Versicherungen für Soldaten: So schützen Sie sich optimal

Bei der Bundeswehr gibt es drei Gruppen von Soldaten: Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten. Sie unterscheiden sich weniger in ihren Aufgaben als vielmehr in Ihren Versorgungsansprüchen während und nach Ihrem Dienst. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth informieren Sie in diesem Artikel über die Grundlagen der Versorgung und die wichtigsten Versicherungen für Soldaten.

Die Grundlagen der Versorgung durch den Dienstherrn

Alle drei genannten Soldatengruppen haben gemein, dass der Dienstherr eine gewisse Grundversorgung gewährleistet. Dazu gehört vor allem die Zahlung laufender Bezüge nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), die anhand Ihrer fachlichen und persönlichen Eignung festgesetzt werden. Im Folgenden stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Ihnen die Versorgung der Wehrdienstleistenden, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten vor.
 

Wehrdienstleistende und Reservisten

Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten genießen bei der Bundeswehr die geringste Versorgung, weshalb eine gute Absicherung sehr wichtig ist. Neben laufenden Bezügen erhalten Sie als Wehrdienstleistender ein Unfallruhegehalt, wenn Sie wegen eines Dienstunfalls keinen Dienst mehr leisten können. Allerdings werden Sie bei einer Dienstunfähigkeit (etwa aufgrund eines privaten Unfalls) ohne Versorgungsansprüche aus dem Dienst entlassen. Ihre Krankenversicherungsbeiträge werden während des Wehrdienstes von der Bundeswehr übernommen.

Soldaten auf Zeit

Als Soldat auf Zeit verbringen Sie mindestens vier, maximal jedoch 25 Jahre bei der Bundeswehr und können bei besonderer Eignung in das Berufssoldatenverhältnis übernommen werden. Soldaten auf Zeit haben unter anderem Anspruch auf freie Heilfürsorge, benötigen während der Dienstzeit also keine Krankenversicherung. Zudem erhalten Sie nach dem Austritt aus der Truppe sogenannte Übergangsgebührnisse und Beihilfe. Die Bundeswehr bietet ehemaligen Zeitsoldaten zudem zahlreiche Angebote zur beruflichen Wiedereingliederung.

Berufssoldaten

Berufssoldaten sind hauptberufliche Soldaten, die ähnlich versorgt werden wie Beamte auf Lebenszeit. Allerdings erhalten sie ebenfalls freie Heilfürsorge bis zur Versetzung in den Ruhestand, im Anschluss wird Beihilfe gewährt. Sie haben als Berufssoldat zahlreiche Karrieremöglichkeiten in der Truppe, erhalten unterschiedliche Zuschläge auf Ihre monatlichen Bezüge und ein Ruhegehalt (die Pension). Bei den Versicherungen für Soldaten gibt es auch für hauptberufliche Bedienstete der Bundeswehr einen bestimmten Bedarf, den Sie abdecken sollten.

Diese Versicherungen für Soldaten sollten Sie kennen

Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth haben Sie die Wahl zwischen zahlreichen Versicherungen und Altersvorsorgeverträgen. Darunter befinden sich verschiedene Versicherungen für Soldaten, die bei der jeweiligen Gruppe besonders wichtig sind. Andere Policen sind für alle Soldatengruppen empfehlenswert oder sogar gesetzlich vorgeschrieben. Wir stellen Ihnen die aus unserer Sicht unabdingbaren Absicherungen vor.

Die dienstliche Haftpflichtversicherung

Eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung benötigen alle Soldaten. Sie schützt Sie vor Schadenersatzforderungen, die Dritte wegen eines im Dienst gemachten Fehlers gegen Sie geltend machen. Das ist etwa der Fall, wenn Sie bei einer Übung ein Fahrzeug eines Unbeteiligten beschädigen, obwohl der Schaden hätte vermieden werden können. Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth prüft in diesem Fall den Schaden selbst und übernimmt im Leistungsfall die Gerichts- und Verfahrenskosten sowie etwaige Gebühren, die in diesem Zusammenhang anderweitig anfallen.
 
Sie genießen mit einer dienstlichen Haftpflicht den sogenannten passiven Rechtsschutz, müssen sich selbst also um nichts kümmern. Zudem haben Sie die Möglichkeit, die Diensthaftpflicht mit Ihrer Privat- oder Kfz-Haftpflicht zu koppeln und so einen Bündelrabatt zu erhalten. Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Soldaten und sollte daher bereits vor dem Dienst abgeschlossen werden. Wir beraten Sie gerne im persönlichen Gespräch.
 

