ins Spiel.
 
Als Privatpatient erhalten Sie nach jeder Behandlung eine Rechnung, die Sie zunächst selbst bezahlen müssen. Das Dokument schicken Sie sobald wie möglich an die für Sie zuständige Beihilfestelle (BVA oder BADV), die Ihnen 70 Prozent des Rechnungsbetrages überweist. Bei einer Rechnung in Höhe von 100 Euro würden Sie also 70 Euro Beihilfe erhalten.

Die private Krankenversicherung: ergänzt die Beihilfe

Da Sie bereits 70 Prozent Beihilfe erhalten, benötigen Sie nur noch für die übrigen 30 Prozent eine Krankenversicherung. Diese wird auch als „beihilfekonforme Krankenversicherung“ bezeichnet, da sie genau an Ihre Ansprüche als ehemaliger Soldat angepasst ist. Dadurch, dass wir als Versicherer nur einen Teil der Krankheitskosten übernehmen müssen, sinkt Ihr monatlicher Beitrag ungefähr im selben Verhältnis.
 
Im oben genannten Beispiel würden Sie den übrigen Teil der Rechnung, also 30 Euro, erhalten, da Sie eine private Krankenversicherung für 30 Prozent der Krankheitskosten abgeschlossen haben.
 
Die Anwartschaftsversicherung ist ein elementarer Bestandteil der Krankenversicherung, da Sie ohne Anwartschaft im Zweifel gar keine private Krankenversicherung erhalten. Vorerkrankungen oder körperliche Schäden können bei Soldaten dazu führen, dass sie in der privaten Krankenversicherung gar nicht erst aufgenommen werden.
 
Im Übrigen profitieren Sie von allen Vorzügen eines Privatpatienten. Zum einen haben Sie Anspruch auf die bestmögliche medizinische Versorgung in Deutschland, zum anderen können Sie Ihren Vertrag an Ihren Bedarf anpassen. So haben Sie etwa die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen (Sehhilfen, Heilpraktiker und Co.) zu vereinbaren oder im Krankenhaus bestimmte Extras zu erhalten – zum Beispiel ein Einzelzimmer.
 
Für Soldaten ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung mit Anwartschaftsversicherung meist die bessere Wahl. Da es in der gesetzlichen Kasse keine optimierten Tarife gibt und Sie zudem keine Beihilfe mehr erhalten, wenn Sie sich gesetzlich versichern, fällt der monatliche Beitrag meist höher als in der PKV aus.

Die Anwartschaftsversicherung: Deshalb ist sie so wichtig

Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth sichern Sie sich den Beitritt in die private Krankenversicherung zu festgelegten Konditionen. Dabei unterscheiden wir zwischen der kleinen und der großen Anwartschaftsversicherung:

  • Kleine Anwartschaft: Es wird nur die Gesundheit festgehalten, besonders für Soldaten auf Zeit geeignet.
  • Große Anwartschaft: Es werden Gesundheit und Alter „konserviert“, ideal für Berufssoldaten.

Beim Abschluss der Anwartschaftsversicherung führen wir eine Gesundheitsprüfung durch. Je nachdem, für welche der beiden Wege (klein oder groß) Sie sich entscheiden, „speichern“ wir die festgestellten Werte ab. Bei der großen Anwartschaftsversicherung bedeutet das, dass wenn Sie die Police mit 20 Jahren abschließen, wir Ihr Alter und Ihre Gesundheit mit 20 Jahren „konservieren“.
 
Mit 60 Jahren (Versetzung in den Ruhestand) benötigen Sie eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Hierbei werden nun die in der Anwartschaftsversicherung festgehaltenen Informationen von vor 40 Jahren zu Grunde gelegt. Auf diese Weise profitieren Sie von besonders niedrigen Beiträgen bei hervorragenden Leistungen in der PKV. Zudem können Sie die monatlichen Beiträge zur Anwartschaftsversicherung steuerlich geltend machen.

Wir beraten Sie gern

Interessieren Sie sich für konkrete Details zur Anwartschaftsversicherung oder möchten Sie sich ein individuelles Angebot erstellen lassen? Melden Sie sich bei uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth ist der richtige Ansprechpartner bei allen offenen Fragen und Anliegen zur Versorgung von Soldaten. Zudem wissen wir, welche Versicherungen für die einzelnen Soldatengruppen unverzichtbar sind.

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