Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Als Beamter der Polizei können Sie sich frei zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entscheiden. Diese Entscheidung ist immens wichtig und sollte dementsprechend gut durchdacht werden. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth möchten Sie bei dieser Entscheidung unterstützen. Im Folgenden haben wir für Sie einen Vergleich zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aufgestellt.

Besonderes Dienstverhältnis und die Folgen

Beamte der Polizei befinden sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, das von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während der Beamte der Polizei zu Dienst und Treue verpflichtet ist, muss der Dienstherr seinerseits Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge in Form des monatlichen Gehalts. Darüber hinaus muss der Dienstherr seiner Pflicht zur Gesundheitsfürsorge nachkommen. Dieser Pflicht kommt der Dienstherr durch Beihilfe oder freie Heilfürsorge nach. Je nachdem welche Unterstützung Sie erhalten, müssen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung abschließen. 

Unterschiede zwischen Beihilfe und freier Heilfürsorge

Zwischen den beiden Formen der Unterstützung gibt es entscheidende Unterschiede. Während bei der Beihilfe nur ein Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten übernommen werden, übernimmt die Heilfürsorge die anfallenden Gesundheitskosten nahezu vollumfänglich. Dabei ist der Leistungsumfang der Heilfürsorge in etwa mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.

Beamte der Polizei, die freie Heilfürsorge beziehen, müssen im Umkehrschluss keine separate Krankenversicherung abschließen. Beihilfeberechtigte Beamte der Polizei sind wiederum dazu verpflichtet die nicht abgedeckten Kosten mit einer Restkostenversicherung abzusichern. Hierbei besteht eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und privaten Krankenversicherung.  

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung

Das deutsche Gesundheitssystem fußt auf zwei Versicherungssystemen, die sich im Kern voneinander unterscheiden. Im Folgenden haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Versicherungen aufgelistet.

Leistungen

Altersversorgung

Zahnärztliche Behandlungen

Kuren

Kostentragung

Sie sind herzlich eingeladen

Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth stellen Ihnen die private Krankenversicherung der DBV gern persönlich vor. Im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs erarbeiten wir, welche Krankenversicherung zu Ihnen als Beamter der Polizei am besten passt.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Harald Alt
Hauptstrasse 40
91154 Roth
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