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Was bei Angestellten die Berufsunfähigkeitsversicherung ist, ist bei Beamten und Soldaten die Dienstunfähigkeitsversicherung. Soldaten können zwar auch berufsunfähig werden, eine Berufsunfähigkeit ist aber klar von einer Dienstunfähigkeit abzugrenzen. Die Unterschiede liegen im Detail:

  • Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können oder dauerhaft zu mindestens 50 % in Ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind.
  • Dienstunfähig sind Sie bereits, wenn Sie im Soldatenverhältnis nicht mehr eingesetzt werden können, das heißt Ihren konkreten Dienst bei der Bundeswehr nicht mehr ausüben können.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher eine der wichtigsten Versicherungen für Soldaten, da eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Dienstunfähigkeit meist nicht zur Leistung verpflichtet ist. Schließen Sie als Soldat dennoch eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, sollte sie eine sogenannte Dienstunfähigkeits-Klausel enthalten. Mit dieser Klausel wird eine Dienstunfähigkeit bei Soldaten im Zweifelsfall wie eine Berufsunfähigkeit behandelt.
 
Das Thema Dienstunfähigkeit ist nicht nur komplex, sondern auch sehr umfangreich. Daher beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth Sie gerne im persönlichen Gespräch zu den Details und dem für Sie passenden Versicherungsschutz.

Die Kranken- und Pflegeversicherung

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist nur bei Soldaten notwendig, die nach ihrer aktiven Dienstzeit einen Anspruch auf Beihilfe haben und die verbleibenden Krankheitskosten absichern müssen. Durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland sind Sie als ehemaliger Soldat dazu verpflichtet, eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung abzuschließen. Sie gehört damit zu den wichtigsten Versicherungen für Soldaten auf Zeit und Lebenszeit. Wehrdienstleistende und Reservisten gehören daher nicht dazu.
 
Die beihilfekonforme Krankenversicherung übernimmt den Teil Ihrer Behandlungskosten (meist 30 %), der nicht von der Beihilfe getragen wird. Der Vorteil im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt hier vor allem darin, dass Sie nur einem Teil versichern müssen. In der GKV ist nur eine 100-prozentige Absicherung möglich. Zudem erhalten Sie hier keine Beihilfe und zahlen daher alle Beiträge selbst.
 
Alle Soldaten sind zudem verpflichtet, sich gegen das Risiko einer Pflegebedürftigkeit mit einer Pflegeversicherung abzusichern. Für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten gilt: Sie fällt nicht unter die freie Heilfürsorge. Sie müssen sich daher selbst um den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung kümmern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth berät Sie gerne. Die Pflegeversicherung ist eine der wenigen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen für Soldaten.

Die Anwartschaftsversicherung

Soldaten auf Zeit und Lebenszeit, die nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr Beihilfe erhalten, empfehlen wir den Abschluss einer sogenannten Anwartschaft. Sie ermöglicht Ihnen, nach Ihrer aktiven Dienstzeit kostengünstig in die private Krankenversicherung der DBV aufgenommen zu werden. Wir unterscheiden hierbei zwischen der kleinen und der großen Anwartschaft:

  • Kleine Anwartschaft: Beim Vertragsabschluss wird Ihr aktueller Gesundheitszustand „konserviert“ und der späteren Beitragsberechnung zu Grunde gelegt. Sie eignet sich vor allem für Soldaten auf Zeit.
  • Große Anwartschaft: Hier wird zusätzlich zum Gesundheitszustand auch Ihr Alter gespeichert. Damit eignet sie sich in erster Linie für Berufssoldaten.

Die beim Abschluss der Versicherung ermittelten Werte werden später der Berechnung Ihrer Beiträge zu Grunde gelegt. Für Sie bedeutet das, dass Sie bei einem möglichst frühzeitigen Abschluss der Anwartschaft in der späteren privaten Krankenversicherung von besonders niedrigen Beiträgen profitieren. Schließen Sie die große Anwartschaft etwa mit 20 Jahren ab, erhalten Sie bei Versetzung in den Ruhestand mit 60 Jahren den Beitrag, den Sie als 20-jähriger erhalten hätten. Zudem werden Sie garantiert in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth aufgenommen.
 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie weitere Fragen zum Werdegang oder den Versicherungen für Soldaten? Streben Sie vielleicht sogar selbst eine Karriere bei der Bundeswehr an? Melden Sie sich bei uns! Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Harald Alt in Roth steht Ihnen bei allen Fragen zur Seite.

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